Hannover

Nicht an 2G-Ausnahmen für Jugendliche rütteln

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 23.01.2022 15:21 Uhr | 0 Kommentare
Ladenbesitzer müssen auf die 2G Regel hinweisen, sonst drohen empfindliche Bußgelder. Foto: Symbolfoto: Arne Dedert
Ladenbesitzer müssen auf die 2G Regel hinweisen, sonst drohen empfindliche Bußgelder. Foto: Symbolfoto: Arne Dedert
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3G, 2G, 2Gplus: All das spielt für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen keine Rolle. Sie sind davon ausgenommen und die Landesregierung ist gut beraten, daran festzuhalten. Ein Kommentar.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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