2G-Ausnahmen für Kinder

Ausnahme für Kinder nötig

Lars Laue
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Eine Kolumne von Lars Laue
| 23.01.2022 16:14 Uhr | 0 Kommentare
Ladenbesitzer müssen auf die 2G Regel hinweisen, sonst drohen empfindliche Bußgelder. Foto: Symbolfoto: Arne Dedert
Ladenbesitzer müssen auf die 2G Regel hinweisen, sonst drohen empfindliche Bußgelder. Foto: Symbolfoto: Arne Dedert
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3G, 2G, 2Gplus: All das spielt für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen keine Rolle. Sie sind davon ausgenommen und die Landesregierung ist gut beraten, daran festzuhalten.

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