Berlin
Geldstrafen drohen: Wann Sie Bäume im Garten fällen dürfen - und wann nicht
Hierzulande stürmt und braust es zurzeit gerne durch unsere Gärten. Doch Bäume, die Ihnen aufgrund ihrer Schieflage im Garten nicht gefallen, können Sie nicht ohne Weiteres selbst fällen - sonst kann es extrem teuer für Sie werden. Wir sagen Ihnen, was Sie zu beachten haben.
Draußen tobt der Wind, während Sie gemütlich am Kamin, am Esstisch oder vor dem Fernseher sitzen. Doch allmählich wird es Ihnen doch etwas unbehaglich. Beim Blick in den Garten sehen Sie einen Baum, der sich aufgrund des Sturms gefährlich hin und her bewegt. Ohnehin ist Ihnen dieser eine Baum schon länger ein Dorn im Auge. Kennen Sie dieses Szenario? Bevor Sie jetzt selbst zur Säge greifen und dem unliebsamen Gartenbewohner den Gar ausmachen wollen, gilt es einiges zu beachten. Denn: In den meisten Fällen dürfen Sie gar nicht selbst den Baum fällen. Wir erklären Ihnen, welche Strafen drohen und unter welchen Umständen Sie selbst fällen dürfen.
Grundsätzlich dürfen Sie aktuell Bäume im eigenen Garten fällen - zumindest wenn der Zeitpunkt stimmt. Im Zeitraum 1. Oktober bis 28. Februar ist es erlaubt, Bäume zu fällen. Vom 1. März bis 30. September schützt indes das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel. Wollen Sie dennoch in diesem Zeitraum an die Säge, müssen Sie sich an Ihre Kommune wenden. Und hier fangen die Probleme an: Welche Bäume wie von Ihnen selbst gefällt werden dürfen, regeln die Bundesländer, Landkreis und Kommunen selbst. Eine bundesweite Regelung hierfür gibt es nicht. Die sogenannte Baumschutzsatzung ist von Region zu Region unterschiedlich.
In den meisten Fällen dürfen folgende Bäume in Ihrem Garten von Ihnen selbst gefällt werden: Laubbäume mit einem Stammdurchmesser unter 80 Zentimetern, Nadelbäume mit einem Stammdurchmesser unter 100 Zentimetern und Obstbäume mit einem Stammdurchmesser unter 150 Zentimetern. Das ist nur eine grobe Vorgabe, regionale Unterschiede müssen Sie dennoch weiterhin beachten. Denn auch Bäume auf Privatgrundstück unterliegen der Baumschutzsatzung. Missachten Sie die regionalen Regeln, kann es empfindlich teuer werden.
In Niedersachsen müssen Sie für das unerlaubte Fällen eines Baumes zwischen 100 und 12.500 Euro zahlen. Für das unerlaubte Fällen von mehreren Bäumen müssen Sie besonders tief in die Tasche greifen: Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro werden veranschlagt. Am teuersten ist das illegale Fällen von Bäumen in Mecklenburg-Vorpommern. Sollte man mehr als nur ein Baum unerlaubt wegsägen, gilt ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Hamburg zum Beispiel macht indes keinen Unterschied zwischen einem und mehreren Bäumen. Egal, wie viele Bäume Sie unerlaubterweise fällen, beläuft sich das Bußgeld zwischen 50 und 50.000 Euro. Andere Bundesländer, wie unter anderem Schleswig-Holstein, machen keine Angaben zu Bußgeldern. Hier erfragen Sie etwaige Bußgelder bei den zuständigen Umweltämtern.
Diese Strafen gelten für den Zeitraum vom 1. März bis 30. September. Wenn Sie außerhalb dieser Zeit einen Baum im Garten fällen, kann das jedoch genauso teuer werden. Nämlich dann, wenn Sie die regionalen Regelungen für den Stammdurchmesser missachten (s.o.). Wonach sich die Höhe des Bußgeldes richtet, ist ebenfalls von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Wenn Sie unbedingt einen Baum aus Ihrem Garten haben wollen, sollten Sie sich an das zuständige Umweltamt für Ihre Region wenden.
Bundesweit gilt in den meisten Fällen: Entwurzeln Sie einen Baum im Garten, müssen Sie gleichwertigen Ersatz einpflanzen. Ohnehin sollte es Ihnen selbst ein Anliegen sein, der Natur zuliebe neues Grün zu pflanzen. Doch eins nach dem anderen: Sie haben alle Regeln beachtet und wollen im dafür vorgesehenen Zeitraum Ihren Baum fällen? Dann schützen Sie unbedingt sich und andere. Berechnen Sie den Fallwinkel und sorgen Sie für die entsprechende Fläche dafür, dass sich niemand während des Sägevorgangs in der Nähe befindet.
Sägen Sie zuerst die Seite, zu der Ihr Baum fallen soll, zweimal an. Anschließend sägen Sie eine Kerbe im 45-Grad-Winkel ein. Der Durchmesser soll rund ein Viertel des Stammes betragen. Den letzten Schnitt setzen Sie an der gegenüberliegenden Seite an. Diesen führen Sie über der Fallkerbe aus. Wichtig: Durchtrennen Sie nicht den Stamm. Der Baum sollte auch so in die gewünschte Richtung fallen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen an dieser Stelle - gerade im Stadtgebiet - sich professionelle Hilfe zu holen. Dadurch gehen Sie sicher, dass der Baum nicht doch auf das Nachbargrundstück, den Hund von nebenan oder die Straße fällt. Außerdem gilt ohnehin die Regel: Fällen Sie nie alleine einen Baum. Apropos Nachbarn: Gewächse, die als Grenze zum Nachbargrundstück gedacht sind, dürfen nicht ohne Weiteres gefällt werden. Der Baum gehört mehreren Personen, also Ihnen und den Nachbarn. Ohne Einverständniserklärung zum Fällen kann das Entfernen eines Grenzbaumes teuer werden - und ein Streit mit den Nachbarn ist vorprogrammiert.