Justiz

Fahrerflucht: 20-Jähriger hat Glück vor Gericht

Nora Kraft
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Von Nora Kraft
| 27.01.2022 14:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Häufig ereignen sich im Straßenverkehr Unfälle mit Fahrradfahrern, wenn Autofahrer unaufmerksam abbiegen. Foto: Deck/dpa
Häufig ereignen sich im Straßenverkehr Unfälle mit Fahrradfahrern, wenn Autofahrer unaufmerksam abbiegen. Foto: Deck/dpa
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Ein 20-Jähriger soll im vergangenen Jahr in Aurich eine Radfahrerin angefahren haben und von der Unfallstelle geflohen sein. Eine dürftige Beweislage wirkte sich vor Gericht günstig für ihn aus.

Aurich - Ein 20-jähriger Auricher soll auf der Julianenburger Straße in Aurich eine Radfahrerin angefahren haben und daraufhin von der Unfallstelle geflohen sein. Am Donnerstag musste er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrerflucht vor dem Amtsgericht Aurich verantworten.

Der 20-jährige Buchhalter aus Aurich war laut Anklageschrift am 8. September des vergangenen Jahres mit einem blauen Ford Galaxy auf der Julianenburger Straße in Richtung Bundesstraße 72 unterwegs gewesen. Gegen 7.45 Uhr sei er in den Thedaweg abgebogen und habe dabei eine Fahrradfahrerin angefahren, so der Vorwurf. Daraufhin sei die Frau gestürzt. Sie habe sich Prellungen im Schulter- und Beckenbereich zugezogen. Der Angeklagte soll gewusst haben, dass die Frau gestürzt war, und die Unfallstelle trotzdem verlassen haben.

Schwache Beweislage

Als Jugendrichter Simon Breuker den 20-Jährigen fragte, ob er den Tathergang mit eigenen Worten beschreiben wolle, schilderte dieser eine ganz andere Situation. Er sei zur angeblichen Tatzeit auf dem Weg zu Arbeit zwar tatsächlich auf der beschriebenen Strecke unterwegs gewesen, sagte der Auricher. Nur sei die Kreuzung zum Abbiegen frei gewesen. Von einem Unfall habe er nichts bemerkt. Per Textnachricht habe ihn seine Mutter benachrichtigt, dass er in einen Unfall verwickelt sei. Anschließend habe er eine Aussage bei der Polizei gemacht. „Ich habe nichts gehört und nichts gesehen“, beteuerte der Buchhalter, der während der Verhandlung ruhig wirkte. Auch am Auto habe er keine Spuren erkennen können, die auf einen Unfall hinweisen. Das griff sein Verteidiger auf, der anmerkte, dass die Frau ein Pedelec, also ein elektrisch betriebenes Rad, gefahren habe. Allein aufgrund des Gewichts hätte das Rad Spuren am Auto hinterlassen müssen.

Die in den Unfall verwickelte Fahrradfahrerin sagte als Zeugin aus. Sie habe sich nur die Buchstaben des Autokennzeichens gemerkt, sagte die 45-Jährige. Die passten zu dem Kennzeichen des Angeklagten. Sie erinnerte sich nicht an das Modell, beschrieb aber eine „mittelblaue“ Limousine mit geradem Kofferraum. Der Fahrer sei „etwas älter“ gewesen und habe die Haarfarbe des Angeklagten gehabt. Die Staatsanwältin äußerte Zweifel an der Schuld des Angeklagten. „Eine Limousine hat kein Stufenheck“, sagte sie. Die Beschreibung der Zeugin passe nicht auf das Auto des 20-Jährigen.

Auch die beiden anderen Zeuginnen, die der Frau am Unfallort zur Hilfe geeilt waren, erinnerten sich weder an das Kennzeichen noch an den Wagen. Die eine hatte das Auto als „eher schwarz“ in der Größe eines Geländewagens in Erinnerung. Die dritte Zeugin beschrieb das Autoheck als kastenförmig. Breuker schloss die Beweisaufnahme daraufhin. Es stehe fest, dass es einen Unfall gegeben habe, sagte er. Das Kennzeichen, die Farbe und die Größe des Autos spreche dafür, dass der Angeklagte der Unfallfahrer sei. Allerdings seien die Wahrnehmungen der Zeuginnen lückenhaft. Die Staatsanwältin beantragte, den Angeklagten aufgrund der fehlenden Beweislage freizusprechen. Dem folgte Breuker. Auch, wenn einiges dafür spreche, dass der Angeklagte am Unfall beteiligt gewesen sei. „Aber mein Gefühl reicht nicht“, sagte der Jugendrichter.

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