Justiz

Massenschlägerei in Ulbargen: Opfer machen Rückzieher

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 27.01.2022 18:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Sommer 2019 war es auf dem Parkplatz vorm Metadrom in Ulbargen zu einer Schlägerei gekommen. Foto: Archiv
Im Sommer 2019 war es auf dem Parkplatz vorm Metadrom in Ulbargen zu einer Schlägerei gekommen. Foto: Archiv
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Im Sommer 2019 hatte es vor dem Metadrom in Ulbargen eine Massenschlägerei gegeben. Jetzt können sich die Opfer vor Gericht nicht mehr erinnern. Verurteilt wurden die Angeklagten trotzdem.

Aurich/Großefehn - Zum zweiten Mal beschäftigte eine Massenschlägerei vor dem Metadrom in Ulbargen (Gemeinde Großefehn) den Auricher Amtsrichter Dr. Markus Gralla. Gab es bei der ersten Verhandlung im Oktober noch halbwegs aussagekräftige Aussagen von Zeugen, so war es am Donnerstag extrem schwierig für das Gericht, etwas Konkretes aus ihnen herauszuholen.

Der Prozess um gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung endete für die bisher unbescholtenen Angeklagten dennoch mit empfindlichen Sanktionen. Ein 47-jähriger Auricher wurde zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt – verbunden mit einer Geldauflage über 2000 Euro an den Verein Gedenkstätte KZ Engerhafe. Sein 34-jähriger Bruder, ebenfalls aus Aurich, erhielt eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Er muss zudem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Für beide beträgt die Bewährungszeit drei Jahre.

Familie erheblich verletzt

Die Brüder waren am 15. Juni 2019 bei einer Hochzeitsfeier mit 600 Personen in eine Massenschlägerei auf dem Parkplatz vor dem Metadrom verwickelt. Dabei wurden auch Baseballschläger eingesetzt. Grund für die Auseinandersetzung war die Anwesenheit eines Italieners, der in die Familie eingeheiratet hat. Das wollten die Angeklagten und weitere Verwandte aus religiösen Gründen nicht akzeptieren. Sie sollen sich abgesprochen haben, um den unliebsamen Familienzweig anzugreifen.

Arztberichten zufolge wurden ein heute 63-Jähriger, dessen 61-jährige Ehefrau sowie ihre 39-jährige Tochter aus Schleswig-Holstein teils bewusstlos geschlagen und erheblich verletzt. Sie erlitten Prellungen und Hämatome. Dem inzwischen 36-jährigen Italiener und seiner 29-jährigen Frau gelang es, in ihrem Auto zu flüchten. Weil auf den Wagen eingedroschen worden sein soll, entstand ein Sachschaden von etwa 6000 Euro.

Angeklagte streiten alles ab

Die Angeklagten bestritten eine Tatbeteiligung. Wie die meisten ihrer Angehörigen spielten sie den Vorfall herunter. Selbst die 39-jährige Nebenklägerin, die unter anderem eine Schädelprellung erlitten hatte, machte vor Gericht einen Rückzieher. Alle waren sich einig, dass sie bei ihren polizeilichen Aussagen und im ersten Prozess „übertrieben“ hatten. Es habe lediglich aufgrund des Alkohols eine Rangelei gegeben, gaben sie übereinstimmend an.

„Wir vertragen uns familienmäßig wieder, es gibt keinen Grund, das zu vertiefen“ – die Aussage hörte das Schöffengericht gleich mehrfach. Zugleich wurden von allen Seiten zahllose Entschuldigungen ausgesprochen. „Ich möchte mich bei dem deutschen Staat entschuldigen, und bei Ihnen hohes Gericht, dass wir Sie beschäftigen“, äußerte etwa der 63-Jährige, der damals Opfer geworden war. Wie seine Frau führte er psychologische Probleme ins Feld, um dieses Mal um eine Aussage herumzukommen. Die detaillierte polizeiliche Aussage des Mannes las Richter Gralla vor. Damals hatte das Opfer die beiden Angeklagten schwer belastet.

„Rassistisches Motiv“

Die Staatsanwältin forderte erheblich höhere Strafen: Für den 47-Jährigen vier Jahre Gefängnis, für den 34-Jährigen drei Jahre. Die Verteidigung sah eine Geldstrafe beziehungsweise einen Freispruch als angemessen an.

„Das Gericht sah sich einer Beweisaufnahme ausgesetzt, bei der sich kein Zeuge erinnern wollte oder konnte“, fasste der Richter in der Urteilsbegründung zusammen. Aus Sicht des Gerichts sei die Aussage des 63-Jährigen bei der Polizei glaubhaft. Insbesondere verurteilte Gralla das „rassistische Motiv des Vorfalls, weil eine Person allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit abgelehnt wird“.

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