50. Jahrestag

Der Radikalenerlass und seine Opfer in der Region

Werner Jürgens
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Von Werner Jürgens
| 29.01.2022 11:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Protest gegen den Radikalenerlass auch in Stuttgart: Das Foto zeigt Demonstranten in der Innenstadt. Foto: Rolf Haid/DPA/Archiv
Protest gegen den Radikalenerlass auch in Stuttgart: Das Foto zeigt Demonstranten in der Innenstadt. Foto: Rolf Haid/DPA/Archiv
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Keine Extremisten im Staatsdienst: Das Ziel wollte die Politik mit dem Radikalenerlass erreichen. Das Berufsverbot traf auch Menschen in Ostfriesland. Noch heute warten viele auf eine Rehabilitierung.

Ostfriesland - Terroristen wie Ulrike Meinhof oder Andreas Baader hätten nichts an einer Schule oder bei der Polizei zu suchen, so lautete eine Rechtfertigung für den sogenannten Radikalenerlass, der am 28. Januar 1972 von Bund und Ländern verabschiedet wurde. Ursprünglich ging es der Politik darum, keine verfassungsfeindlich gesinnten Extremisten im Staatsdienst zu beschäftigen. Die Umsetzung sorgte jedoch bald nicht nur in Deutschland für heftige Kritik. Gegner sprachen von einem „Berufsverbot“. Tatsächlich verloren viele Menschen ihre Jobs. Die meisten von ihnen warten und hoffen noch heute, also 50 Jahre später, auf eine Rehabilitierung. Auch auf der ostfriesischen Halbinsel gab es Betroffene.

Welche Parteien rückten ins Visier?

Schon die Bundesregierung unter CDU-Kanzler Konrad Adenauer brachte 1950 einen Beschluss auf den Weg, nach dem öffentlich Bedienstete nicht Mitglied einer als verfassungswidrig eingestuften Organisation sein durften. Gemeint waren links- und rechtsextreme Parteien wie die Sozialistische Reichspartei (SRP) oder die Kommunistische Partei (KPD), die beide in den 1950er Jahren vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden. Mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), gegründet 1964, und der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), gegründet 1968, existierten potenzielle Nachfolgerparteien. Sie agierten jedoch programmatisch zurückhaltender, um nicht Gefahr zu laufen, ebenfalls gleich wieder verboten zu werden.

Von 1966 bis 1972 war die NPD in sieben Landesparlamenten vertreten und scheiterte bei der Bundestagswahl 1969 nur knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Das beste DKP-Resultat auf Landesebene waren 3,1 Prozent 1971 in Bremen. Bei den Bundestagswahlen zwischen 1972 bis 1983 kam sie nie über 0,3 Prozent hinaus.

Wichtige Meinungsträger der Linken saßen allerdings nicht in den Parlamenten, sondern befanden sich in der Außerparlamentarischen Opposition. Dort hatte Rudi Dutschke, einer der führenden Köpfe der Bewegung, 1967 zum „Marsch durch die Institutionen“ aufgerufen.

Wie ein Moormerländer seinen Job verlor

Ein Kritikpunkt am Radikalenerlass war, dass Linke dadurch wesentlich häufiger ins Visier des Verfassungsschutzes gerieten als Rechte. Betroffen waren insbesondere Lehrer wie Udo Lammers aus Moormerland. Er kandidierte 1981 auf der Liste der DKP für den Emder Stadtrat, was ihm eine Anhörung mit anschließender Abmahnung bescherte. Als Lammers 1983 in den Rat nachrückte, machte die vorgesetzte Behörde ernst. Am Freitag vor seiner ersten Sitzung erhielt er die Benachrichtigung, mit der er sich sein Entlassungsschreiben von der Post abholen durfte.

Protestkundgebung gegen den Radikalenerlass in Bonn. Foto: Egon Steiner/DPA/Archiv
Protestkundgebung gegen den Radikalenerlass in Bonn. Foto: Egon Steiner/DPA/Archiv

„Natürlich haut einen das erst mal von den Socken“, gestand er später in einem Interview. „Aber ich habe nichts Unrechtes getan. Ich habe für eine legale Partei kandidiert.“ Die nächsten Jahre musste der Vater von zwei Kindern als Hausmann und mit sporadischem Nachhilfeunterricht überbrücken, bis er nach diversen Prozessen 1989 vor dem Bundesarbeitsgericht in Kassel seine Wiedereinstellung in den Schuldienst erreichte. Inzwischen ist er im Ruhestand. „Wenn ich in den Akten lese, denke ich immer, ich verstehe das gar nicht mehr, was die da schreiben und welche Angst sie vor uns hatten“, hatte Lammers in dem Interview erklärt.

Dorothea Vogt – Symbolfigur des Widerstands

Da war er längst nicht der Einzige, der das so sah. Selbst SPD-Kanzler Helmut Schmidt hatte 1978 eingeräumt, beim Radikalenerlass würde „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“. Während seine sozialliberale Regierungskoalition den Erlass 1979 einseitig aufkündigte, hielten von der Union geführte Bundesländer wie Niedersachsen oder Bayern daran fest. Das bekam irgendwann auch Dorothea Vogt zu spüren. Eigentlich war die Deutsch- und Französischlehrerin am Mariengymnasium in Jever ab dem Jahr 1979 Beamtin auf Lebenszeit. Aus ihrer Mitgliedschaft bei der DKP, der sie seit 1972 angehörte, hatte sie nie ein Geheimnis gemacht. Der Ärger ging los, als sie 1980 beim Ordnungsamt in Wilhelmshaven einen Infostand anmeldete.

Dorothea Vogt wurde zu einem prominenten Gesicht des Widerstandes. Foto: privat
Dorothea Vogt wurde zu einem prominenten Gesicht des Widerstandes. Foto: privat

Es folgten mehrere Anhörungen mit dem Ergebnis, dass Dorothea Vogt zunächst suspendiert und dann ebenfalls gefeuert wurde, obwohl sie sich bei der Arbeit nichts hatte zuschulden kommen lassen. Die Lehrerin betont bis heute: „Mir ist weder in den zahlreichen Anhörungen, den Gerichtsverhandlungen noch in den Urteilen jemals ein Fehlverhalten innerhalb oder außerhalb der Schule vorgeworfen worden. Ich habe nie in der Öffentlichkeit gehetzt, jemanden beleidigt oder eine Institution diffamiert. Es ging denen bloß um meine politische Haltung.“ Entsprechend heftig war die Empörung seitens des Kollegiums und der Schülerschaft, die mit öffentlichen Protest- und Solidaritäts-Aktionen reagierten. Auch der damalige Landrat und der Bürgermeister setzten sich für Dorothea Vogt ein. Es nützte aber nichts. Das Verwaltungsgericht in Oldenburg und das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigten das Berufsverbot.

Der Marsch durch die Instanzen

Nach einem zwischenzeitlichen Engagement an der Landesbühne Nord in Wilhelmshaven konnte die geschasste Pädagogin nach viereinhalb Jahren trotzdem zurück in den Schuldienst. Als 1990 in Niedersachsen die bis dahin regierende CDU die Landtagswahlen verlor, sorgte der neue SPD-Ministerpräsident Gerhard Schröder dafür, dass Lehrer, denen im Zuge des Radikalenerlasses gekündigt worden war, die Chance erhielten, wieder in ihrem alten Beruf zu arbeiten.

In seiner Zeit als Oppositionsführer hatte Schröder einige von ihnen, darunter auch Dorothea Vogt, vor dem Bundesverfassungsgericht als Rechtsanwalt vertreten. Die Verfassungsbeschwerde wurde im Dezember 1990 in einer Vorinstanz abgeschmettert und gar nicht erst zur Verhandlung zugelassen. Dabei hatten die meisten Bundesländer den Radikalenerlass längst abgeschafft. Lediglich in Bayern wurde er noch bis 1991 praktiziert. „Das war eine absolut groteske Situation für mich“, beschreibt Dorothea Vogt ihre damalige Gefühlslage. „Auf der einen Seite durfte ich wieder unterrichten. Auf der anderen Seite galt ich immer noch als Verfassungsfeindin, weil die Urteile ja weiter Bestand hatten.“ Das wollte sie nicht hinnehmen.

Auswirkungen bis in die Gegenwart

Dorothea Vogt ging vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der kam am 26. September 1995 zu dem Schluss, dass ihr Berufsverbot gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen verstieß, und verdonnerte die Bundesrepublik Deutschland zu einer Schadensersatzzahlung.

Das Urteil bezog sich jedoch nur auf Beamte, die durch den Radikalenerlass ihren Job verloren hatten, und half längst nicht allen Betroffenen. Viele sind bis heute noch nicht politisch rehabilitiert und müssen zudem mit finanziellen Einschränkungen leben, weil ihnen wegen der Gehaltskürzungen und verloren gegangener Pensionsansprüche die Altersarmut droht. Manche Bundesländer wie Niedersachsen versuchen inzwischen, diese Schicksale aufzuarbeiten und prüfen eine gesellschaftliche Rehabilitierung.

Dorothea Vogt traf das Berufsverbot. Sie wehrte sich. Foto: privat
Dorothea Vogt traf das Berufsverbot. Sie wehrte sich. Foto: privat

Das ist aus Sicht von Dorothea Vogt, die 2014 pensioniert wurde, dringend geboten. „Der Radikalenerlass hat letztlich auch dazu geführt, dass ein Großteil meiner Generation lieber den Kopf eingezogen und den Mund gehalten hat anstatt sich einzumischen“, meint die engagierte Pädagogin. „Das ist nicht gut für unsere Demokratie. Gerade in Zeiten wie diesen, wo die Demokratie ständig angegriffen wird, ist es umso wichtiger, dagegenzuhalten. Deswegen würden Bund, Länder und die Politik sich und der Demokratie einen Riesengefallen tun und ein echtes Zeichen setzen, wenn sie öffentlich sagen würden, dass die Jahre des Radikalenerlasses Gift für unsere Demokratie gewesen sind.“

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