Justiz

Bundesgerichtshof bestätigt Strafen gegen Diebesbande

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 03.02.2022 16:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das ursprüngliche Urteil wurde in Oldenburg gesprochen. Foto: Archiv
Das ursprüngliche Urteil wurde in Oldenburg gesprochen. Foto: Archiv
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Zu hohen Haftstrafen hatte das Landgericht Oldenburg sechs Verwandte verurteilt. Sie hatten Autohäuser und einen Baumarkt geplündert und Feuer gelegt. Nun befasste sich der Bundesgerichtshof damit.

Garrel/Ahlhorn/Cloppenburg/Oldenburg - Rechtskräftig geworden ist das Urteil gegen die sechs miteinander verwandten Männer und Frauen, die in Garrel einen Baumarkt geplündert, in Cloppenburg und Oldenburg von Neuwagen massenhaft Reifen nebst Felgen gestohlen und in Ahlhorn ein Haus und Fahrzeuge angezündet hatten.

Sie waren zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Diese Urteile haben nun Bestand. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision als unbegründet. Das bestätigte am Donnerstag Richter Torben Tölle, Pressesprecher des Oldenburger Landgerichtes.

Hohe Haftstrafen

Wie berichtet, hatte die 3. Große Strafkammer des Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Dr. Melanie Bitter im Januar 2021 fünf der sechs Angeklagten zu Haftstrafen zwischen drei und siebeneinhalb Jahren verurteilt. Einzig die Mutter der Hauptangeklagten, die mit auf der Anklagebank saß, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Sie ist zwar 39 Mal vorbestraft, hatte mit den Taten aber wenig zu tun.

Die Angeklagten, die als Bande agierten, hatten Ende 2019 in Cloppenburg und Oldenburg vom Außengelände mehrerer Autohäuser Reifen von Neuwagen gestohlen. In Garrel plünderten sie einen Baumarkt und stahlen Hunderte von Rasenmähern und Aufsitzmäher. In Ahlhorn hatten sie ein Haus gemietet, um dort Beute zu lagern und es zu bewohnen. Nach Überzeugung des Gerichtes zündete sie das Gebäude an, um Versicherungssummen zu kassieren.

Aufsitzmäher verrieten sie

Auf ihre Spur führten die Aufsitzmäher. Sie waren mit GPS-Sendern ausgestattet. Die Polizei konnte die Mäher im Haus der Angeklagten in Ahlhorn orten. Der Schaden, den die Bande angerichtet hatte, wurde im ersten Prozess auf 370.000 Euro beziffert. Unter anderem auch deswegen waren einige der Urteils auch deutlich ausgefallen.

Doch damit waren offenkundig nicht alle Angeklagten einverstanden gewesen. Einige von ihnen hatten Revision eingelegt – ohne Erfolg, wie sich jetzt zeigt. Der Bundesgerichtshof hat die Überzeugungen, Feststellungen, die Höhe der Strafen und die rechtliche Würdigung der Bitter-Kammer in vollem Umfang geteilt.

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