Gericht
118 Mal ohne Führerschein Auto gefahren
Das Amtsgericht Papenburg hat eine Geldstrafe und ein Fahrverbot gegen einen 23-jährigen Mann verhängt. Er soll 118-mal ohne Führerschein unterwegs gewesen sein.
Papenburg - Mehr als 100-mal soll ein junger Mann aus dem nördlichen Emsland Auto gefahren sein, ohne bis dato jemals einen Führerschein besessen zu haben. Dafür geht es ihm jetzt wohl empfindlich an den Geldbeutel.
In der wöchentlichen Übersicht der Termine für die Verhandlungen am Amtsgericht Papenburg wirkte es auf den ersten Blick wie ein Druckfehler. „Fahren ohne Fahrerlaubnis in 118 Fällen“, hieß es da. Doch es war keineswegs ein Versehen.
Nicht erschienen
Zum anberaumten Hauptverhandlungstermin kreuzte der Angeklagte „trotz ordnungsgemäßer Ladung“, wie Amtsgerichtsdirektor Gerhard Többen im Gespräch mit unserer Redaktion betonte, nicht auf. Das hielt Staatsanwalt und Strafrichterin aber nicht davon ab, einen Strafbefehl gegen den 23-Jährigen zu erlassen.
Auf Antrag des Vertreters der Anklage verhängte die Richterin eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Euro, also insgesamt 4500 Euro. Doch damit nicht genug: Gegen den Mann wurde außerdem ein dreimonatiges Fahrverbot sowie eine darüber hinausgehende Sperre von einem Jahr verhängt, weil er sich „als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen“ habe.
Auto des Vaters gefahren
Die Zahl der Verkehrsverstöße bezeichnete Többen als ungewöhnlich. Erwischt worden war der 23-Jährige bei einer Kontrolle durch die Polizei. Zeitgleich habe es einen anonymen Hinweis gegeben, dass sich der junge Mann wiederholt unerlaubt ans Lenkrad gesetzt habe.
Wie Többen weiter ausführte, hat der Beschuldigte im Zuge der polizeilichen Vernehmungen eine Vielzahl von Verstößen eingeräumt. Demnach sei er über Wochen entweder mit dem Wagen seines Vaters oder seinem eigenen Pkw unterwegs gewesen – unter anderem im Papenburger Stadtgebiet und zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Warum der Angeklagte immer wieder ohne Führerschein Auto gefahren ist, blieb Többen zufolge in den bisherigen Vernehmungen unklar. Näheres dazu könnte beziehungsweise hätte in der Hauptverhandlung ans Licht kommen können.
Dafür besteht noch eine Gelegenheit – vorausgesetzt, der Beschuldigte legt innerhalb der kommenden zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl ein. „Dann wird alles wieder auf null gestellt“, erklärte Többen im Hinblick auf die Inhalte des Strafbefehls. Gleichwohl könne der Einspruch in einer Hauptverhandlung auch verworfen werden. Regt sich der Angeklagte nicht, wird der Strafbefehl vollstreckt.