Wohnen

Küstenorte reagieren auf Ferienhaus-Flut

Michael Hillebrand
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Von Michael Hillebrand
| 09.02.2022 11:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die FBL ärgert sich über die bauliche Entwicklung im Bereich Klaus-Störtebeker-Weg / Edzard-Cirksena-Straße, wo wegen der zunehmenden Zahl an Ferienunterkünften auch immer mehr Autoparkplätze benötigt werden. Foto: Privat
Die FBL ärgert sich über die bauliche Entwicklung im Bereich Klaus-Störtebeker-Weg / Edzard-Cirksena-Straße, wo wegen der zunehmenden Zahl an Ferienunterkünften auch immer mehr Autoparkplätze benötigt werden. Foto: Privat
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In Greetsiel soll eine neue Regelung den Bau von Ferienunterkünften einschränken. In Norden und auf Norderney sind die Vorschriften bereits strenger. Werden sie auch in Greetsiel weiter verschärft?

Greetsiel/Norden/Norderney - Noch ist es ein kleiner Schritt, aber vielleicht werden in nächster Zeit weitere folgen. Die Rede ist von einer neuen Beschränkung beim Bau von Häusern, für die sich kürzlich der Krummhörner Infrastrukturausschuss auf Antrag der Wählergemeinschaft FBL ausgesprochen hat. Durch sie sollen in Greetsiel künftig weniger Ferienunterkünfte im Bereich Klaus-Störtebeker-Weg / Edzard-Cirksena-Straße entstehen. Deren zunehmende Zahl wird nämlich nicht nur dort, sondern in ganz Greetsiel und auch darüber hinaus von vielen Einheimischen als Problem angesehen. Immerhin fehlt es gleichzeitig immer mehr an freiem und vor allem bezahlbarem Dauerwohnraum für sie selbst.

Was und warum

Darum geht es: Auf Norderney und in Norden werden beziehungsweise sollen nach und nach Bebauungspläne verändert werden, um möglichst viel potenziellen Dauerwohnraum zu erhalten. Könnte es auch in der Krummhörn dazu kommen?

Vor allem interessant für: Menschen, die in der Krummhörn und andernorts in Ostfriesland für sich selbst ober für Feriengäste bauen wollen.

Deshalb berichten wir: Kürzlich ging es im Infrastrukturausschuss des Krummhörner Rates um einen Bereich in Greetsiel, wo gegen die zunehmende Versiegelung durch Ferienunterkünfte vorgegangen werden soll. Das haben wir als Anlass für einen Vergleich und Ausblick genommen.

Den Autor erreichen Sie unter: m.hillebrand@zgo.de

Laut Frank Schoof (FBL) war vor zehn Jahren der Bebauungsplan im Bereich Klaus-Störtebeker-Weg / Edzard-Cirksena-Straße abgeändert worden, der seitdem erlaubt, größere Teile der Grundstücke zu bebauen. Dadurch sollte es Einheimischen ermöglicht werden, dass ihre Nachkommen auf demselben Stück Land ebenfalls bauen dürfen. Dann seien jedoch die Investoren gekommen, die die Grundstücke kauften, die Häuser abrissen und sie durch Ferienapartments und Parkplätze ersetzten. Heute mangele es deshalb auch an Grünflächen, weshalb der FBL-Antrag eine erneute Änderung des Bebauungsplans vorsieht, dessen Einschränkungen wieder mehr Freiflächen, geringere Bauhöhen und mehr vorsehen. Könnten in der Gemeinde Krummhörn in den nächsten Jahren weitere Einschränkungen dieser Art folgen?

Das Beispiel Norderney

„Die Situation, wie Ratsmitglied Frank Schoof sie für Greetsiel benannt hat,

besteht in dieser Ausprägung in anderen Ortschaften der Gemeinde nicht“, schreibt auf Nachfrage Gemeindesprecher Fritz Harders. Allerdings habe die Verwaltung keinen genauen Überblick über alle Krummhörner Bebauungspläne und könne daher nicht ohne Weiteres sagen, wo man in der Krummhörn derzeit sonst noch überall problemlos viele Ferienunterkünfte bauen kann, so Harders. Das allerdings könnte in den nächsten Jahren zunehmend die Investoren interessieren, denn in den anderen Ferienorten an der Küste wird der Platz ebenfalls immer knapper, wie man gerade auf den Inseln, aber auch in Städten wie Norden sehen kann. Dort werden deshalb schon umfangreichere Gegenmaßnahmen getroffen.

Ein Beispiel dafür ist Norderney, wie der dortige Bauamtsleiter Frank Meemken auf Nachfrage deutlich macht. Bis vor acht oder neun Jahren habe man auf der Insel quasi noch „unbegrenzt“ neue Ferienunterkünfte schaffen können. Dann habe man damit begonnen, die Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Bebauungsplänen nach und nach an den „gebietsbezogenen Durchschnitt“ anzupassen, erklärt Meemken. Das heißt, dass der Bestand an Ferienunterkünften beziehungsweise Dauerwohnraum ermittelt wurde und dieses Maß dann als Obergrenze festgesetzt wurde. Neben den Bebauungsplänen seien Erhaltungssatzungen erlassen worden, die verhindern soll, dass zum Beispiel Einfamilienhäuser zugunsten von großen Ferienwohnblöcken weichen müssen. Ein Neubau ist nun nur noch möglich, wenn auf demselben Grundstück mindestens genauso viel Dauerwohnraum neu entsteht, wie vorher vorhanden war.

Die Lage in Norden

Änderungen des Bauleitplanverfahrens seien jedoch zeit- und kostenintensiv. Für die erste Bebauungsplan-Änderung, die dem Schutz von Dauerwohnraum dienen sollte, habe man noch mehr als vier Jahre benötigt. Inzwischen sei es jeweils immer noch mindestens ein Jahr pro Änderung und insgesamt gebe es mehr als 30 Bebauungspläne auf der Insel. Ein weiteres Problem ist, dass gegen die Bebauungsplanänderungen oder die Nutzungsuntersagung nicht genehmigter Ferienwohnungen geklagt werden könne, weiß Meemken. Immerhin verlieren Grundstücke durch Beschränkungen an Wert und diese führen auch immer wieder dazu, dass die Stadt Norderney und der Landkreis Aurich gegen Betreiber von nicht angemeldeten Ferienunterkünften vorgehen müssen.

In Norden gibt es sogar mehr als 200 Bebauungspläne, sagt der Leiter des dortigen Fachdienstes Stadtplanung und Bauaufsicht, Mirko Wento. Auch dort wird versucht, die Zahl an Ferienwohnungen zu begrenzen beziehungsweise sie möglichst im Urlauberstadtteil Norddeich zu konzentrieren. Wento erinnert dabei an das Stadtentwicklungskonzept, das noch vom Rat beschlossen werden muss. Es werde einmal die Grundlage für alle künftigen Bauvorhaben in der Stadt bilden und teilt diese in verschiedene Bereiche mit unterschiedlichen Baumöglichkeiten ein. Das ändert aber auch in Norden nichts daran, dass man nach und nach jeden Bebauungsplan anfassen und gegebenenfalls umwandeln muss, so Wento.

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