Justiz

Urteil nach Diebestour durch Ostfriesland

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 09.02.2022 16:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Am Mittwoch mussten sich zwei Angeklagte aus Bremen vor dem Auricher Schöffengericht wegen des Verdachts des Bandendiebstahls verantworten. Foto: Ortgies
Am Mittwoch mussten sich zwei Angeklagte aus Bremen vor dem Auricher Schöffengericht wegen des Verdachts des Bandendiebstahls verantworten. Foto: Ortgies
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Die Staatsanwaltschaft Aurich warf drei Männern vor, insgesamt sieben Verbrauchermärkte in großem Stil bestohlen zu haben. Einer Mitarbeiterin von einem der Märkte ist es zu verdanken, dass die Tour endete.

Aurich - Drei Männer sollen mit einem angemieteten Mercedes Sprinter eine Diebestour durch sieben Verbrauchermärkte hingelegt haben. Im letzten Markt wurden sie ertappt und aufgrund des Nummernschildes, das sich eine Mitarbeiterin gemerkt hat, gestellt. Anhand der GPS-Daten des Fahrzeugs ließ sich ihr Beutezug von Leer nach Hesel, Aurich und Jever nachverfolgen.

Am Mittwoch mussten sich zwei Angeklagte aus Bremen im Alter von 35 und 32 Jahren vor dem Auricher Schöffengericht wegen des Verdachts des Bandendiebstahls verantworten. Sie bestritten die Taten. Gegen einen dritten, der untergetaucht ist, weil gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorliegt, wurde das Verfahren abgetrennt.

Größter Schaden bei Toom in Aurich

Der Anklagevorwurf des bandenmäßigen Vorgehens ließ sich nach der Beweisaufnahme nicht aufrechterhalten. Wegen besonders schweren Diebstahls in sieben Fällen wurde der jüngere Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Zudem muss der Manager eines Betriebs eine Geldauflage in Höhe von drei Monatsgehältern, insgesamt 10.500 Euro, an den Verein Hospiz Aurich bezahlen. Der 35-Jährige wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft legte dem Trio zur Last, am 26. Juni 2018 in den Märkten Einkaufswagen mit Artikeln wie Klappstühlen, elektrischen Kühlboxen, Rasierklingen, Rasierern, elektrischen Zahnbürsten, Blutdruckmessgeräten, Filteranlagen, Schlauchwagen, Fernsehern und Kaffeemaschinen beladen zu haben. Sie sollen den Kassenbereich passiert haben, ohne zu zahlen. Danach räumten sie das Diebesgut in den Sprinter, um den nächsten Markt anzufahren. Im Toom-Markt in Aurich entstand der größte Schaden: Die Täter ließen Waren im Wert von 2000 Euro mitgehen.

Mitarbeiterin abgelenkt

„Ich bin mit etwas von der Information weggelockt worden“, erzählte eine Zeugin, die bei Famila in Jever gearbeitet hat. Ein Mann habe sie gebeten, mit ihm zur Kasse zu gehen, wo er sein Portemonnaie verloren habe. „Er wirkte aufgeregt“, erinnerte sie sich. Sie sei mitgegangen und habe sich gewundert, dass er nicht gewusst habe, an welcher Kasse er gewesen sei. Kurz darauf sei eine Kollegin einem Mann nachgelaufen und ein weißer Transporter habe den Parkplatz verlassen.

„Das Leihfahrzeug wurde im Bereich Hesel gestellt“, sagte der Ermittlungsführer. „Es war bis unters Dach mit neuwertigen Gegenständen beladen.“ Die Papiere eines Mittäters seien in einer Geldbörse auf dem Beifahrersitz gefunden worden. Ein Kollege von ihm hat durch Gespräche mit den Marktleitern herausgefunden, dass es in den Märkten, wo das Fahrzeug aufgetaucht ist, zu Diebstählen gekommen war.

Ein Mann zu Unrecht beschuldigt

Das Gericht nahm zahlreiche Fotos und Überwachungsvideos in Augenschein. Anhand der abweichenden Nase und Wangenpartien des 35-Jährigen kam es zu dem Schluss, dass er zu Unrecht beschuldigt worden ist. Von der Täterschaft des 32-Jährigen war es überzeugt. Er habe zur Anmietung des Fahrzeugs seine Papiere vorgelegt. In dem Wagen sei eine Flasche mit Anteilen seiner DNA sowie eine Geldbörse mit seinen Papieren aufgefunden worden. „Diese Indizienkette reicht aus, um Ihnen die Tat nachzuweisen“, führte Richter Dr. Markus Gralla in der Urteilsbegründung aus.

Die Strafe ging über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten plus eine Geldauflage über 3500 Euro gefordert hat. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

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