Justiz
Drogenhändler aus Wilhelmshaven gibt sich als Waffensammler aus
Ein Drogenhändler aus Wilhelmshaven ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Vor Gericht gab er sich als Waffensammler aus – das hat ihm auch ein wenig gebracht.
Wilhelmshaven/Oldenburg - Im Prozess gegen einen 32 Jahre alten Mann aus Wilhelmshaven und seine 28-jährige Partnerin, die sich wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge vor dem Oldenburger Landgericht verantworten mussten, ist der Angeklagte jetzt zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Aufgrund seiner Drogensucht wurde eine Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt angeordnet. Die Frau kam mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren davon.
Den Feststellungen zufolge hatten die beiden im vergangenen Jahr aus ihrer gemeinsamen Wohnung in Wilhelmshaven heraus einen schwunghaften Handel mit verschiedenen Betäubungsmitteln betrieben. Bei einer Durchsuchung im letzten Juni waren verschiedene Drogen gefunden worden. Damit nicht genug. Was die Sache für die Angeklagten besonders brisant machte: Griffbereit in der Nähe der Drogen lagen Waffen.
Waffe in der Sofaritze
Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die Waffen notfalls dazu eingesetzt werden sollten, um die Drogen zu verteidigen. Deshalb lautete die Anklage auf bewaffneten Drogenhandel. Die Mindeststrafe hierfür liegt bei fünf Jahren Gefängnis.
Doch ganz so schlimm ist es für die Wilhelmshavener nicht gekommen. Bei ihnen waren vor allen Macheten sowie ein historischer Trommelrevolver gefunden worden. Der Angeklagte gab an, dass es sich um Sammlerstücke handele. Bezüglich der Macheten konnte das Gericht diese Version noch nachvollziehen. Anders beim Trommelrevolver: Der war geladen und in einer Sofaritze versteckt. Dort vermutet man nicht unbedingt ein Sammlerstück – das Gericht jedenfalls tat es nicht.
Nur: Der Revolver war alt. Man konnte damit zwar schießen, musste dazu aber die Trommel mit der Hand drehen. Nur ein Schuss konnte abgefeuert werden. Deshalb ging das Landgericht von einem minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift aus.