Gesundheit

OZ-Telefonaktion zum Thema Pflegeversicherung und Pflegereform

| | 10.02.2022 18:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die ursprünglich geplante große Pflegereform 2022 wurde nicht auf den Weg gebracht. Trotzdem bringt die neue „kleine“ Pflegereform einige Änderungen. Foto: Schuldt/DPA
Die ursprünglich geplante große Pflegereform 2022 wurde nicht auf den Weg gebracht. Trotzdem bringt die neue „kleine“ Pflegereform einige Änderungen. Foto: Schuldt/DPA
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Die OZ bietet am kommendem Donnerstag die Gelegenheit, drei Experten zum Thema Pflegeversicherung und Pflegereform zu sprechen. Die Telefonaktion beginnt um 15 Uhr.

Leer - Mit Beginn des neuen Jahres gibt es einige Veränderungen in der Pflege. Für Pflegebedürftige sind Zuzahlungen für die Pflege im Heim weiter gestiegen. Zum 1. Januar waren im bundesweiten Schnitt 2179 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig, wie aus neuen Daten des Verbands der Ersatzkassen hervorgeht. Das waren 111 Euro mehr als Anfang 2021. In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten, denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten, erklärt Frank Schüür, Pflegeberater sowie Leiter des Senioren- und Pflegestützpunkts des Landkreises Leer. Für Heimbewohner kommen daneben aber noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen dazu, die Angehörige tragen müssen. Der Eigenanteil allein für die reine Pflege stieg nun 2022 im bundesweiten Schnitt auf 912 Euro, nachdem es zum 1. Januar 2021 noch 831 Euro gewesen waren. Mit Jahresbeginn greifen aber auch erste Entlastungen, die noch die alte Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sagt Schüür.

Frank Schüür
Frank Schüür

Ab dem 1. Januar gibt es für verschiedene Pflegeleistungen mehr Geld sowie Erleichterungen. Die ursprünglich geplante große Pflegereform 2022 wurde nicht auf den Weg gebracht. Trotzdem bringt die neue „kleine“ Pflegereform einige Änderungen, die insbesondere die Pflegesachleistungen, die Kurzzeitpflege und die Entlastung bei den Pflegeheimkosten betreffen. Heimbewohner bekommen neben den Zahlungen der Pflegekasse jetzt einen Zuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil für die reine Pflege im Heim soll so im ersten Jahr im Heim um fünf Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent, sagt der Pflegeberater.

Katrin Bunke
Katrin Bunke

Pflege betrifft nicht nur Pflegebedürftige

Doch was bedeuten die neuen Änderungen der „kleinen“ Pflegereform für Betroffene und Angehörige im Alltag und wie kann man Hilfen bekommen? Das erklären drei Experten des Landkreises Leer den OZ-Lesern bei einer Telefonaktion am Donnerstag, 17. Februar. „Medial ist die Pflegereform in den norddeutschen – aber auch in den deutschen – Medien eher nicht präsent gewesen“, findet Schüür. Vor allem, da die neue Pflegereform und die damit einhergehenden Änderungen – unter anderem in der Pflegeversicherung – nicht nur pflegebedürftige Menschen betrifft, sondern vor allem Angehörige zwischen dem 40 und 70 Lebensjahr, sagt Schüür.

Helmut Penning
Helmut Penning

„Deutschland ist eine immer älter werdende Gesellschaft. In den nächsten 20 Jahren wird die Zahl der Menschen über 67 Jahre voraussichtlich auf über 21 Millionen steigen – das sind rund ein Drittel mehr als heute“, sagte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Diese Entwicklung werde zukünftig für unsere Gesellschaft eine besondere Herausforderung, denn etwa ab dem 80. Lebensjahr seien Menschen zunehmend auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. „27 Jahre nach der Einführung der fünften Säule der Sozialversicherung und Pflegeversicherung gibt es nach wie vor eine hohe Informationslücke, große Unsicherheiten und Missverständnisse in der Gesellschaft. Pflege kommt häufig sehr plötzlich und dann ist ein Berg zu übersteigen, der recht hoch sein kann“, sagt Schüür. Auch die neue „kleine“ Pflegereform, die einige Änderungen beinhaltet, werfe nach wie vor Fragen für Betroffene auf.

Etwa ab dem 80 Lebensjahr sind Menschen zunehmend auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Foto: Schackow/DPA
Etwa ab dem 80 Lebensjahr sind Menschen zunehmend auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Foto: Schackow/DPA

Am Lesertelefon beantworten die drei Experten vom Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer Fragen rund um die neue „kleine“ Pflegereform und um die Pflegeversicherung. Aber auch bereits Betroffene können Fragen stellen: Woher bekomme ich Pflegeleistungen? Welche Arten von Unterstützung gibt es? Wer prüft den Pflegegrad? Ein Angehöriger ist an einer fortgeschrittenen Demenz erkrankt: Wo kann ich Hilfen erwarten und wer gibt mir Tipps im Umgang mit Demenz?

Ansprechpartner sind:

  • Katrin Bunke, Diplom Betriebswirtin und Pflegeberaterin; Schwerpunkte sind Allgemeine Pflegeberatung, Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungsrecht sowie barrierefreies Wohnen
  • Helmut Penning, Sachbearbeiter in der vollstationären Hilfe; Schwerpunkt sind Fragen zu Pflegeheimen, Leistungen der Sozialhilfe bei Heimaufnahme, Einkommenseinsatz sowie Darlehensgewährung
  • Frank Schüür, Sozialversicherungsfachangestellter, Diplom Verwaltungswirt sowie Leiter des Senioren- und Pflegestützpunktes; Schwerpunkte sind allgemeine Pflegeberatung, Kranken- und Pflegeversicherung, Pflegevertragsrecht und Abrechnungen, Vorträge zu Pflegethemen sowie Wohnberatung

Die drei Experten sind – auch für anonyme Anrufer – am 17. Februar von 15 bis 17 Uhr unter Telefon 0 491 / 926 1651 (Helmut Penning), 0 491 / 926 1670 (Katrin Bunke) und 0 491 / 926 1660 (Frank Schüür) erreichbar.

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