Karlsruhe (dpa)

Verfassungsgericht: Pflege-Impfpflicht kann vorerst starten

| 11.02.2022 04:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Bundesverfassungsgericht hat es im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften für eine Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal vorläufig außer Kraft zu setzen. Foto: Marijan Murat/dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat es im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften für eine Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal vorläufig außer Kraft zu setzen. Foto: Marijan Murat/dpa
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Die beschlossene Corona-Impfpflicht in Pflege, Praxen und Kliniken hat eine Klagewelle ausgelöst. Der planmäßigen Umsetzung steht das nicht im Weg, signalisiert jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Mitten im politischen Streit um die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal gibt das Bundesverfassungsgericht grünes Licht für die pünktliche Umsetzung Mitte März.

Die Richterinnen und Richter lehnten es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Der Beschluss vom Donnerstag wurde am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht. Damit ist noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden entschieden. Deren umfassende Prüfung steht noch aus. (Az. 1 BvR 2649/21)

Im Eilverfahren klärten die Richter nur, ob die Umsetzung bis zur endgültigen Entscheidung gestoppt werden muss. Die Hürden dafür sind sehr hoch. Eine Impfung lasse sich zwar nicht mehr rückgängig machen, heißt es in dem Beschluss. Sie sei aber „nicht unausweichlich“: Wer sich auf gar keinen Fall impfen lassen wolle, müsse möglicherweise vorübergehend den Arbeitsplatz wechseln oder seinen Beruf aufgeben. „In der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde“ halten die Richter dies aber für vertretbar.

Die Abwägung der jeweiligen Nachteile ging deshalb zulasten der Klägerinnen und Kläger aus. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, teilten die Verfassungsrichter mit.

Alte und geschwächte Menschen haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder infolge einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu sterben. Die Impfpflicht soll sie indirekt schützen.

Aus Dutzenden Eilanträgen hatte der Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth einen zur Prüfung ausgewählt. Die meisten der 46 Klägerinnen und Kläger, die ihn eingereicht hatten, sind überwiegend ungeimpfte Mitarbeiter oder Selbstständige. Auch Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen, und Patienten ungeimpfter Ärzte sind darunter.

Sie wehren sich dagegen, dass alle aus der Berufsgruppe bis 15. März nachweisen müssen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein.

Nur für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme. Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. Es kann dem oder der Betroffenen verbieten, die Einrichtung zu betreten oder seine Tätigkeit weiter auszuüben. Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure.

Die Verabschiedung der Impfpflicht durch Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Inzwischen sind nach Auskunft des Gerichts 85 Verfassungsbeschwerden von deutlich mehr als 300 Klägerinnen und Klägern anhängig.

Die Richterinnen und Richter haben bereits Stellungnahmen verschiedener Experten eingeholt. Danach begegne die Teil-Impfpflicht „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“, hieß es.

Allerdings sieht der Erste Senat kritisch, dass im Infektionsschutzgesetz nichts Genaues zum Impf- und Genesenennachweis steht. Dort wird nur auf die maßgebliche Verordnung „in der jeweils geltenden Fassung“ verwiesen. Die Verordnung wiederum verweist auf die aktuellen Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts. Hier bedürfe es „weiterer Aufklärung“.

Grünen-Experte begrüßt Entscheidung

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mahnte gegenüber den Bundesländern die Umsetzung der Impfpflicht an. „Es geht um den Schutz derer, die darauf ganz besonders angewiesen sind - Kranke und die ältesten Mitglieder unserer Gesellschaft“, sagte er in seiner Antrittsrede im Bundesrat. Unionsregierte Länder und die Bundes-CDU fordern mit Verweis auf ungeklärte praktische Fragen die Aussetzung.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der dpa, das „parteipolitische Hickhack“ habe der Akzeptanz der Impfpflicht schwer geschadet. „Jetzt gilt es, die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal bundesweit ab Mitte März umzusetzen.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte das vorläufige grüne Licht der Karlsruher Richter. Das Bundesverfassungsgericht setze die „richtige Priorität“, schrieb der SPD-Politiker bei Twitter. „Der Geimpfte trägt ein minimales Risiko der Nebenwirkung. Damit schützt er Ältere und Kranke, die ihm anvertraut sind, vor Tod und schwerer Krankheit.“ Auch die jetzige Omikron-Variante sei eine Gefahr für diese Menschen.

Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) erklärte, die Karlsruher Entscheidung sei gerade für Menschen in Pflegeeinrichtungen eine gute Nachricht. „Umso wichtiger ist jetzt, dass die Bundesregierung dringend die offenen Fragen insbesondere im Arbeitsrecht klärt und eine für die Arbeitgeber gute und praktikable Lösung vorschlägt.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte davor, „dass Zehntausende ungeimpfte Mitarbeiter ausfallen werden“. „Damit ist gefährliche Pflege vorprogrammiert“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Das Konzept müsse sein: fürs Impfen werben und tägliche Pflichttests.

© dpa-infocom, dpa:220211-99-72836/9

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