Berlin

Ungeimpfte sind nur 90 Tage genesen - kriegen aber 6-Monats-Zertifikate

Daniel Benedict
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Von Daniel Benedict
| 14.02.2022 16:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Coronavirus - Digitales Genesenen-Zertifikat Foto: Marcus Brandt
Coronavirus - Digitales Genesenen-Zertifikat Foto: Marcus Brandt
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Apotheken stellen Patienten, die von einer Corona-Infektion genesen sind, nun doch wieder Zertifikate über sechs Monate aus - und zwar auch Ungeimpften. Dabei gilt der Status bei ihnen nur 90 Tage. Wie kam es dazu?

Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate hat im Januar eine heftige Debatte ausgelöst. Anfang Februar hat das Robert Koch-Institut seine Angaben dazu noch einmal präzisiert. Auf 90 Tage verkürzt ist der Genesenenstatus demnach nur für Ungeimpfte; für Geimpfte, die eine Corona-Infektion überstanden haben, gilt er aber weiter die gewohnten 180 Tage.

Die Apotheken reagieren jetzt darauf und geben wieder Zertifikate mit der vollen Gültigkeit von 180 Tagen aus. Und das an jeden - „unabhängig davon, ob die Menschen davor oder danach geimpft wurden“. Das bestätigt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA): „Ein Abgleich mit dem Impfstatus ist bei der Erstellung eines Genesenenzertifikates vom RKI nicht vorgesehen und wird deshalb auch nicht durchgeführt.“ Ob der Genesenennachweis bis zum 180. Tag gültig ist, könne bei der Einlasskontrolle durch das zusätzliche Vorzeigen eines Impfzertifikates nachgewiesen werden. Im Klartext: Ob etwa ein Kinobesucher tatsächlich noch die 2G-Regelung erfüllt, kann erst in der Warteschlange geklärt werden. Zusätzlich zum - womöglich nur scheinbar noch gültigen - Genesenenzertifikat müssten Türsteher dafür auch den Impfstatus im Blick behalten.

Die „Pharmazeutische Zeitung“ hatte zuerst über die wieder verlängerten Zertifikate berichtet. Demzufolge wurde das technische System, über das Apotheken die Genesenenzertifikate ausstellen, nach der RKI-Entscheidung im Januar ein erstes Mal geändert, so dass in den Dokumenten die auf 90 Tage verkürzte Dauer vermerkt wurde. Diese Korrektur sei jetzt in einer zweiten Anpassung wieder zurückgenommen worden, und zwar für sämtliche Zertifikate. Ungeimpfte erhalten damit Dokumente, die doppelt so lange gelten, wie es in ihrem Fall eigentlich zulässig wäre. Deshalb solle die Gültigkeit „im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden“, hieß es in dem Bericht.

Die Verkürzung des Genesenenstatus gehört zu den am schärfsten kritisierten Pandemiemaßnahmen. Mitte Januar hatte das Robert Koch-Institut den Zeitraum überraschend von sechs auf drei Monate halbiert. In der Praxis gilt der Genesenenstatus seitdem sogar nur 62 Tage, weil er erst 28 Tage nach einem positiven Coronatest in Kraft tritt.

Weil das Genesenenzertifikat über den Zugang zu 2G-Veranstaltungen entscheidet, ist seine Dauer von hoher Bedeutung für den Alltag. Begründet hatte das RKI seinen Eingriff so: Bei Ungeimpften, die mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante infiziert waren, verliere der Schutz vor der Omikronvariante an Dauer und Intensität – verglichen mit einer Reinfektion mit derselben Variante.

Die überraschende Änderung hatte die Debatte um die Coronamaßnahmen eskalieren lassen. Die Maßnahme wurde als deutscher Alleingang kritisiert; in anderen Ländern herrschen deutlich großzügigere Regeln. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Entscheidung als sachlich richtig rechtfertigte und sogar europaweit durchsetzen wollte, musste Kommunikationsfehler eingestehen.

Beim anschließenden Corona-Gipfel notierten die Ministerpräsidenten dann Lauterbachs Versprechen, wonach „Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten ankündigt und begründet werden“ – eine Formulierung, die weithin als Rüffel des Ministers verstanden wurde. Für Furore sorgte zuletzt auch das Osnabrücker Verwaltungsgericht, das den verkürzten Genesenenstatus in einer Einzelfallentscheidung für verfassungswidrig erklärte.

Das RKI hatte später präzisiert, dass die Verkürzung nicht für Patienten mit Impfschutz gelte: „Diese fachlichen Vorgaben für den Genesenennachweis beziehen sich ausschließlich auf Personen, die ungeimpft sind, d.h. weder vor, noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben.“

In der Praxis, heißt es weiter, reiche für genesene Geimpfte zwar das digitale Impfzertifikat. Aber auch sie hätten „das Recht, sich auf Wunsch ein digitales Genesenenzertifikat der EU ausstellen zu lassen“.  Es werde zusätzlich zu einem digitalen Impfzertifikat der EU erteilt und könne parallel genutzt werden, „insbesondere im Hinblick auf die auf 270 Tage begrenzte Anerkennungsdauer des digitalen Impfzertifikates der EU in anderen Staaten oder bei Einreise nach Deutschland“.

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