Berlin
Corona-Warn-App vom RKI überfordert? Ruf nach dem Update
Ist die Corona-Warn-App mit den RKI-Änderungen am Genesenen-Status überfordert? Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands fordert ein Update der App.
Wer ins Kino oder in die Kneipe will, muss Corona-Zertifikate vorweisen - und in manchen Fällen geht es dabei tatsächlich um gleich mehrere. Ob ein Kunde wirklich Zutritt zu einer 2Gplus-Veranstaltung hat, entscheidet sich mitunter nämlich erst aus der Kombination von Impf- und Genesenennachweis.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert deshalb ein Update der Corona-Warn-App: „Die Situation würde einfacher werden, wenn man die Corona-Warn-App so weiterentwickeln könnte, dass dort verschiedene Impf- und Genesenenzertifikate zu einem konsolidierten, aktuellen und leicht prüfbaren Statusnachweis zusammengeführt werden“, teilte der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich uns mit. „Dann gäbe es beim Restaurant- oder Kinobesuch weniger Schwierigkeiten.“
Dittrich verwies auf „immer neue Fallkonstellationen beim Impf- und Genesenenstatus“ und neue Erkenntnisse in der Wissenschaft, die zu „Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben und der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts“ führten. „Um sie erfüllen zu können, muss das Apothekenportal immer wieder technisch angepasst und die Handlungshilfen für die Apotheken müssen aktualisiert werden. Das schafft zusätzlichen Aufwand in den Apotheken und Verunsicherung bei vielen Patientinnen und Patienten“, sagte Dittrich und betonte die aktuelle Belastung der Apotheken: „Mit großem Engagement und viel Zeitaufwand machen sie dabei umfangreiche Prüfungen, auch um Missbrauch und Fälschungen zu verhindern.“
Hintergrund ist eine Debatte um verwirrende Genesenenzertifikate. Derzeit können Apotheken diese Nachweise nur mit einer Gültigkeit von 180 Tagen ausstellen - obwohl sie bei ungeimpften Genesenen schon nach 90 Tagen auslaufen. Ein Missbrauch kann nur verhindert werden, wenn beim Einlass zu 2Gplus-Veranstaltungen Impf- und Genesenenzertifikate abgeglichen werden. Dabei muss geprüft werden, ob die Genesung des Gasts länger als 90 Tage zurückliegt. Falls das so ist, darf er nur mit einem zusätzlichen Impfnachweis rein.
Zu mehreren Änderungen in der zugrundeliegenden Apotheken-Software war es gekommen, als das Robert Koch-Institut die Gültigkeit des Genesenenstatus zunächst von 180 auf 90 Tage reduziert hatte – um später noch einmal zu präzisieren, dass diese Änderung nur für Ungeimpfte gelte. In beiden Fällen hatten die Apotheken das System angepasst, mit dem die Zertifikate ausgestellt werden.