Berlin
Warum beim 2Gplus-Einlass Fehler passieren - und was wirklich gilt
Beim Einlass von 2Gplus-Veranstaltungen droht Verwirrung. Schuld ist der deutsche Sonderweg beim Genesenen-Status. Kann ein Update der Corona-Warn-App helfen?
Wer ins Kino oder in die Kneipe will, muss Corona-Zertifikate vorweisen – manchmal gleich mehrere. Denn ob ein Kunde wirklich Zutritt zu einer 2Gplus-Veranstaltung hat, entscheidet mitunter erst die Kombination von Impf- und Genesenen-Nachweis.
Es gibt mehrere Situationen, in denen der Einlass zu 2Gplus-Veranstaltungen unübersichtlich wird.
Besonders gilt das für ungeimpfte Genesene. Derzeit können Apotheken den Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion nur mit einer Gültigkeit von 180 Tagen ausstellen. Bei Ungeimpften läuft der Genesenen-Status aber schon nach 90 Tagen aus – auch wenn im Zertifikat etwas ganz Anderes steht. Bei der Einlasskontrolle muss also zusätzlich der Impfstatus überprüft werden. Ist ein Gast genesen, aber ungeimpft, muss er ab dem 91. Tag nach seiner Genesung abgewiesen werden – trotz des scheinbar noch gültigen Zertifikats. Ein Fehler bei der Kontrolle könnte zu Missbrauch führen.
Auf der anderen Seite drohen aber auch Menschen am Einlass zu scheitern – obwohl sie zugangsberechtigt sind. Geimpfte ohne Booster brauchen bei 2Gplus-Angeboten einen tagesaktuellen negativen Corona-Test. Eigentlich – denn ein Genesenen-Nachweis kann von dieser Testpflicht befreien. Auch dazu muss das Einlasspersonal also sowohl den Impfstatus überprüfen als auch das Genesungszertifikat. Wer nur auf den Impfnachweis blickt – vielleicht, weil ihm die Sonderregel gar nicht bekannt ist -, der weist womöglich einen Gast völlig zu Unrecht ab.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert wegen des Wirrwarrs ein Software-Update: „Die Situation würde einfacher werden, wenn man die Corona-Warn-App so weiterentwickeln könnte, dass dort verschiedene Impf- und Genesenenzertifikate zu einem konsolidierten, aktuellen und leicht prüfbaren Statusnachweis zusammengeführt werden“, schreibt uns der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich. „Dann gäbe es beim Restaurant- oder Kinobesuch weniger Schwierigkeiten.“
Er verweist auf „immer neue Fallkonstellationen beim Impf- und Genesenenstatus“ und auf neue Erkenntnisse in der Wissenschaft, die zu „Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben und der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts“ führten. „Um sie erfüllen zu können, muss das Apothekenportal immer wieder technisch angepasst und die Handlungshilfen für die Apotheken müssen aktualisiert werden. Das schafft zusätzlichen Aufwand in den Apotheken und Verunsicherung bei vielen Patientinnen und Patienten“, meint Dittrich – und betont die derzeit hohe Belastung der Apotheken: „Mit großem Engagement und viel Zeitaufwand machen sie dabei umfangreiche Prüfungen, auch um Missbrauch und Fälschungen zu verhindern.“
Hintergrund ist der deutsche Sonderweg beim Genesenen-Status. EU-weit gelten Bürger nach einer Corona-Infektion für 180 Tage als genesen; in Deutschland sind es – für Ungeimpfte! – nur 90 Tage. Die Corona-Warn-App ist damit überfordert. „Wenn landesrechtliche Regelungen abweichen, können diese natürlich nicht in den EU-weit gültigen Zertifikaten abgebildet werden“, antwortet uns das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD). Immerhin: Ein Update der App ist tatsächlich geplant. So werde „derzeit eine Überarbeitung der Apps vorgenommen, die zeitnah umgesetzt werden sollen“, schreibt das Ministerium. Ein Problem dürfte bleiben allerdings, dass die EU-Verordnung für Genesung und Impfung demnach unterschiedliche Zertifikate vorschreibt.
Für eine vollständige Impfung sind in der Regel zwei Impfdosen nötig. Für Genesene gilt eine Sonderregel. Für sie nennt das Paul-Ehrlich-Institut „Ausnahmetatbestände, die einen vollständigen Impfschutz mit einer einzelnen Impfstoffdosis begründen“.
Wer vor dem Gang zum Impfzentrum erkrankt war, ist dann schon „ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis“ vollständig geimpft. Wer dagegen nach der Erstimpfung erkrankt, ist erst „ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests“ genesen und damit vollständig geimpft. Wenn zwischen Impfung und Erkrankung weniger als vier Wochen vergangen sind, sieht das RKI allerdings eine zweite Impfdosis vor. Zugleich sollen Geimpft-Genesene auch eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Bei 2Gplus-Veranstaltungen muss zusätzlich zum Immunisierungsstatus ein tagesaktueller Coronatest vorgelegt werden. Genau davon aber sind Genesene unter Umständen befreit – so wie Geboosterte. Die Bundesländer wenden dabei unterschiedliche Regeln an.
In Schleswig-Holstein sind doppelt geimpfte Personen nach einer Genesung den Geboosterten gleichgestellt. 2Gplus-Veranstaltungen dürfen sie ohne tagesaktuellen Coronatest besuchen. Die zeitliche Abfolge von Impfung und Genesung spielt dabei keine Rolle. Aber: Für einfach geimpfte Personen gilt die Befreiung nicht.
Auch Mecklenburg-Vorpommern erlässt geimpften Genesenen die Testpflicht bei 2Gplus-Veranstaltungen – egal, ob es sich um eine Durchbruchsinfektion handelt oder die Impfung erst nach der Erkrankung erfolgte.
Niedersachsen legt die 2Gplus-Regel großzügiger aus. Schon wer nur einmal geimpft und von einer Corona-Infektion genesen ist, erhält Zutritt zu 2Gplus-Veranstaltungen – ohne zusätzlichen Test.
Wenn die Erkrankung vor der Impfung erfolgte, gilt die Befreiung noch am Tag des ersten Piks‘. Wenn die Erstimpfung vor der Erkrankung durchgeführt wurde, muss man ab dem 29. Tag nach dem positiven PCR-Test keine Corona-Test mehr vorlegen.
Niedersachsen macht es einfach Geimpften also leichter; in seinen Corona-Handreichungen empfiehlt das Land allerdings auch für sie einen zusätzlichen Auffrischungspiks nach drei Monaten. (Hier geht es zum Dokument im PDF.)