Berlin

„Als Frau verkleidet“: Beatrix von Storch beleidigt Transgender-Abgeordnete

Yannick Kitzinger, DPA User
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Von Yannick Kitzinger, DPA User
| 17.02.2022 16:31 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Vorfeld des internationalen Frauentags am 8. März wird traditionell im Parlament über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern diskutiert. Als AfD-Politikerin Beatrix von Storch ans Pult trat und gegen Transfrau Tessa Ganserer wetterte, geriet die Debatte in den Hintergrund. Foto: dpa/Pedersen/Karmann
Im Vorfeld des internationalen Frauentags am 8. März wird traditionell im Parlament über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern diskutiert. Als AfD-Politikerin Beatrix von Storch ans Pult trat und gegen Transfrau Tessa Ganserer wetterte, geriet die Debatte in den Hintergrund. Foto: dpa/Pedersen/Karmann
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Empörung im Deutschen Bundestag: In einer Rede wetterte die AfD-Vizechefin mehrfach gegen Tessa Ganserer, eine von zwei Transfrauen im neuen Bundestag. Über Parteigrenzen hinweg gibt es scharfe Kritik.

Die stellvertretende AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch hat mit Äußerungen über die Transgender-Abgeordnete Tessa Ganserer (Grüne) parteiübergreifend scharfe Kritik auf sich gezogen. In einer Debatte zum Internationalen Frauentag am 8. März im Bundestag warf von Storch der Mehrheit der Abgeordneten („fast alle hier“) am Donnerstag vor, einer „Genderideologie“ anzuhängen. „Sie behaupten, das Geschlecht hat mit Biologie nichts zu tun. Und jeder kann sich sein Geschlecht irgendwie selbst bestimmen.“

Anschließend sagte von Storch: „Wenn der Kollege Markus Ganserer Rock, Lippenstift, Hackenschuhe trägt, dann ist das völlig in Ordnung. Es ist aber seine Privatsache. Biologisch und juristisch ist und bleibt er ein Mann. Und wenn er als solcher über die grüne Frauenquote in den Bundestag einzieht und hier als Frau geführt wird, ist das schlicht rechtswidrig.“

Von Storch warf Ganserer vor, „als Frau verkleidet“ zu sein. Weiter sagte sie: „Hätte sich Robert Habeck im richtigen Moment als Roberta bezeichnet, dann wäre Roberta vermutlich jetzt Bundeskanzlerin.“

Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) bat von Storch vom Präsidium aus zunächst um „Respekt vor der Kollegin Tessa Ganserer“. Bei Twitter sprach sie später von einer „furchtbaren Diffamierung“. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann nannte die Aussagen „abscheulich“ und „erschütternd“. „Das, was die Abgeordnete Storch sich gerade in diesem Haus erlaubt hat, ist niederträchtig, bodenlos, es ist homophob und zutiefst menschenverachtend.“

„Tessa Ganserer ist eine von uns“, sagte Haßelmann. „Niemand von uns hat darüber zu richten oder darüber zu reden oder zu entscheiden, wie diese Frau ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnimmt.“ Dafür gab es breiten Applaus. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach bei Twitter mit Blick auf von Storchs Aussagen von einer „Schande“. „Alle Parteien außer der AfD stellen sich gegen die menschenverachtende Rede“, schrieb der SPD-Politiker.

Der für transgenderpolitische Fragen zuständige Sprecher der FDP-Fraktion, Jürgen Lenders, warf der AfD-Politikerin vor, von sexueller Identität und geschlechtlicher Vielfalt „keine Ahnung“ zu haben. „Die Beleidigung gegenüber der Kollegin der Grünen, Tessa Ganserer, ist unerträglich. Ich verurteile diesen transfeindlichen Angriff gegen sie.“

Ganserer selbst hielt später ihre erste Rede im Bundestag zum Thema nachhaltige Entwicklung, ohne auf die vorangegangenen Äußerungen einzugehen. Die 44-Jährige ist eine von zwei Transfrauen im neuen Bundestag und saß zuvor im bayerischen Landtag. Im November 2018 hatte Ganserer ihr Coming-out als transident. Transmenschen sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen.

Auf dem Wahlzettel zur Bundestagswahl stand Ganserer mit dem männlichen Vornamen, den sie abgelegt hatte. Wie viele andere Menschen in ihrer Situation lehnt sie es ab, ihren Vornamen und ihr Geschlecht nach dem Transsexuellengesetz offiziell ändern zu lassen. Das 40 Jahre alte Gesetz sieht vor, dass Betroffene das erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung dürfen - dabei müssen sie sich oft sehr intime Fragen gefallen lassen.

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