Justiz

Landwirt sammelte Kinderpornos

| | 01.03.2022 12:28 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Landwirt aus der Samtgemeinde Esens stand wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien vor dem Amtsgericht in Wittmund. Foto: Ullrich
Ein Landwirt aus der Samtgemeinde Esens stand wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien vor dem Amtsgericht in Wittmund. Foto: Ullrich
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Bei einem 59 Jahre alten Mann aus der Samtgemeinde Esens wurden kinder- und jugendpornografische Bilder gefunden. Eigentlich hatten die Polizisten im Haus des Mannes aber etwas ganz anderes gesucht.

Wittmund - Uneinsichtig bis zum Schluss zeigte sich am Montag ein 59 Jahre alter Landwirt aus der Samtgemeinde Esens. Der Mann stand vor dem Amtsgericht Wittmund, weil er sich kinder- und jugendpornografische Fotos heruntergeladen und diese auf seinem Computer gesammelt hatte. Mehr als 400 Dateien zeigten laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Kinder und Jugendliche: Fotos, die zum Teil den sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren dokumentierten.

Beschlagnahmt wurden die bei einer Durchsuchung des Hauses des Angeklagten durch die Polizei im vergangenen Sommer. Dort waren die Beamte nicht zum ersten Mal: In einem Fall von sogenannter Amtshilfe hatten mehrere Polizeibeamte die Tierärzte des Veterinäramtes Jade-Weser unterstützt, als sie die Rinder des Landwirtes wegen schlechter Haltung beschlagnahmten. Sie begaben sich damals auf die Suche nach den Rinderpässen, den Ausweisen der Kühe. Dabei fanden sie zufällig Ausdrucke einiger illegaler Dateien. Die waren nicht Thema der Verhandlung. Allerdings waren sie der Grund, warum die Polizisten den Landwirt erneut besuchten.

Veterinäramt beschlagnahmte Rinder

In der Regel gehen die Amtsveterinäre nicht in Begleitung der Polizei zu Kontrollen bei Tierhaltern. Die rufen sie nur hinzu, wenn sie befürchten, dass es zu brenzlichen Situationen kommen könnte. Im Kreis Wittmund leistet die Polizei im Jahr etwa 20 bis 25 mal Amtshilfe, sagte Wiebke Baden, Sprecherin der Inspektion, dazu auf Nachfrage. Auf dem Hof des Angeklagten gab es im Vorfeld Anlass zur Sorge um die Sicherheit der Tierärzte. Der Landwirt war damals noch im Besitz eines Jagdscheins sowie von Waffen. Der Einsatz machte Eindruck. Dr. Norbert Heising, Geschäftsführer des Zweckverbandes Veterinäramt Jade-Weser, schilderte ihn Ende Januar beim Jahrespressegespräch als einen der für ihn Prägendsten im Jahr 2021: „In so einem Fall bekommt man als Veterinär eine schusssichere Weste an.“

Bei ihrem zweiten Besuch auf dem Hof suchte die Polizei nach dem Zufallsfund bei der Rinderrettung gezielt nach Computern und Elektronik. Auf dem PC des Angeklagten wurden die Ermittler fündig. Ein Kriminaloberkommissar der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund wertete die Daten aus. Er sagte als Zeuge aus. Der Beamte hatte eigenen Worten zufolge „438 verbotene Dateien auf dem Rechner gefunden“. Eindeutig illegale Bilder, die der Landwirt heruntergeladen hatte. Mit 15 davon habe er beispielsweise Übereinstimmungen in der Datenbank des Bundeskriminalamtes erzielt, sagte der Beamte aus.

Fürs Gericht eine eindeutige Sache

Der 59-Jährige war ohne Rechtsbeistand vor Richter Dirk Mönkediek erschienen und machte dort vom Anfang der Verhandlung an deutlich, dass er sich zu Unrecht auf der Anklagebank sah: „Mir ist nicht bewusst, dass ich eine Straftat begangen habe.“ Und weiter erklärte er abschließend: „Die ganze Verurteilung ist eine Farce für mich.“ Die Bilder habe er, wenn überhaupt, nur flüchtig betrachtet, denn: „Nackte Kinder interessieren mich nicht.“ Die aber machten den Großteil seiner Datensammlung aus, hatte der Polizeibeamte im Zeugenstand versichert.

Die Reaktion von Richter und Staatsanwalt bei einem kurzen Blick in den „Sonderband 2“, in dem die Fotos als Beweismittel gesammelt vorlagen, sprach Bände. „Die Sache ist eindeutig“, sagte Mönkediek. „Da kommt nicht der geringste Zweifel auf.“ Auch in Bezug auf die Höhe der Strafe demonstrierten Richter und Staatsanwaltschaft Einigkeit: Mit einer Geldstrafe von 1800 Euro entsprach der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang. Konkret muss der Landwirt 120 Tagessätze zu je 15 Euro zahlen – vergleichsweise wenig, da ihm ohne die Rinder ein Teil seiner wirtschaftlichen Grundlage fehle, so die Begründung. Zudem trägt der Mann die Kosten des Verfahrens. Seinen Computer bekommt der übrigens nicht wieder. Obwohl der Angeklagte bis zuletzt keine Einsicht erkennen ließ, appellierte der Richter gezielt an dessen Gewissen: „Die Bilder gäbe es nicht ohne den Missbrauch dieser Kinder.“

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