Justiz
Betrunken im Kanal gelandet: Autofahrer vor Gericht
Am Abend vor der Bundestagswahl im vergangenen Jahr ist ein 19-jähriger Auricher mit seinem Auto im Kanal gelandet. Nun steht er vor Gericht.
Aurich - Das Wochenende der Bundestagswahl im vergangenen Jahr dürfte ein junger Auricher unangenehm in Erinnerung behalten, allerdings nicht aus politischen Gründen. Der 19-Jährige landete am 25. September, dem Vorabend der Wahl, mit seinem Auto im Kanal. Er hatte Alkohol getrunken. An diesem Mittwoch muss er sich wegen Straßenverkehrsgefährdung vor dem Jugendrichter in Aurich verantworten.
Der Autofahrer war nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft auf dem Scheideweg in Richtung Goldensteinbrücke in Tannenhausen unterwegs. Dabei übersah er eine Kurve, fuhr geradeaus weiter und stürzte in den angrenzenden Kanal. Der 19-Jährige und seine beiden Mitfahrer befreiten sich selbst aus dem Auto. Sie überstanden den Unfall unverletzt. Noch am Unfallort beschlagnahmte die Polizei seinen Führerschein, weil der Mann unter Alkoholeinfluss stand.
Straßenverkehrsgefährdung wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war, wird womöglich das Jugendstrafrecht angewandt. Dabei steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund. Die Verhandlung in Saal 107 des Amtsgerichts beginnt um 10.30 Uhr.