Justiz
Betrunken in Kanal gefahren – oder war doch alles anders?
Ein 19-jähriger Auricher war mit dem Auto im Kanal gelandet – laut Polizei mit 0,77 Promille im Blut. Der junge Mann gab an, den Alkohol nach dem Unfall getrunken zu haben.
Aurich - Erst in den Kanal gefahren, dann den Alkohol getrunken, den Fremde zum Aufwärmen aus einem Kombi gereicht haben: Diese außergewöhnliche Geschichte vermochte Jugendrichter Simon Breuker nicht zu überzeugen.
Wegen Straßenverkehrsgefährdung erteilte er einem 19-jährigen Auricher am Mittwoch eine Verwarnung. Zusätzlich soll der Angeklagte 250 Euro an die Verkehrswacht bezahlen. Weiter wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, die Sperrfrist beträgt sechs Monate. Zur Anwendung kam das Jugendstrafrecht.
„Zu der Zeit war ich nüchtern“
Der Auricher soll am 25. September vergangenen Jahres gegen 23 Uhr betrunken mit dem Auto seines Vaters zu einer Party in Tannenhausen unterwegs gewesen sein. Mit ihm im Wagen saßen zwei Kollegen. Auf dem Scheideweg in Richtung Goldensteinbrücke soll er eine Kurve übersehen und geradeaus weitergefahren sein. Das Auto stürzte in den angrenzenden Kanal. Alle drei Insassen konnten sich unverletzt befreien. Bei dem Angeklagten wurde ein Blutalkoholwert von 0,77 Promille ermittelt.
Der 19-Jährige berichtete, sein Kollege habe ihn auf die Abkürzung gelotst. „Ich war so 50 Stundenkilometer schnell, es war dunkel“, sagte er. Einer der Mitfahrer habe „pass auf!“ gerufen, ein helles Licht habe ihn geblendet, er sei auf die Berme gelangt, stehengeblieben und ins Wasser gerutscht. „Zu der Zeit war ich nüchtern“, erklärte er. Anschließend habe er seinen Vater angerufen und noch Wertsachen aus dem Fahrzeug geholt. Durch die Nässe habe er „gefroren wie sonst was“.
Schwarzer Kombi mit lauter Musik
Während sie auf den Vater gewartet hätten, habe ein schwarzer Kombi mit drei Personen und lauter Musik angehalten. Der Beifahrer habe ihm einen Becher hingehalten. „Trink mal, das tut dir gut, dann wird dir warm“, habe er geäußert. Das Getränk habe scharf geschmeckt, man habe noch kurz geredet, dann sei der Kombi weggefahren. Wenig später sei die Polizei eingetroffen, obwohl man sie nicht gerufen habe. Er habe pusten und den Führerschein abgeben müssen, dann kam er zur Blutentnahme ins Krankenhaus.
„Warum haben Sie gegenüber der Polizei nicht geäußert, dass Sie erst hinterher getrunken haben“, wollte Breuker wissen. „Ich war mit dem Kopf woanders“, meinte der Auszubildende, der Sportler ist und nach eigenen Angaben keinen Alkohol trinkt.
Staatsanwältin glaubt dem Angeklagten
Die beiden Mitfahrer erzählten eine ähnliche Geschichte, widersprachen sich jedoch in den Details. Der Richter hakte deshalb nach, ob sie bei ihren Aussagen bleiben wollten, bevor er sie entließ. Er zog Falschaussagen in Betracht. Die Zeugen blieben bei ihren Angaben.
Anders als letztlich der Richter glaubte die Staatsanwältin dem Angeklagten. Sie erklärte „kein gutes Gefühl zu haben“, wenn sie eine Verurteilung beantrage. „Die Geschichte klingt an den Haaren herbeigezogen“, befand sie. Dennoch hielt sie sie für wahr – denn der Angeklagte habe unter Schock gestanden, habe den Führerschein erst seit Juli besessen und sei mit Vaters Auto unterwegs gewesen: „Da kann man schon mal was von Fremden trinken.“ Auch hätten seine Freunde nicht gewirkt, als würden sie Unwahrheiten sagen. Trotz des Drucks durch den Richter seien die zwei bei ihren Aussagen geblieben. Sie forderte einen Freispruch und die Rückgabe des Führerscheins. Der Verteidiger schloss sich ihr an.
„Von einem Nachtrunk konnte ich mich nicht überzeugen“, begründete der Richter seine Entscheidung. Der Angeklagte habe das Fahrzeug geführt und hinterher Alkohol im Blut gehabt. Übereinstimmend geschildert worden sei nur das Kerngeschehen, nicht aber die Randdetails. „Ich glaube Ihnen nicht“, lautete Breukers Resümee. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.