Justiz

Sexuelle Belästigung: 20-jähriger Wiesmoorer vor Gericht

Nora Kraft
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Von Nora Kraft
| 02.03.2022 17:51 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Amtsgericht in Aurich musste sich am Mittwoch ein 20-jähriger Wiesmoorer wegen sexueller Belästigung verantworten. Foto: Archiv
Vor dem Amtsgericht in Aurich musste sich am Mittwoch ein 20-jähriger Wiesmoorer wegen sexueller Belästigung verantworten. Foto: Archiv
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Ein 20-jähriger Wiesmoorer soll im Juni des vergangenen Jahres eine 19-jährige Frau gegen ihren Willen sexuell belästigt haben. Die Staatsanwältin war nach der Zeugenaussage „schockiert“.

Aurich - Ein 20-Jähriger soll im Juni des vergangenen Jahres eine 19-Jährige am Ewigen Meer sexuell belästigt haben. Deswegen musste sich der Wiesmoorer am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Aurich verantworten. Die Aussagen der Zeugin ließen Jugendrichter Simon Breuker in kürzester Zeit über den Fall entscheiden.

Laut Anklageschrift hat der 20-Jährige die junge Frau aus Westerstede mehrfach gegen ihren erklärten Willen berührt und sexuell belästigt. Bereits während der Autofahrt von Großsander zum Ewigen Meer in Eversmeer soll er die junge Frau an ihrem Oberschenkel und im Intimbereich berührt haben. Während eines späteren Spaziergangs am Ewigen Meer soll er sie von hinten umarmt haben. Zudem soll er sie an ihrem Po und ihren Brüsten angefasst und mehrfach versucht haben, die 19-Jährige zu küssen.

Zeugin habe Probleme mit Männern

Vor Gericht schilderte der Angeklagte den Tag der angeblichen Tat allerdings ganz anders. Auf dem Parkplatz des Badesees Großsander in Uplengen habe er die 19-Jährige über eine gemeinsame Freundin kennengelernt. „Wir haben uns beide nett gefunden und wollten noch etwas zusammen unternehmen“, sagte der angehende Spezialtiefbauer. Daraufhin seien die beiden mit seinem Auto zum Ewigen Meer gefahren. Während der Fahrt habe ihm die 19-Jährige erzählt, dass sie bereits mehrmals „Probleme mit Männern“ gehabt habe und deshalb schon öfter bei der Polizei gewesen sei. „Das fand ich unsympathisch und wollte die Sache schnell beenden“, sagte der Wiesmoorer. Am Ewigen Meer angekommen, spazierten sie für „höchstens 15 Minuten“. Auf dem Heimweg habe er die 19-Jährige in Remels abgesetzt. Als Jugendrichter Breuker ihn auf die vorgeworfene Tat ansprach, sagte der 20-Jährige gefasst: „Ich kann nicht sagen, warum sie das erzählt.“ Angefasst habe er sie nicht. Als er Tage später die Anzeige erhielt, habe er nicht mehr gewusst, wo hinten und vorne sei, so der Angeklagte.

Um den tatsächlichen Tathergang zu rekonstruieren, bat Breuker die 19-Jährige als Zeugin in den Saal. Sie schilderte die Ereignisse allerdings anders als in der Anklageschrift vermerkt. So nannte sie nur noch die angebliche Berührung ihres Intimbereichs, an ihrem Po und die versuchten Küsse. „Ich habe gesagt, dass ich die Küsse nicht wollte, das hat er nicht verstanden“, so die 19-Jährige. An ihren Brüsten habe er sie nicht berührt, antwortete die Zeugin auf Nachfrage Breukers.

Wirre Zeugenaussagen

Auch die Aussage, dass die Übergriffe während eines Spaziergangs geschahen, revidierte sie. Die angeblichen Berührungen am Oberschenkel nannte sie nicht. „Ich bin total durcheinander, weil das schon so lange her ist“, sagte sie. Auch die Beschreibung der Heimfahrt deckte sich nicht mit ihren Aussagen im ersten Vernehmungsprotokoll, wie der Verteidiger des Angeklagten anmerkte. Die Mutter hatte laut Protokoll nur einen Anruf der Tochter erhalten. Vor Gericht erzählte die Zeugin von zweien. Außerdem habe die 19-Jährige gegenüber der Polizei gesagt, dass der Wiesmoorer sie am Ewigen Meer stehen gelassen habe und weggefahren sei. Vor Gericht behauptete sie, ihre Mutter habe sie in Remels abgeholt. Daraufhin schloss Breuker die Beweisaufnahme. „Das ist sehr dreist und ich bin schockiert von den vielen Widersprüchen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer und forderte, den Angeklagten freizusprechen. Das tat Breuker daraufhin aus „verständlichen Gründen“. Er wisse nicht, ob die Zeugin gelogen habe oder ob sie nur sehr nervös gewesen sei. Aber auf der Grundlage könne er kein Urteil fällen. Mit den Worten „Im Zweifel für den Angeklagten“, schloss der Jugendrichter die Verhandlung.

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