Raub

Opfer in Todesangst: Zwei Männer stehen vor Gericht

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 04.03.2022 10:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Seit Donnerstag müssen sich ein Norder und ein Upgant-Schottjer wegen schweren Raubes vor Gericht verantworten. Foto: Ortgies
Seit Donnerstag müssen sich ein Norder und ein Upgant-Schottjer wegen schweren Raubes vor Gericht verantworten. Foto: Ortgies
Artikel teilen:

Zwei Männer haben im vergangenen Jahr einen 33-jährigen Norder überfallen und verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Raub vor und fordert hohe Haftstrafen. Die Verteidiger sehen das ganz anders.

Aurich - Aus einem nächtlichen Fahrradkauf in Norden ist ein spontaner Überfall geworden, der das Opfer in Todesangst versetzte. Das Tatgeschehen wird derzeit am Auricher Landgericht verhandelt. Die Bewertungen der Prozessbeteiligten liegen weit auseinander. Wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung forderte der Staatsanwalt am Donnerstag hohe Haftstrafen.

Ein 36-jähriger Norder soll seiner Ansicht nach für sechs Jahre ins Gefängnis. Für dessen 35-jährigen Kollegen aus Upgant-Schott forderte er siebeneinhalb Jahre Haft. Sein Strafantrag für den Norder fiel deshalb niedriger aus, weil er den Namen des Mittäters genannt hatte, der sonst nicht hätte ermittelt werden können. Beide sind seit langem hartdrogenabhängig. Infolgedessen beantragte der Staatsanwalt zusätzlich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

„Er begeht die Scheiße, und ich soll es auslöffeln“

Der Upgant-Schottjer kommentierte die drohende Haftstrafe entsetzt: „Das ist krank, er begeht die Scheiße, und ich soll es auslöffeln.“ Sein Verteidiger Thorsten Diekmeyer wertete das Tatgeschehen am 22. September 2021 gegen 2.20 Uhr in Höhe des Zollhauses am Norder Tief als einfachen gemeinschaftlichen Raub.

Seiner Auffassung nach ist die Bierflasche, mit der dem 33-jährigen Opfer aus Norden Schnittverletzungen am Hals beigebracht worden sind, erst nach der Wegnahme des Handys und 220 Euro zum Einsatz gekommen – und zwar durch den Mittäter. Als Schuldminderungsgrund sah der Anwalt zudem die Drogenkrankheit seines Mandanten. Eine Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten ohne Bewährung erschien ihm angemessen. Der mehr als 30-mal vorbestrafte Upgant-Schottjer bekräftigte im sogenannten letzten Wort nachdrücklich: „Sie können mir alles vorwerfen, aber ich bin kein bewaffneter Räuber. Ich habe mit der Flasche nichts zu tun.“

Anwalt spricht von einfachem Raub

Klaas Kempe, Verteidiger des Norders, führte das frühzeitige Geständnis seines Mandanten ins Feld. Man sei gemeinsam übereingekommen, das Opfer „abzuziehen“, weil es viel Geld bei sich hatte. „Sie waren zu zweit, es war nicht erforderlich, ihm die Flasche auf den Kopf zu hauen“, verwies er. Der Upgant-Schottjer habe sich mit der Beute aus dem Staub gemacht, während sein Mandant vom Opfer bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden sei. Bei der entstandenen Rangelei habe er den Geschädigten mit einer zerbrochenen Bierflasche verletzt. Für den einfachen Raub mit nachfolgender gefährlicher Körperverletzung forderte er für den Norder eine dreijährige Gefängnisstrafe sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Das Urteil wird am Dienstag, 8. März, um 15 Uhr in Saal 003 verkündet.

Ähnliche Artikel