Recht
Ferienhaus-Auswüchse: So reagieren andere Orte
Während die Gemeinde Krummhörn jetzt erstmals gegen die steigende Zahlen an Greetsieler Ferienwohnungen vorgeht, ist man andernorts schon weiter. Wir haben nachgefragt, wie dort verfahren wird.
Greetsiel - Während die Bewohner des Bereichs Klaus-Störtebeker-Weg/Edzard-Cirksena-Straße in Greetsiel (Bebauungsplan 0530) erstmal keine Ferienwohnungen mehr errichten dürfen, ist man andernorts bereits weiter, wenn es um den Schutz von bestehenden Wohnstrukturen geht. Ein Beispiel dafür ist Neuharlingersiel, wie der für die Bauleitplanung in dieser Gemeinde zuständige Mitarbeiter Thomas Jacobs auf Nachfrage erklärt. Ursprünglich habe es viele allgemeine Wohngebiete gegeben. Bereiche also, in denen auch Ferienwohnungen zulässig sind. Das habe sich schon vor Jahren geändert, um die einheimische Bevölkerung nicht weiter zurückzudrängen.
Was und warum
Darum geht es: In der Krummhörn soll jetzt ein veränderter Bebauungsplan vor zu vielen Ferienunterkünften schützen. Es ist jedoch nur ein kleiner Schritt, wenn man die Situation in der Krummhörn mit anderen Kommunen an der Küste vergleicht.
Vor allem interessant für: Einheimische auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum
Deshalb berichten wir: Im Krummhörner Rat war es kürzlich um die Begrenzung von Ferienunterkünften gegangen. Den Autor erreichen Sie unter: m.hillebrand@zgo.de
Zu Beginn habe man erfasst, wie viel Dauerwohnraum, Zweitwohnungen und Ferienunterkünfte es gebe. Deren Verhältnis zueinander habe man danach als Richtwert festgeschrieben und Sondergebiete mit Quoten für Dauerwohnraum ausgewiesen, um zu verhindern, dass der Anteil der Ferienunterkünfte weiter steigt, erklärt Jacobs. Dort könne man jetzt nur noch dann weitere Urlauberwohnungen schaffen, wenn zehn Prozent jedes Geschosses eines Hauses für den Dauerwohnraum erhalten bleiben. Ist ein Grundstück also beispielsweise 1000 Quadratmeter groß, muss auf 100 Quadratmetern davon jemand dauerhaft leben. Es gebe heute aber auch reine Ferienwohngebiete, wo es solche Quoten nicht gebe. Das habe damit zu tun, dass man schon bei der Erfassung der dortigen Wohnsituation nur Ferienunterkünfte vorgefunden habe, begründet der Bürgerbüro-Mitarbeiter.
Bensersiel und Norderney
Auch in Bensersiel seien in der Vergangenheit Sondergebiete mit Dauerwohn-Quoten ausgewiesen worden, sagt Joachim Oltmanns, der stellvertretende Leiter des Bauamts der Samtgemeinde Esens. Dort seien die Probleme aber nicht so schlimm gewesen, als dass die Bebauungspläne hätten geändert werden müssen.
Problematischer war wiederum die Lage auf Norderney, wo das Bauamt laut dessen Leiter Frank Meemken schon vor acht oder neun Jahren gehandelt hat. Auch dort habe man dann damit begonnen, die Bebauungspläne an den „gebietsbezogenen Durchschnitt“ anzupassen und die mehr als 30 Bebauungspläne nach und nach abzuändern. Neben den Bebauungsplänen seien Erhaltungssatzungen erlassen worden, die verhindern sollen, dass zum Beispiel Einfamilienhäuser zugunsten von großen Ferienwohnblöcken weichen müssen, erklärt Meemken weiter. Ein Neubau ist nun nur noch möglich, wenn auf demselben Grundstück mindestens genauso viel Dauerwohnraum neu entsteht, wie vorher vorhanden war.
Blick nach Schleswig-Holstein
Laut dem Bauamtsleiter kann es jedoch zu Problemen kommen, die auch in der Krummhörner Politik befürchtet werden. Dort hatte jetzt SPD-Fraktionschef Alfred Jacobsen vor einer Klagewelle in dem betroffenen Greetsieler Bebauungsplanbereich gewarnt. Zwar kommt ein Gutachten zu dem Schluss, dass Kläger keine Aussicht auf Erfolg haben. Laut Meemken verlieren Grundstücke aber durch neue Beschränkungen an Wert, was die betroffenen Hausbesitzer trotzdem verärgern könnte.
Auch in Norden wird versucht, die Zahl der Ferienwohnungen zu begrenzen und die mehr als 200 Bebauungspläne nach und nach anzupassen. Der dortige Leiter des Fachdienstes Stadtplanung und Bauaufsicht, Mirko Wento, verweist auf das Stadtentwicklungskonzept. Es soll einmal die Grundlage für alle künftigen Bauvorhaben in Norden bilden und teilt diese in verschiedene Bereiche mit unterschiedlichen Baumöglichkeiten ein.
Der Mangel an Dauerwohnraum ist nicht nur in Ostfriesland, sondern beispielsweise auch an der schleswig-holsteinischen Küste ein Problem. Kommunen wie Scharbeutz, Heiligenhafen und Timmendorfer Strand begrenzen ebenfalls die Zahl der Ferienwohnungen, auch im Ostseebad Travemünde wird daran gefeilt.