Justiz
Lange Haftstrafe nach schwerem Raub in Norden
Weil sie im vergangenen Jahr einen 33-jährigen Norder ausraubten und mit einer Bierflasche verletzten, müssen ein Norder und ein Upgant-Schottjer für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Aurich - Im Prozess am Auricher Landgericht um einen besonders schweren Raub in Norden sind die beiden Angeklagten zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Ein 36-jähriger Norder muss für fünf Jahre ins Gefängnis, der 35-jähriger Mitangeklagte aus Upgant-Schott für sechseinhalb Jahre. Gegen die langjährigen Drogenabhängigen wurde jeweils eine Therapie im Maßregelvollzug angeordnet. Ist sie erfolgreich, können sie zur Halbstrafe freikommen. So sieht es das Gesetz vor.
Die zweite Große Strafkammer folgte am Dienstag der Einschätzung des Sachverhalts, wie sie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vorgenommen hatte. Die Angeklagten sprachen am 22. September vergangenen Jahres gegen 2.30 Uhr das spätere Opfer an. Zunächst verkauften sie ihm eines der beiden Fahrräder, die sie dabei hatten – für 20 Euro. Als der Upgant-Schottjer bemerkte, dass der 33-jährige Norder einige hundert Euro bei sich hatte, beschlossen sie, ihn abzuziehen.
Bierflasche als Tatwaffe
Als Tatwaffe benutzte der ältere Angeklagte die Bierflasche, die das Opfer in der Jackentasche hatte: Er schlug sie ihm auf den Kopf. Als der Geschädigte zu Boden ging, zog ihm der Upgant-Schottjer 200 Euro aus der Tasche, nahm sein Handy und machte sich aus dem Staub. Das Opfer schrie um Hilfe. Es hielt den 36-Jährigen fest, bis die Polizei eintraf, wobei es bei dem Gerangel Schnittverletzungen am Hals erlitt.
Knackpunkt der Verhandlung war der Zeitpunkt des Flaschenschlags auf den Kopf. Wäre er erst nach der Wegnahme der Beute erfolgt, wäre das Gericht lediglich zu einer Verurteilung wegen einfachen Raubes gelangt. Dann wäre die Strafe deutlich niedriger ausgefallen. Doch die Kammer glaubte dem Opfer und nicht dem 36-Jährigen, der den Schlag erst spät im Tatgeschehen einordnete.
Kronzeugenregelung greift
Der 35-Jährige hat in seiner Einlassung bestritten, die Flasche in der Hand gehalten zu haben. Zurechnen lassen musste er sich das Vorgehen seines Kollegen trotzdem. „Weil Sie nicht gesagt haben, das ist mir zu krass, ich gehe jetzt lieber“, führte ihm der Vorsitzende Richter Bastian Witte vor Augen.
Zu Gunsten der Angeklagten wertete das Gericht die Teilgeständnisse, die Entschuldigungen im Saal, ihre Drogensucht und den spontanen Tatplan. Gegen sie sprachen nach Auffassung der Kammer die vielen Vorstrafen. Bei dem Norder schlugen zusätzlich die hohe Rückfallgeschwindigkeit und die tateinheitliche gefährliche Körperverletzung negativ zu Buche. Weil er den Namen des Mittäters genannt hat, profitierte er gemäß der Kronzeugenregelung von der Anwendung eines milderen Strafrahmens.
Die Staatsanwaltschaft hatte beim vorigen Verhandlungstermin für den Norder eine Haftstrafe von sechs Jahre gefordert. Für den Upgant-Schottjer sah er siebeneinhalb Jahre als angemessen an. Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen einfachen Rauben und verlangte deutlich geringere Strafen.