Justiz
Halbschwester vergewaltigt: Großefehntjer verurteilt
Ein 36-jähriger Großefehntjer soll seine Halbschwester nach einer Party vergewaltigt haben. Im Prozess vor dem Amtsgericht Aurich stand es Aussage gegen Aussage – doch die Frau überzeugte die Richter.
Aurich/Großefehn - Wegen Vergewaltigung seiner Halbschwester wurde ein 36-jähriger Großefehntjer zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Auricher Schöffengericht ordnete zusätzlich an, dass der bisher Unbescholtene eine Geldauflage von 6500 Euro an die Opferhilfe Weißer Ring in monatlichen Raten zu je 300 Euro zu zahlen hat. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass sich der Angeklagte am 18. August 2020 nach einer durchfeierten Nacht zu seiner heute 23-jährigen Halbschwester in seiner Wohnung ins Bett legte. Bisher hatte sie bei gelegentlichen Treffen auf dem Sofa geschlafen, doch das war ihr an dem Abend zu unbequem. Er begann sie zu streicheln, biss sie in den Bauch, zog ihr die Unterwäsche herab und drang mit dem Finger in sie ein. Aus Angst stellte sich die Geschädigte bei dem Übergriff schlafend. Anschließend flüchtete sie ins Bad ein und rief die Polizei.
Schilderung der Frau überzeugte Richter
„Aus unserer Sicht konnte der Angeklagte den entgegenstehenden Willen der Nebenklägerin erkennen“, sagte Richter Dr. Markus Gralla in der Urteilsbegründung. Bei der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation habe ihre Schilderung überzeugt. Sie sei sehr konstant und ohne überschießende Belastungstendenz gewesen. Demgegenüber sei die Einlassung des Angeklagten zögerlich gewesen. Die Zeugenaussage seines Freundes – er hatte ein schriftliches Gedächtnisprotokoll mitgebracht, das er nicht benutzen durfte – habe „wörtlich auswendig gelernt“ gewirkt.
Beide haben der Geschädigten bei der Grillparty und dem späteren Kneipenbesuch sexualisiertes Verhalten unterstellt. Unter anderem soll sie den Zeugen am Daumen geknabbert und den Angeklagten von hinten umarmt und in den Nacken geküsst haben. Das griff Verteidiger Alexander Schwenen in seinem Plädoyer auf. „Es wurde ein Richtung eingeschlagen, die beim dem Angeklagten falsch angekommen sein mag“, führte er zur Vorgeschichte aus. Zudem sei Alkohol im Spiel gewesen. Der Strafantrag der Staatsanwältin erschien ihm viel zu hoch: „Es kann nicht sein, dass jemand, der nicht vorbestraft ist, für dreieinhalb Jahren hinter Gittern verschwindet.“ Der Anwalt beantragte einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe.
Das Gesetz sieht für Vergewaltigung einen Strafrahmen zwischen zwei und 15 Jahren vor. Das Gericht wandte einen geringeren Strafrahmen an, weil der Übergriff nur sehr kurz dauerte und der Angeklagte von sich aus abließ. So gelangte es zu der gerade noch bewährungsfähigen Strafe.