Antworten im Überblick

Darf ich Geflüchtete privat bei mir zu Hause aufnehmen?

| | 10.03.2022 19:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
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Rund 650 Geflüchtete aus der Ukraine sind am Donnerstag mit einem Sonderzug an der Hannover-Messe angekommen. Foto: Spata/DPA
Rund 650 Geflüchtete aus der Ukraine sind am Donnerstag mit einem Sonderzug an der Hannover-Messe angekommen. Foto: Spata/DPA
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Die Hilfsbereitschaft in Ostfriesland ist groß – und vielerorts kommen Ukrainer in Privathaushalten unter. Aber ist das erlaubt? Muss ich meinen Vermieter fragen? Wie sieht es mit dem Geld aus?

Ostfriesland - Die Bereitschaft, aus der Ukraine Geflüchtete in den eigenen vier Wänden aufzunehmen, ist in Ostfriesland groß. Allerdings tauchen immer wieder Fragen auf – etwa zur Finanzierung des Unterhalts oder darüber, ob die Aufnahme überhaupt erlaubt ist. Hier kommt ein Überblick mit einigen Antworten:

Darf ich Geflüchtete bei mir zu Hause aufnehmen?

Ja, ukrainische Staatsbürger dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen – und selbst entscheiden, wo sie hier übernachten möchten. Sie können auf die Angebote von Bund, Land, Kreisen und Kommunen zurückgreifen. Eine Pflicht dazu besteht allerdings nicht. Wer Wohnraum für den Behörden bereits gemeldete Geflüchtete anbieten möchte, kann sich in Ostfriesland an ehrenamt@lkleer.de (Kreis Leer), ukraine@landkreis-aurich.de (Kreis Aurich), sozialamt@lk.wittmund.de (Kreis Wittmund) oder emden-hilft@emden.de (Stadt Emden) wenden.

Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen?

„Wer zur Miete wohnt, darf grundsätzlich auch Geflüchtete in seine Mietwohnung aufnehmen“, schreibt der Deutsche Mieterbund. Allein die Mieter dürften entscheiden, ob und wann sie Besuch empfingen. Die Motivation des Besuchs spiele dabei keine Rolle – weswegen auch die „besuchsweise Aufnahme“ von Geflüchteten erlaubt sei. Als Richtschnur gelte, dass Mieter Menschen für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen aufnehmen dürften – sogar, ohne den Vermieter überhaupt informieren zu müssen. Auch eine temporäre Überbelegung der Wohnung sei dabei kein Problem. „Dauert der Besuch aber länger, sollte der Vermieter beziehungsweise die Vermieterin informiert und um Erlaubnis gebeten werden, um keine Kündigung des Mietverhältnisses zu riskieren“, schreibt Pressesprecherin Dr. Jutta Hartmann. Und: Mieter müssten sich das Verhalten ihrer Besucher anrechnen lassen. Demnach hafte der Mieter für vom Besuch hervorgerufene Schäden – egal, wie lange dieser in der Wohnung lebe.

Müssen Ukrainer einen Asylantrag stellen?

„Nein, das ist nicht nötig“, schreibt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Das BMI hat eine Verordnung erlassen, mit der ukrainische Staatsbürger vorläufig davon befreit werden, einen Aufenthaltstitel zu besitzen. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 23. Mai. Bis zu diesem Datum müssen sich alle Ukrainer bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde gemeldet haben – in Ostfriesland also bei den Landkreisen oder bei der Stadt Emden. Mit der Registrierung gebe es zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, die auf bis zu drei Jahre verlängert werden könne. Diese Meldung ist allerdings nicht mit einem Asylantrag zu verwechseln: Laut BMI wird dieser nämlich auch nach dem 23. Mai noch nicht benötigt. „Der erforderliche Schutz wird in einem anderen schnelleren Verfahren gewährt“, schreibt das Ministerium. Es werde daher empfohlen, erst einmal keinen Asylantrag zu stellen. Das Recht, das zu einem späteren Zeitpunkt zu tun, bleibe unabhängig davon bestehen.

Woher bekommen Geflüchtete Geld?

Mit der Aufenthaltserlaubnis bestehe eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, schreibt die niedersächsische Landesregierung. Laut BMI gehören dazu „Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung“. Um diese zu bekommen, ist die Registrierung bei den Behörden aber Pflicht. Heißt: Ukrainer, die visumsfrei für 90 Tage in Ostfriesland leben, bekommen nichts vom deutschen Staat. In dieser Zeit darf auch nicht gearbeitet werden. Liegt die Aufenthaltserlaubnis nach der Meldung bei den Behörden aber vor, ist eine Beschäftigung erlaubt. Die Leistungen, die vom Staat gezahlt werden, sollen laut Landesregierung insbesondere die „Bedarfe an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts“ decken. Heißt: Geflüchtete Ukrainer können von den Leistungen auch Miete, Nebenkosten und Möbel bezahlen.

Sind die Geflüchteten krankenversichert?

Geflüchtete werden nicht über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Stattdessen gewähren die Behörden medizinische Leistungen. Die niedersächsische Landesregierung schreibt dazu: „Für die Gewährung der Leistungen müssen Sie sich an das örtliche Sozialamt wenden.“ In medizinischen Notfällen könne allerdings direkt ein Krankenhaus aufgesucht werden. Die Kostenübernahme erfolge dann im Nachhinein.

Wie sieht es mit Corona aus?

Die Ukraine gilt seit Ende Februar nicht mehr als Hochrisikogebiet. Demnach gibt es gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes noch eine allgemeine Test-, aber keine Anmelde- oder Quarantänepflicht mehr. Das BMI schreibt, dass die Bundespolizei bei Kriegsflüchtlingen „pragmatisch mit der Situation“ umgehen werde. Bei Covid-Symptomen würden Mediziner konsultiert, an der Grenze gebe es zudem freiwillige Corona-Tests.

Wohin kann ich mich mit Fragen zur Eingliederung wenden?

Das Land Niedersachsen fördert sogenannte Migrationsberatungsstellen. Im Landkreis Leer ist das beispielsweise der DRK-Kreisverband, info@drk-leer.de, und im Landkreis Aurich ebenfalls, migrationsarbeit@drk-kv-aurich.de. Im Kreis Wittmund kümmert sich die Awo, awo.kv.wtm@awo-wittmund.de, um die Migrationsberatung – und in Emden ebenso, awokv@awo-emden.de.

Kann ich Geld von „Ein Herz für Ostfriesland“ bekommen?

„Ein Herz für Ostfriesland“ ist das Hilfswerk der Zeitungsgruppe Ostfriesland, zu dem auch unser Medium gehört. Das Hilfswerk sammelt derzeit Spenden, um Geflüchtete aus der Ukraine zu unterstützen. Geflüchtete aufnehmende Privatpersonen werden dabei nicht berücksichtigt, da beispielsweise Miete und Nebenkosten über das Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden können. Stattdessen kommt das gespendete Geld Organisationen und Vereinen zugute, die den Geflüchteten über die staatlichen Hilfen hinaus unter die Arme greifen.

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