Justiz

Besitz von Kinderpornografie: 45-Jähriger muss ins Gefängnis

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 10.03.2022 18:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Auricher Amtsgericht ging es am Donnerstag um den Besitz von Kinderpornografie. Foto: Ortgies
Vor dem Auricher Amtsgericht ging es am Donnerstag um den Besitz von Kinderpornografie. Foto: Ortgies
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In einem Prozess vor dem Auricher Amtsgericht ging es am Donnerstag um den Besitz von Kinderpornografie. Angeklagt war ein 45-jähriger Mann aus dem Südbrookmerland.

Aurich - Das Auricher Schöffengericht griff bei einem Prozess wegen Besitzes von fünf kinder- und elf jugendpornografischen Dateien durch. Es schickte den 45-jährigen Angeklagten aus Südbrookmerland für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Dateien waren anlässlich einer Durchsuchung am 16. Juli 2021 auf dem Laptop und dem Mobiltelefon des Mannes gefunden worden. „Die hat mir jemand auf dem Chatportal Knuddels zugeschickt“, ließ sich der Angeklagte in nachlässigem Tonfall ein. Leider seien „da Viren drinne“, meinte er, und dass „es nicht so oft“ passiert sei. Er habe zurzeit andere Probleme – gesundheitlich und privat.

Der Südbrookmerländer ist ins Visier der Ermittler gelangt, weil er auf dem Chatportal unter einem Psyeudonym die manuellen Dienste seiner vermeintlich 12-jährigen Tochter angeboten hat, um sie „heranzuführen“. „Aus Dummheit“, äußerte der Angeklagte wortkarg. Er sei jetzt abgemeldet. In seinem Zentralregister finden sich zwei Einträge, einer wegen Erpressung und Nötigung. Damals hatte er eine Frau zur Durchführung von Sexualverkehr und Geldzahlungen erpresst, damit ihr Ehemann nichts von dem bestehenden Verhältnis erfährt. Der Angeklagte wurde dafür im Juli 2017 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

„Das war totale Scheiße“

Nach der Gesetzesänderung am 1. Juli 2021 steht auf den Besitz kinderpornografischer Dateien eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Einstellungen oder Geldstrafen sind nun nicht mehr möglich. Die Staatsanwältin sah den Anklagevorwurf voll umfänglich bestätigt und beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monate. Zudem hielt sie zweihundert Arbeitsstunden für angezeigt. Die Bewährungszeit sollte drei Jahre betragen. Die Verteidigung führte ins Feld, der Angeklagte habe die Dateien nicht selbst gesucht, sondern sie seien ihm zugeschickt worden. Er plädierte auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und hundert Stunden gemeinnützige Arbeit. Im sogenannten letzten Wort erklärte der 45-Jährige: „Das war totale Scheiße, das werde ich auch nicht mehr tun.“

Das Gericht ging über die Forderungen der Prozessbeteiligten hinaus. Der Gesetzgeber habe die Strafe am 1. Juli 2021 massiv erhöht, verwies Richter Dr. Markus Gralla. „Jeder Fotoaufnahme liegt der sexuelle Missbrauch, möglicherweise eine Vergewaltigung, zugrunde“, sagte er. Gäbe es die Konsumenten nicht, gäbe es diese Gewalt nicht: „Jedes der abgebildeten Kinder ist traumatisiert fürs Leben.“ Der Angeklagte habe seine nicht existente Tochter angeboten, um im Gegenzug Material zu bekomme, führte Gralla weiter aus. Auch bei der Vortat, der Erpressung einer Frau, habe ein sexueller Hintergrund vorgelegen. „Eine Haftstrafe ist deshalb aus unserer Sicht unumgänglich“, erklärte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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