Wohnraum
Idee: Bei Leerstand soll ein Bußgeld drohen
Sollte man Hausbesitzer bestrafen, die potenzielle Mietwohnungen ungenutzt lassen? Mit dieser Idee hat eine Norderin im Rat für Interesse gesorgt. Sie verwies auf ein radikales Beispiel aus NRW.
Norden - In diesem Jahr will die Stadt Norden für 1,5 Millionen Euro Grundstücke kaufen, um darauf bezahlbaren Wohnraum bauen zu lassen. Das hat kürzlich der Rat beschlossen und damit das wohl größte Wahlkampfziel des neuen Bürgermeisters Florian Eiben (SPD) mitgetragen. Die Nachfrage wird aber trotz des Vorhabens hoch bleiben – wie auch in vielen anderen Urlaubsorten an der Küste. Deshalb hat nun eine Norderin bei der jüngsten Sitzung des Rates der Stadt einen weiteren Vorschlag eingebracht und ist damit auf Interesse gestoßen.
Die Frau verwies auf ein Modell aus der Stadt Köln, über das sie einen Fernsehbericht gesehen habe, sagte sie im Rahmen der Einwohnerfragestunde. Wer in der Rheinmetropole Wohnungen besitze und sie länger als ein halbes Jahr lang nicht selbst bewohne oder vermiete, werde regelmäßig von Kontrolleuren angesprochen und riskiere ein Bußgeld, habe es in dem Bericht geheißen. Wäre das nicht auch ein Modell für Norden? Sie verwies auf beispielhafte Leerstände an der Norddeicher, der Schul- und der Klosterstraße. „Welche Optionen gibt es, auch dort mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen?“, fragte sie in Richtung der Verwaltung.
Norder wollen Kontakt mit Köln aufnehmen
Bürgermeister Eiben bezeichnete das beschriebene Vorgehen in Köln als „interessant“ und kündigte an, dass man sich dort näher zu dem Thema erkundigen werde. Gleichzeitig ließ er die Kontaktdaten der Norderin aufnehmen und pflichtete ihr bei, dass der Mangel an Wohnraum auch hier ein „Riesenproblem“ sei.
Nach der Ratssitzung hat unsere Zeitung selbst einmal beim Presseamt der Stadt Köln angefragt, was es mit dem besagten Fernsehbericht auf sich hat. Von dort antwortete Katja Reuter, dass auch Köln unter dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum leidet und mit der vorgestellten Regelung dagegen vorgegangen werden soll.
500.000 Euro Bußgeld möglich
Die rechtliche Grundlage für das „Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln“ fuße auf dem am 1. Juli vergangenen Jahres in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretenen Wohnraum-Stärkungsgesetz NRW (WohnStG NRW) sowie auf der parallel zu diesem Gesetz aktualisierten Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum der Stadt Köln (Wohnraum-Schutzsatzung). Wer gegen diese Bestimmungen verstoße, riskiere ein Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro.
Von Zweckentfremdung von Wohnraum wird laut der Stadt Köln zum Beispiel dann gesprochen, wenn mehr als die Hälfte der Gesamtwohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzt werden. Im Falle der Kurzzeitvermietung darf Wohnraum zudem nicht länger als drei Monate am Stück vermietet werden. Zudem dürfen Wohnungen nicht ohne Ersatz abgerissen werden oder länger als ein halbes Jahr leer stehen.
Damit die Regeln eingehalten werden, sind laut der Stadt Köln bis zu 25 Kontrolleure im Einsatz. 93 Prozent der Stellen seien derzeit besetzt. Zudem steht es Bürgern selbst frei, den Behörden zweckentfremdete Wohnungen zu melden.