Justiz
Mädchen attackiert: Wilhelmshavener muss ins Gefängnis
Weil er Mädchen attackiert und eines auch angefasst hat, muss ein 23-Jähriger aus Wilhelmshaven ins Gefängnis. Noch entscheidender als diese Strafe ist aber der zweite Teil der Urteils.
Wilhelmshaven/Oldenburg - Im Wilhelmshavener Missbrauchsprozess ist der 23 Jahre alte Angeklagte aus Wilhelmshaven zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Entscheidender als diese Strafe ist aber der zweite Teil des Urteils. Die Große Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Dr. Dirk Reuter ordnete nämlich neben der Strafe die zeitlich unbegrenzte Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Psychiatrie an.
Der 23-Jährige leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Er hört Stimmen, die ihm etwas befehlen. Die beiden Taten – Attacken auf junge Mädchen –, wegen derer sich der Angeklagte im jetzigen Prozess verantworten musste, haben nach einem psychiatrischen Gutachten diese Erkrankung zum Hintergrund. Im September 2020 hatte der Angeklagte auf einem Spielplatz in Wilhelmshaven ein achtjähriges Mädchen aus einem Gebüsch heraus lange Zeit beobachtet und es dann zu Boden gebracht. Stimmen hatten ihm das befohlen. Das Mädchen hatte laut geschrien. Anwohner konnten den Angeklagten dann vom Spielplatz verscheuchen. Im August vorigen Jahres hatte der 23-Jährige dann ein weiteres Mädchen attackiert. Er hatte dem Mädchen in einem Supermarkt in Wilhelmshaven aufgelauert, es zu Boden gerissen und dann unsittlich berührt. Stimmen sollen ihm gesagt haben: „Fass die mal an“. Die Tat hatte der Angeklagte vor vielen Zeugen begangen. Eine Verkäuferin rief dann die Polizei.
Wie gefährlich ist der Angeklagte für die Allgemeinheit? Diese entscheidende Frage beschäftigte im Verfahren die Prozessbeteiligten. Das psychiatrische Gutachten sah in der zweiten Tat (Supermarkt) eine deutliche Steigerung zur ersten Tat (Spielplatz). Auf dem Spielplatz hatte der Angeklagte das Mädchen „nur“ attackiert, die zweite Tat im Supermarkt hatte neben der Attacke auch einen sexuellen Hintergrund. Das Gutachten konnte für die Zukunft eine weitere Steigerung nicht ausschließen. Somit stellt der Angeklagte ohne Behandlung eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Deswegen musste er untergebracht werden. Im Verfahren hatte sich der 23-Jährige sehr einsichtig gezeigt. Er hatte mit seinem Geständnis auch den attackierten und missbrauchten Mädchen eine Vernehmung vor Gericht erspart. Das wirkte sich erheblich strafmindernd aus.