Wohnen

Greetsieler Ferienhäuser sind und waren verboten

Michael Hillebrand
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Von Michael Hillebrand
| 14.03.2022 19:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
In der Graf-Edzard-Straße gibt es gerade im vorderen Bereich viele Ferienunterkünfte und Parkplätze. Der Krummhörner Rat will mit den kürzlich gefassten Beschlüssen verhindern, dass es irgendwann überall im Ort so aussieht. Foto: Privat
In der Graf-Edzard-Straße gibt es gerade im vorderen Bereich viele Ferienunterkünfte und Parkplätze. Der Krummhörner Rat will mit den kürzlich gefassten Beschlüssen verhindern, dass es irgendwann überall im Ort so aussieht. Foto: Privat
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Nachdem für Greetsiel ein punktueller Ferienhaus-Baustopp beschlossen wurde, sagt die Gemeinde nun, dass diese dort streng genommen nie erlaubt waren. Betroffene müssen sich vor Denunzianten fürchten.

Greetsiel - Allein seit 2018 sind in der Gemeinde Krummhörn 25 Prozent mehr reine Ferienwohnungen hinzugekommen. Etwa 980 der insgesamt 1250 Objekte liegen in Greetsiel, wie Bürgermeisterin Hilke Looden (parteilos) auf Nachfrage mitteilt. Könnten es bald noch viel mehr werden? Das zumindest befürchtet Carsten Nowak, der sich mit weiteren Immobilienverwaltern beziehungsweise Vermietern zusammengetan hat. Gemeinsam wollen sie gegen die Entscheidungen des Gemeinderats vorgehen, mit denen vor einigen Tagen ein punktueller Ferienhaus-Baustopp im Bereich Edzard-Cirksena-Straße / Klaus-Störtebeker-Weg angestoßen wurde.

Was und warum

Darum geht es: um die Zukunft einer Greetsieler Ferienwohnsiedlung, die es streng genommen gar nicht geben dürfte

Vor allem interessant für: Vermieter und Feriengäste

Deshalb berichten wir: Seitdem der Rat kürzlich eine Veränderungssperre für den Bereich geschlossen hat, wird in Greetsiel und auf Facebook über die möglichen Folgen diskutiert.

Den Autor erreichen Sie unter: m.hillebrand@zgo.de

Nowak ist Administrator der rund 6800 Mitglieder zählenden Facebook-Gruppe Greetsiel, in der er jetzt seine Bedenken geäußert hat und dadurch mit mehreren Betroffenen in Kontakt gekommen ist. Mit den Ratsbeschlüssen, die auf die FBL-Fraktion zurückgehen, habe man die „Pferde scheu gemacht“, sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Es wäre seiner Meinung nach nicht verwunderlich, wenn Vermieter in anderen Teilen des Fischerortes jetzt noch schnell anbauen oder ihre Häuser als potenzielle Ferienunterkünfte verkaufen, für den Fall, dass weitere Einschränkungen kommen und die Immobilien an Wert verlieren.

Viele Immobilien womöglich betroffen

Nowak, der selbst an anderer Stelle in Greetsiel Unterkünfte verwaltet, ärgert sich unter anderem über den FBL-Ratsherrn Frank Schoof, der die jetzt anstehende Änderung des Bebauungsplans mit angestoßen hatte. Ihm seien die Ferienwohnungen dort nur ein Dorn im Auge gewesen, weil er selbst in dem Bereich wohne und ihm die Tagesgäste ausreichten, die ihn in seiner roten Zwillingsmühle besuchten. Dabei sei die Haupteinnahmequelle in der Gemeinde doch der Übernachtungstourismus, schreibt er auf Facebook. Nowak und seine Mitstreiter planen nun nach seinen Angaben, sich alle Bebauungspläne in der Gemeinde zusammenstellen und dann rechtlich prüfen zu lassen. Gleichzeitig wird mehreren Ratsmitgliedern Befangenheit in der jetzt beschlossenen Angelegenheit vorgeworfen, weil sie selbst vermieten und sich vor zu viel Konkurrenz schützen wollen, so sein Verdacht. Deshalb soll versucht werden, die getroffenen Ratsbeschlüsse für ungültig erklären zu lassen.

Weil Nowak die Kommentar-Funktion unter seinem Facebook-Beitrag deaktiviert hat, reagiert Frank Schoof in der Gruppe Krummhörn auf die Anschuldigungen. Er betont, dass durch den Ratsbeschluss verhindert werden soll, dass Dutzende weitere Mehrparteienhäuser entstehen und fast alles versiegelt wird. „Es geht um die Begrenzung des weiteren Ausverkaufs Greetsiels. Jeden, den das Thema interessiert, möge sich an mich wenden“, so Schoof. Auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt er, dass er in den beiden genannten Straßen 39 Apartmenthäuser und 58 Einfamilienhäuser zählt. Die Apartmenthäuser würden überwiegend touristisch und teils auch als Zweitwohnungen genutzt werden, von den Einfamilienhäusern würden schätzungsweise zwölf touristisch genutzt.

Gemeinde drückt Auge zu

Was also kommt nun auf die betroffenen Hausbesitzer zu? Zuletzt war auch vonseiten der Politik von einem Bestandsschutz die Rede, sofern die Vermieter ihre Unterkünfte noch vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperrung angemeldet hatten. Stimmt das? Nein, sagt Gemeindesprecher Fritz Harders. „Es gibt keinen Bestandsschutz. Auch nicht in Ausnahmefällen.“

Den habe es auch in der Vergangenheit nie gegeben, wenn es nach der Baunutzungsverordnung gehe. Ferienwohnungen seien dort selbst dann nicht baurechtlich erlaubt, wenn die Besitzer in der Vergangenheit bereits Gästebeiträge abgeführt haben. Im Klartext heißt das: Alle Ferienunterkünfte in dem genannten Bereich darf und durfte es eigentlich nie geben. Die Gemeinde habe allerdings bislang immer ein Auge zugedrückt, wenn in diesem allgemeinen Wohngebiet Ferienunterkünfte vermietet wurden. So sei längere Zeit auch nur im kleinen Maßstab vermietet worden, bis Investoren immer mehr große Wohnblöcke mit vielen Parkplätzen bauten und das Ganze überhandnahm und für Kritik sorgte.

Hinweise werden kontrolliert

Und wie geht es jetzt weiter? Müssen die Vermieter mit Kontrollen rechnen, falls sie weiterhin Gäste begrüßen? Harders sagt, dass die Gemeinde nicht in den Straßen patrouillieren wird. Auch nicht der Landkreis Aurich, wie dessen Sprecher Rainer Müller-Gummels auf Nachfrage schreibt. Allerdings: Sollte es Hinweise aus der Bevölkerung auf nicht genehmigte Ferienunterkünfte geben, werde man tätig werden. In der Krummhörn sei sowas in der Vergangenheit auch schon „gelegentlich“ vorgekommen.

„Sollte sich bei einer aufgrund eines eingegangenen Hinweises erforderlichen Überprüfung ergeben, dass eine Wohnung als Ferienwohnung genutzt wird und für diese Nutzung keine Baugenehmigung erteilt wurde, bedarf es der Prüfung, ob die ausgeübte Nutzung genehmigungsfähig ist. Ist diese Frage zu bejahen, wird der Eigentümer/die Eigentümerin um Vorlage eines entsprechenden Bauantrages gebeten. Ist die Frage zu verneinen, würde die Nutzung als Ferienwohnung durch die untere Bauaufsichtsbehörde untersagt werden“, so Müller-Gummels. „Grundlage der Entscheidung ist jeweils der zum Zeitpunkt der Entscheidung rechtskräftige Bebauungsplan.“ Es sähe dann also schlecht für die Vermieter in dem besagten Bereich aus.

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