In Aurich geblitzt
Umzugshelfer ist jetzt den „Lappen“ los
Den Pkw-Führerschein war er schon los, und doch setzte sich ein 20-Jähriger aus Cloppenburg wieder hinters Steuer. Er wollte in Aurich bei einem Umzug helfen. Das hat jetzt ernste Folgen.
Cloppenburg/Aurich - Wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 20-jährigen Heranwachsenden aus Cloppenburg zu sechs Monaten Jugendstrafe auf Bewährung und einer Führerscheinsperre von einem Jahr verurteilt.
Dieses deutliche Urteil begründet sich mit zahlreichen Vorstrafen: Der Angeklagte ist schon häufig wegen verschiedener Verkehrsdelikte aufgefallen, darunter auch immer wieder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dabei ist er auf seinen Führerschein angewiesen. Der 20-Jährige arbeitet in einem landwirtschaftlichen Betrieb, wo er auch Landmaschinen und Trecker fahren muss. Der Führerschein, den er mal hatte, ließ das zu.
Im Sommer hatte er noch Glück
Im Sommer 2021 musste er sich erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten. Damals kam er noch mit einer sechsmonatige Führerscheinsperre davon. Diese galt nur für Pkw, Trecker durfte er weiter fahren. Somit konnte er weiter in dem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten.
Obwohl er schon gar keine Fahrerlaubnis besaß, hatte der Angeklagte immer noch ein Auto auf dem Hof stehen. Das wurde ihm dann zum Verhängnis. Nur einen Monat nach der letzten Verurteilung erhielt der Angeklagte einen Anruf von einer Bekannten. Ob er bei einem Umzug helfen könne, fragte diese.
Was sagt jetzt der Arbeitgeber?
Sofort sprang der Angeklagte in sein Auto. Der Weg führte ihn nach Aurich. Auf dem Weg wurde er an einer der fest installierten Radaranlagen geblitzt. Das Foto belegte, dass er schon wieder gefahren war – nur einen Monat nach der letzten Verurteilung. Das wog schwer.
Das Gericht bejahte nun schädliche Neigungen bei dem Angeklagten als Vorbedingung für die Verhängung einer Jugendstrafe. Damit nicht genug. Die Führerscheinsperre von einem Jahr Dauer erstreckt sich jetzt nicht nur auf den Pkw-Führerschein, sondern auch auf den Trecker-Führerschein. Der Angeklagte muss nun damit rechnen, dass er seinen Job verliert.