Justiz
Wilhelmshavener Drogendealer zielte mit Waffe auf Polizisten
Ein 30-Jähriger aus Wilhelmshaven ist wegen bewaffneten Drogenhandels, Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Auf die Spur kam die Polizei dem Mann dank einer Playstation.
Wilhelmshaven/Zetel/Oldenburg - Das war eine äußerst gefährliche Situation: Als ein Drogendealer aus Wilhelmshaven von der Polizei kontrolliert werden sollte, zielte der 30-Jährige mit einer Pistole aus einer Entfernung von nur einem Meter in Kopfhöhe auf fünf Polizisten. Gott sei dank warf er dann aber sofort die Pistole weg. Der 30-Jährige hat in Wilhelmshaven im großen Stil mit Rauschgift gehandelt. Er soll auch Drogen an Kinder und Jugendliche aus Varel und Zetel verkauft haben.
Am Mittwoch verurteilte das Oldenburger Landgericht den Angeklagten wegen bewaffneten Drogenhandels mit Rauschgift in nicht geringer Menge, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bedrohung zu fünf Jahren Gefängnis. Darüber hinaus ordnete die Kammer unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm die Unterbringung des drogenabhängigen Angeklagten in der geschlossenen Entziehungsanstalt an.
Konsole gegen Drogen getauscht
Auf die Spur des Angeklagten war die Polizei durch die Kinder und Jugendlichen aus Varel und Zetel gestoßen. Die sollen in Zetel eine Playstation gestohlen und diese bei dem Angeklagten gegen Drogen eingetauscht haben. Zunächst war die Polizei den jungen Dieben auf die Spur gekommen. Wo denn die Playstation geblieben sei, wurden sie gefragt. Sie hätten die Playstation dem Angeklagten in Wilhelmshaven gebracht und dafür Drogen bekommen, hatten sie erklärt.
Es war Sonntagnacht, der 12. September vorigen Jahres. Mit fünf Beamten suchte die Polizei den Angeklagten in Wilhelmshaven auf, um nach der Playstation zu schauen. Sie klingelten an der Wohnungstür. Der Angeklagte riss die Tür auf und zielte mit einer Pistole auf die Köpfe der Beamten. Das hätte ganz böse ausgehen können. Die Beamten waren aber äußerst besonnen gewesen und der Angeklagte hatte die Pistole auch sofort fallen lassen.
Drogen- und Waffenarsenal in Wohnung
Dann wurde die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Die Polizisten staunten dabei nicht schlecht. Sie fanden ein großes Drogenlager und ein Waffenarsenal. 700 Gramm Marihuana, 300 Gramm Amphetamine, 34 Gramm Kokain, 276 Ecstasy-Tabletten, Messer, Pistolen und Gewehre, Baseballschläger, Schlagstöcke, Pfefferspray und eine Armbrust. Er sei einmal überfallen worden, deswegen habe er sich die Waffen angeschafft, sagte der Angeklagte im jetzigen Verfahren.
Der 30-Jährige muss nun zunächst für lange Jahre ins Gefängnis. Zu den fünf Jahren Gefängnis kommen noch weitere Strafen aus früheren Verurteilungen hinzu. Deren Vollstreckung war seinerzeit noch zur Bewährung ausgesetzt worden. Nun kommt es zu einem Bewährungswiderruf, so dass diese Strafen mit verbüßt werden müssen. Nach etlichen Jahren hinter Gittern soll der Angeklagte dann in die geschlossene Entziehungsanstalt wechseln. Der Angeklagte wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen, außer dem Anklagevorwurf der Abgabe von Drogen an Minderjährigen. Dieses Verfahren wurde in Hinblick auf die verbleibenden Verfahren eingestellt, weil nicht sicher festgestellt werden konnte, ob der Angeklagte das genaue Alter der Minderjährigen kannte.