Strafsache

Als die Kinder weggenommen wurden, sahen die Eltern rot

| | 21.03.2022 21:15 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Vor dem Auricher Amtsgericht musste sich ein 33-jähriger Familienvater wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Damals nahm das Jugendamt die drei Kinder in Obhut. Symbolfoto: Pixabay
Vor dem Auricher Amtsgericht musste sich ein 33-jähriger Familienvater wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Damals nahm das Jugendamt die drei Kinder in Obhut. Symbolfoto: Pixabay
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Im Januar 2021 kam das Jugendamt mit Polizisten, um drei Kinder eines Auricher Ehepaares in Obhut zu nehmen. Jetzt musste sich der 33-jährige Vater vor Gericht dafür verantworten, was damals geschah.

Aurich - Es war kurz nach Mittag am 6. Januar 2021 – der Tag, an dem die drei Kinder des Angeklagten aus Aurich von zwei Mitarbeitern des Amts für Jugend und Soziales in Obhut genommen wurden. Heute sind die Kinder ein, fünf und sechs Jahre alt und wieder bei ihren Eltern – warum sie ihnen weggenommen werden sollten, kam in der Vernehmung nicht zur Sprache. Damals war das kleinste gerade einmal zwei Monate alt. Die Situation war festgefahren: Die Mutter hatte sich mit den Kindern im Wohnzimmer verschanzt. Der 33-jährige Vater war bei ihr und hatte ihr den richterlichen Beschluss übergeben. Er sollte seine Lebensgefährtin davon überzeugen, die Tür freiwillig zu öffnen und die Kinder zu übergeben.

Am Montag musste er sich dafür, was im Anschluss geschah, vor dem Amtsgericht Aurich verantworten. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde ihm vorgeworfen und Körperverletzung in einem besonders schweren Fall, so die Staatsanwaltschaft. An diesem Tag steht nur er vor Gericht. Auch seine Lebensgefährtin ist angeklagt. Aber sie ist krank – auf sie wartet ein abgetrenntes Verfahren.

Polizisten leisteten Amtshilfe

Was damals passierte: Die Mitarbeiter des Jugendamts waren nicht allein gekommen. So stand auf der einen Seite der Wohnzimmertür mit der Milchglasscheibe die Familie, auf der anderen Seite standen vier Polizisten, die Amtshilfe leisteten, und zwei Mitarbeiter des Jugendamts. Auch was im Anschluss passierte, darüber sind sich der Zeuge der Polizei und der Angeklagte relativ einig. Nur wie beide die Geschehnisse bewerten, könnte nicht unterschiedlicher sein. Einig sind sie auf jeden Fall in einer Sache: Was passiert ist, war für beide Seiten eine schlimme Erfahrung. „Ich stand völlig neben mir“, so der Angeklagte bei seiner Aussage.

Als damals ein Polizeibeamter die Wohnzimmertür öffnete, weil er lange genug gewartet hatte, brach drinnen die Hölle los. Eine in Panik schreiende Mutter, die auf die Mitarbeiter des Jugendamts losgehen möchte, schreiende Kinder und ein von der Situation überrollter Vater. Am Ende wird zuerst die Mutter von Polizeibeamten auf dem Boden fixiert. Dann der Vater – bis er in Handschellen dort liegt, weil er zu ihr wollte, dabei einen Polizeibeamten zurückgestoßen hatte und sich im Anschluss mit den Polizisten eine „Rangelei“ lieferte – so nannte es Strafrichter Marvin Adick am Ende des Verfahrens. Eine Bedrohung mit einem Messer stand noch in der Anklageschrift – stellte sich während der Vernehmung allerdings als nicht haltbar heraus. Die Kinder nahm damals das Jugendamt mit und die Eltern die Polizei, sie kamen am Abend wieder frei.

Ein zweiter Vorfall kam dazu

„Ich habe meine Frau noch nie so erlebt“, sagte der Angeklagte im Anschluss an die Verhandlung. Als er daran denkt, was seine Kinder damals erleben mussten, kann er die Tränen nicht zurückhalten. Vor Gericht wirkte er stark und selbstbewusst, redete wie jemand aus den Gerichtssendungen im Fernsehen. Plötzlich ist die Anspannung weg und die Situation holt ihn ein. Die Geschichte war damals noch nicht abgeschlossen. Denn die Anklageschrift enthielt einen weiteren Vorwurf. Es ging zusätzlich um Beleidigung und Bedrohung von Mitarbeitern des Jugendamtes an dem Tag, als die Eltern dort wegen des Besuchsrechts vorsprechen sollten. Das war Mitte März – vor fast genau einem Jahr. „Bis zu dem Zeitpunkt hatten wir unsere Kinder mehr als drei Monate nicht gesehen“, so der 33-Jährige.

In dem Termin war er wieder da, der Mann vom Jugendamt, der seine Kinder geholt hatte. Der Mann, der aus Sicht des Angeklagten immer log. Der Mann, „der nicht mit sich reden ließ“. Der Mann, „der die Wahrheit so drehte, wie es ihm passt“. Der Mann, „dem man einmal deutlich sagen muss, dass er ein Faschist ist“. Der Mann, den er „für diese Taten ins Gefängnis bringen will, damit er dort verrecken kann“. Genau diese Aussagen bestätigte die Zeugin des Jugendamtes. Offen hatte der Angeklagte über die Wut gesprochen, die sich in ihm aufgestaut hatte, wegen der Ohnmacht. „Es war kein Gespräch mehr möglich“, erinnerte sich die Zeugin. „Als er einen Schritt auf meinen Kollegen zugemacht hat und ihn zusätzlich bedrohte, habe ich ihn gebeten zu gehen und ihm Hausverbot erteilt.“ Noch bis vor die Tür habe der Angeklagte die Mitarbeiter des Gebäudes als Faschisten beschimpft. Das gibt er selbst zu.

Aufgrund der für die Familie belastenden Situation kommt der 33-jährige Angeklagte an diesem Tag mit einem blauen Auge davon. Richter Marvin Adick zeigte Verständnis für die familiäre Situation. Die schwere Körperverletzung sah er als nicht erwiesen an, die Bedrohung des Mitarbeiters vom Jugendamt ebenfalls nicht. Aber auch die restlichen Punkte wogen schwer. „Schon dadurch, dass Sie den Polizeibeamten gestoßen haben, haben Sie sich strafbar gemacht und ihn an der Ausübung seiner Pflicht gehindert“, so Adick. Für den Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten hätte es bis zu drei Jahre Gefängnis geben können. Für die Beleidigung bis zu einem Jahr. Am Ende waren es für beide Taten 70 Tagessätze zu 15 Euro. Auch das ist für einen arbeitslosen dreifachen Familienvater eine Menge Geld. Aufzugeben plant der allerdings nicht. „Wir gehen in Berufung“, sagt er. Er rechnet mit einem Freispruch.

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