Baumängel
Experte: Bei Hafenbecken wurde mehrfach gepfuscht
Im jahrelangen Streit um die maroden Hafenbecken in Aurich stärkt ein Sachverständiger der Stadt den Rücken. Die hatte die Baufirma wegen mangelhafter Montage verklagt. Jetzt ist das Gericht am Zug.
Aurich - Versagen auf der ganzen Linie: Eine Firma aus dem Osnabrücker Land hat beim Bau der Hafenbecken-Anlage am Georgswall in Aurich keinen Fehler ausgelassen. Fehlende Fugen und falsche Montagetechniken haben laut eines Sachverständigen dazu geführt, dass Nässe zwischen Platten und Bauwerk eindringen konnte. Die Folge: Die Platten lösten sich und fielen ab. Wie das passieren könnte, führte ein Sachverständiger am Dienstag bei einem Prozess vor dem Landgericht Aurich aus. Auftraggeber des Gutachtens war die 5. Zivilkammer unter Vorsitz von Dr. Herbst. Der Jurist ließ sich ausführlich erläutern, was bei der Montage der Hafenbecken schiefgelaufen war. Im April 2018 hatte die Stadt Aurich die mangelhafte Ausführung der Arbeiten durch eine Fachfirma beanstandet − gerade noch rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. Bereits damals hatte ein Sachverständiger die Becken untersucht und die mangelhafte Verklebung der Platten beanstandet.
Was und warum
Darum geht es: Die Stadt Aurich ist gegen den Pfusch am Bau den Hafenbecken gerichtlich vorgegangen.
Vor allem interessant für: Steuerzahler
Deshalb berichten wir: In einem Prozess ist die Angelegenheit jetzt öffentlich verhandelt worden. Die Autorin erreichen Sie unter: g.boschbach@zgo.de
Diese Aufgabe teilte der Sachverständige am Dienstag vor Gericht. Er sagte, dass die Fachfirma bei der Montage nicht das kombinierte Standardverfahren angewandt habe. Das sei zwingend dann erforderlich, wenn die Bauteile dauerhaft Kontakt mit Wasser haben. Ganz wichtig: Sowohl auf den Untergrund als auch auf die Rückseite der Fliesen muss Dünnbrettmörtel aufgebracht werden. So sollen die Oberflächen gut aufeinander haften. Hohlräume werden vermieden. Die begünstigten, so der Experte, gerade bei Frost das Eindringen von Feuchtigkeit und sorgten im schlimmsten Fall dafür, dass sich die Platten lösen. Der Gutachter hat die Becken nach eigener Aussage genau inspiziert, indem er die Fliesen entfernt und die Aufbringspuren des Mörtels gesichtet hat.
Qualität noch weiter eingeschränkt
Es sei anhand der Strukturen offensichtlich, dass nur auf einer Fläche der haltgebende Stoff aufgetragen worden sei. Man habe auch erkennen können, dass die Platten nicht von Schleifstaub befreit worden seien. Das führe ebenfalls zu stark geminderter Haftung. Weitere Fehler haben nach Einschätzung des Sachverständigen die Qualität der Hafenbecken weiter eingeschränkt. So wurde eine Wartezeit von sechs Monaten missachtet, die bei den Betonteilen erforderlich gewesen wäre, bevor man die Platten hätte aufbringen können. Dehnungsfugen seien vergessen worden, Material habe man falsch eingesetzt: Es war eine lange Liste an Mängeln, die der Vorsitzende Richter zu Protokoll nahm. Dabei ging es am Rande auch um die Frage, an welcher Stelle die Bauaufsicht versagt habe. Das ließ sich nicht immer genau klären.
Neben der bauausführenden Fachfirma gibt es noch zwei weitere Beklagte: die Planungsfirma sowie einen Berliner Landschaftsarchitekten und sein Büro. Ihm wird von der Stadt zur Last gelegt, das Hafenbecken falsch konstruiert zu haben. Der Architekt hatte sich mit einem Entwurf für die Gestaltung des Georgswalls 2011 gegen die Konkurrenz durchgesetzt. Die Hafenbecken sind von ihm als eine Art historisches Zitat gedacht. Granit-Buchstaben in den Becken bilden den Schriftzug „Oll Haven Auerk“. Sie sollen daran erinnern, dass der Hafen früher an dieser Stelle bis in die Innenstadt hineinreichte. Er wurde später zugeschüttet. Von der Geschichte zeugt noch die Hafenstraße, die vom Georgswall in die Burgstraße mündet. Die Idee fand seinerzeit breite Zustimmung.
2014 wurde die Installation auf dem Bürgermeister-Müller-Platz freigegeben. Kurz danach stellten sich die ersten baulichen Mängel ein. An den Hafenbecken haben sich mehrere Schieferplatten gelöst, einige der Buchstaben sind kaputt. Das Gericht muss jetzt über die Haftungsfrage entscheiden. Jetzt haben die drei Anwälte der beklagten Parteien zunächst Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Eine Entscheidung hat das Gericht für Dienstag, 24. Mai, in Aussicht gestellt.