Fußball
B-Jugend-Spieler verletzt: Faustschlag bleibt ohne Strafe
Ein Großefehner musste sich vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten. Der 29-Jährige soll einen B-Jugend-Fußballer geschlagen haben – das konnte aber nicht eindeutig bewiesen werden.
Aurich - Wegen Körperverletzung musste sich ein 29 Jahre alter Mann aus Großefehn am Donnerstag vor dem Auricher Amtsgericht verantworten. Ihm war vorgeworfen worden, Anfang September in den Schlussminuten eines B-Junioren-Punktspiels zwischen Gastgeber JSG Großefehn und der JSG WIR Westerende/Ihlow/Riepe als Zuschauer auf den Fußballplatz gestürmt und einem Gäste-Spieler mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Weil der Angeklagte nicht zweifelsfrei als Täter identifiziert werden konnte, sprach ihn der Jugendrichter Simon Breuker frei. Der Staatsanwalt und der Verteidiger hatten ebenfalls einen Freispruch gefordert.
Der Vorfall hat sich laut Anklageschrift am 4. September vergangenen Jahres ereignet. Durch den Schlag ins Gesicht soll das Opfer eine Prellung erlitten haben.
Vater hat Angeklagten zur Arbeit gefahren
Der Angeklagte erklärte, dass er an dem besagten Sonnabend gar nicht auf dem Fußballplatz, sondern gegen 12 Uhr auf der Arbeit gewesen sei. Der 29-Jährige betreibt ein Restaurant, wo er – wie gewöhnlich – ab dem Mittag tätig gewesen sei. Weil er selbst keinen Führerschein besitze, habe ihn sein Vater zur Arbeit gefahren. Das bestätigte der 63-Jährige, der als Zeuge geladen war. Zudem berichtete er, dass er an dem Tag noch zwei, drei Stunden bei seinem Sohn in dem Restaurant geblieben sei.
Bereits im Spielverlauf sei es nach einem Foul zu einer Rangelei zwischen zwei Jugendspielern gekommen, berichteten die zwei weiteren geladenen Zeugen übereinstimmend. Dann seien zwei Zuschauer auf den Platz gerannt. Der Angeklagte soll zugeschlagen haben, die andere Person soll versucht haben, ihn zurückzuhalten. Ob es tatsächlich der 29-jährige Angeklagte gewesen war, der den Spieler verletzt hat, konnte der 19-Jährige, der die Gäste-Mannschaft mittrainiert, aber nicht eindeutig sagen. „Der Bruder eines Spielers hatte mir den Namen des Angeklagten gesagt. Ich habe den Namen bei Facebook eingegeben, wo ich dann das Foto des Angeklagten gesehen habe“, sagte der junge Mann aus Haxtum. Er selbst kenne den Angeklagten nicht und habe ihn auch nur beim Betreten der Sportanlage gesehen. Er habe den Großefehner unter anderem an der Kopfform, dem Bart und den Augen auf dem Facebook-Bild wiederkannt. „Zu 100 Prozent sicher bin ich mir aber nicht“, sagte der 19-Jährige dem Jugendrichter. Der Verteidiger merkte später in seinem Plädoyer an, dass sein Mandant auch schon des Öfteren mit dessen Familienmitgliedern verwechselt worden ist.
Auch der zweite Zeuge, der mit der Gäste-Mannschaft angereist war, konnte den Angeklagten nicht eindeutig als Täter identifizieren. „Ich habe nur gesehen, dass er ein Bayern-Trikot getragen hat“, sagte der 47-Jährige aus Simonswolde. Solch ein Trikot würde sein Mandant nicht tragen, sagte der Verteidiger in seinem Schlussvortrag. Aufgrund der dünnen Beweislage wurde der 29-jährige Großefehner schließlich freigesprochen.