Gericht

Zeugen bei Vergewaltigungsprozess gehört

Dorothee Hoppe
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Von Dorothee Hoppe
| 29.03.2022 16:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Leeraner muss sich im Landgericht Aurich verantworten. Foto: Ortgies/Archiv
Ein Leeraner muss sich im Landgericht Aurich verantworten. Foto: Ortgies/Archiv
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Einem 25-jähriger Leeraner wird Vergewaltigung sowie schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Deshalb muss er sich vor dem Landgericht Aurich verantworten. Die Verhandlung geht weiter.

Leer - Im Herbst 2020 soll ein heute 25-jähriger Leeraner eine heute 32-jährige Frau vergewaltigt und sie sechs Wochen später um eine Summe von 2.500 Euro erpresst haben. Deshalb steht er zurzeit vor Gericht.

Auftakt war am vergangenen Donnerstag im Landgericht Aurich, Dienstag ging es weiter. Das allerdings ohne das mutmaßliche Opfer, das als Nebenklägerin auftritt, da ihr Kind erkrankt sei. „Das ist ungünstig, aber wir müssen damit umgehen“, so Richter Björn Raap. Es folgten die Zeugenaussagen zweier Polizisten.

Vergewaltigung erst später Thema

Zunächst kam ein Kriminalhauptkommissar aus Leer zu Wort. Er bekam im Herbst 2020 die Mitteilung einer Dienststelle aus Euskirchen, in der das mutmaßliche Opfer Strafanzeige wegen räuberischer Erpressung gestellt hatte. Daraufhin verabredete er sich mit der Anzeigenstellerin für eine Vernehmung in der Dienststelle in Gladbeck. Der Ort wurde gewählt, damit der Weg sowohl für ihn, als auch für die 32-Jährige aus Nordrhein-Westfalen nicht zu weit sei. Erst bei diesem Termin wurde der Tatbestand der Vergewaltigung mit aufgenommen. „Es war völlig überraschend, dass sich bei der Vernehmung noch eine Vergewaltigung ergeben hat“, erinnerte sich der Polizeibeamte. Für ihn habe es so gewirkt, als ob es ihr nicht bewusst gewesen sei, dass das, was ihr nach ihrer Schilderung passiert sei, „den Bestand einer Sexualstraftat erfüllt“.

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Der Kriminalhauptkommissar selbst habe die rund 6000 Chat-Nachrichten, die bei der Durchsuchung des Smartphones des Angeklagten sichergestellt wurden, ausgewertet. Bei der Geld-Forderung habe der Angeklagte dem mutmaßlichen Opfer „suggeriert, dass eine Beziehung und damit eine Verpflichtung für sie bestehe“, ihm aus seinen Spielschulden zu helfen.

Verwirrung auf allen Seiten

Als zweite Zeugin wurde eine Polizistin aus Euskirchen geladen, die die Anzeige Ende Oktober 2020 aufgenommen hatte. „Es war schwierig, den Sachverhalt zu klären, weil anscheinend viel vorgefallen ist, was sie bedrückt hat“, beschreibt die Beamtin. Bereits in der Auftaktverhandlung vergangene Woche war es „sehr anstrengend“, da der Richter der Nebenklägerin „alles aus der Nase ziehen“ musste, wie Raap es selbst formulierte. Er wollte darum von den beiden Polizisten wissen, wie sich die Vernehmungen mit ihr gestaltet hätten. „Sie ist keine Person, die in ihren Aussagen völlig strukturiert ist“, so der Eindruck des Hauptkommissars aus Leer. Auch die Euskirchener Polizistin kommt zu einem ähnlichen Schluss: „Ich habe viele Fragen zum Sachverhalt stellen müssen, um die chronologische Reihenfolge zu verstehen.“

Fortgesetzt wird der Prozess am 4. April um 9.30 Uhr.