Justiz

Eskalation mit fast 2,3 Promille: Holtriemer vor Gericht

| | 30.03.2022 10:46 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bei einer Geburtstagsfeier in Holtriem kamen große Mengen Alkohol auf den Tisch. Für eine 23-Jährige aus Aurich endete der Abend nach einer Gewalteskalation ihren Aussagen zufolge mit einem Schock. Symbolfoto: Pixabay
Bei einer Geburtstagsfeier in Holtriem kamen große Mengen Alkohol auf den Tisch. Für eine 23-Jährige aus Aurich endete der Abend nach einer Gewalteskalation ihren Aussagen zufolge mit einem Schock. Symbolfoto: Pixabay
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Ein Holtriemer soll bei einer Feier eine Frau gegen ihren Willen angefasst und ihr dann mit Schlägen gedroht haben. Vor dem Amtsgericht Wittmund wurde deutlich, dass zuvor viel Alkohol geflossen war.

Wittmund - Sexuelle Belästigung, Gewalteskalation und ein anschließender Polizeibesuch – diese Bilanz einer Geburtstagsparty in der Samtgemeinde Holtriem im Oktober vergangenen Jahres spricht wohl für sich. So zumindest ging es aus dem Polizeibericht hervor, der damals zu später Stunde aufgenommen wurde. Der Gastgeber der feuchtfröhlichen Sause selbst fasste es im Zeugenstand vor dem Wittmunder Amtsgericht am Montag so zusammen: „Wir haben alle gut einen gehabt.“ Die Feier war seiner Ansicht nach „ein bisschen eskaliert. Kann passieren.“

Ein Wiedersehen gab es für den Gastgeber im Gerichtssaal von Richter Dirk Mönkediek gleich mit drei Gästen. Einer von ihnen, ein 37 Jahre alter Holtriemer, saß dabei auf der Anklagebank. Zwei Straftaten wurden ihm vorgeworfen: Er soll eine 23 Jahre alte Partybesucherin aus Aurich sexuell belästigt und anschließend versucht haben, die Frau mit Fäusten zu schlagen. Laut Staatsanwaltschaft geschah dies unter „schwerer Alkoholisierung“. Konkret soll der Mann die Frau gegen ihren Willen am Oberschenkel und Oberarm gestreichelt haben. „Ich habe gesagt, dass ich das nicht möchte“, unterstrich die Zeugin. „Er hat einfach weitergemacht.“ Sie habe sich weggesetzt, woraufhin der Angeklagte zu pöbeln begann, was schließlich in einem Wutausbruch endete. Er sei aufgesprungen und habe Tische und Bänke umgestoßen. Die Frau habe unter Schock gestanden: „Die Aggression war schlimm.“

2,28 Promille

Andere Gäste hatten daraufhin die Polizei alarmiert. Die Beamten stellten bei dem Mann eine Alkoholkonzentration von 2,28 Promille fest. Zum Verständnis: Laut dem Informationsportal „Alkohol? Kenn dein Limit.“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann eine Blutalkoholkonzentration von zwei Promille und mehr beispielsweise starke Gleichgewichts- und Konzentrationsstörungen, Verwirrtheit sowie Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen hervorrufen.

Bei dem Angeklagten zumindest scheinen die fast 2,3 Promille zu einem partiellen Filmriss für den Partyabend geführt zu haben: Er berichtete von Erinnerungslücken – beteuerte aber gleichzeitig seine Unschuld. „Ich habe die Frau nicht angefasst.“ Das schließe er daraus, dass er sie gar nicht leiden könne, und andersherum sei es nicht anders: „Die war noch nie gut auf mich zu sprechen.“ Verteidiger Jens Holger Hartmann erläuterte im Verlauf der Verhandlung, sein Mandant habe sein Alkoholproblem im Nachgang der Feier erkannt und sich bereits um therapeutische Maßnahmen bemüht.

Nüchtern blieb an dem Abend niemand

Keiner der vier vor Gericht geladenen Partygäste war am fraglichen Abend nüchtern, wenn auch der Angeklagte den Tagesrekord aufstellte. Das hatten die hinzugerufenen Polizeibeamten mit Alkoholtests ermittelt. Offenbar führte der teils übermäßige Alkoholkonsum zu Widersprüchen in den Aussagen. Eine Übereinstimmung aber überraschte Richter und Staatsanwältin gleichermaßen: Einen Angriff des Holtriemers auf die Auricherin mit Fäusten bestätigte niemand. Der war allerdings im Polizeibericht vermerkt und Teil der Anklageschrift.

Aufgrund fehlender Beweise und widersprüchlicher Aussagen konnte der Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht zweifelsfrei geklärt werden. Am Ende reichte es nicht für eine Verurteilung. Da waren sich Richter, Verteidiger und Staatsanwältin einig. Der Holtriemer wurde freigesprochen. Was sich an dem Partyabend genau zutrug, blieb offen. Aus seiner lückenhaften Erinnerung ging der Abend im Übrigen ganz anders zu Ende als von den Zeugen geschildert: Er sei beim Aufstehen vom Tisch so betrunken gewesen, dass er dabei versehentlich die Tische umgerissen habe. „Dann war alles weg.“ Später habe ihn ein anderer Gast nach Hause getragen: „Nachdem ich bewusstlos geschlagen wurde.“

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