Justiz
Wangerooge: Mann mit Messer schwer verletzt – Motiv bleibt unklar
Ein 39-Jähriger hat seinen Mitbewohner einer Gemeinschaftsunterkunft auf Wangerooge mit einem Messer angegriffen. Warum, hätte das Opfer als Zeuge erklären können. Doch der Mann kam nicht zum Prozess.
Wangerooge/Oldenburg - Im Prozess gegen einen 39-jährigen Restaurant-Mitarbeiter, der am 25. September vorigen Jahres auf der Insel Wangerooge seinem Mitbewohner ein Messer in das Herz gerammt hatte, ist der Angeklagte gestern zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die brutale Tat als gefährliche Körperverletzung. Den ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Totschlags ließ das Gericht fallen. Eine Tötungsabsicht sei nicht festgestellt worden, sagte Richter Bührmann.
Das Problem bei der Bewertung der Tat war der Umstand, dass das Tatmotiv im Dunkeln liegt. Das Gericht ging von einer Sekundentat (Spontantat) aus – ohne einen konkreten Vernichtungswillen. Indes: Die Messerattacke hätte durchaus zum Tode führen können. Die Messerklinge hatte den Herzbeutel geöffnet. Eine sofortige Notoperation rettete dem Opfer das Leben. Was genau an dem Tatabend geschehen ist, daran konnte sich der Angeklagte nicht erinnern. Er will viel Alkohol getrunken haben.
Zeugen standen im Prozess nicht zur Verfügung
Für Aufklärung hätte das Opfer sorgen können. Doch der Mann ist wieder in sein Heimatland gereist und sah keine Möglichkeit, zum Prozess nach Oldenburg zu kommen. Somit blieb im Dunkeln, was damals passiert ist und warum. Von Frauen soll in einem Streit die Rede gewesen sein, sicher ist das aber nicht. Täter und Opfer lebten gemeinsam auf Wangerooge in einer Gemeinschaftsunterkunft für Restaurant-Mitarbeiter.
Mehrere wichtige Zeugen sind bereits wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt. Auch sie standen dem Oldenburger Gericht nicht mehr zur Verfügung. Zeugen im Ausland können nicht gezwungen werden, nach Deutschland zurückzukehren, um hier eine Aussage zu machen. Das Gericht ging dann von einem „nichtssagenden Streit“ ohne Tötungsabsicht aus. Der Angeklagte hat sich umfassend bei dem Opfer entschuldigt. Das wirkte sich strafmindernd aus. Mit dem Strafmaß lag das Gericht nur drei Monate unter dem Antrag von Oberstaatsanwalt Thomas Sander.