Justiz

Pflegerin soll Seniorin misshandelt haben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 04.04.2022 14:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Amtsgericht befasste sich am Montag mit dem Thema häusliche Gewalt in der Pflege. Foto: Ortgies
Das Amtsgericht befasste sich am Montag mit dem Thema häusliche Gewalt in der Pflege. Foto: Ortgies
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Hat eine Pflegekraft einer Seniorin in Großefehn Pfefferspray ins Gesicht gesprüht? Mit dieser Frage befasste sich das Auricher Amtsgericht.

Aurich/Großefehn - Gab es in Großefehn Gewalt in der häuslichen Pflege? Vor fünf Jahren soll eine heute 49-jährige Pflegekraft die ihr anvertraute Seniorin misshandelt haben. Laut Anklage sprühte sie ihr Pfefferspray ins Gesicht und zog ihr den Rollstuhl weg, so dass sie unbekleidet auf den Küchenfußboden stürzte. Die Geschädigte und ihr Bruder konnten nicht mehr befragt werden, sie sind inzwischen verstorben.

Weder wurden die beiden damals polizeilich vernommen, noch wurden Fingerabdrücke auf der Spraydose gesichert. Aus Mangel an ausreichenden Beweisen endete das Verfahren am Auricher Amtsgericht am Montag mit einem Freispruch. Zuvor war die Pflegerin auf dem Strafbefehlswege wegen gefährlicher Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dagegen hat sie Einspruch eingelegt. Deshalb wurde der Fall verhandelt.

„Ich habe sie verlassen, als sie im Rollstuhl saß“

Die bisher unbescholtene Angeklagte wurde über eine großstädtische Agentur an die hilfsbedürftige Fehntjer Dame vermittelt. Zu dem mutmaßlichen Vorfall am 24. Juli 2017 gegen 16.10 Uhr, nach welchem die Seniorin nur mit Mühe das Telefon erreicht haben soll, um ihren Bruder zu verständigen, ließ sich die Pflegerin über eine Dolmetscherin folgendermaßen ein: „Ich hatte von meiner Firma eine ältere Dame zur Betreuung angewiesen bekommen, die sehr ruhig sein und nachts durchschlafen soll. Es stellte sich heraus, dass sie eine sehr unangenehme Person war. Sie verlangte tagsüber, dass ich ununterbrochen etwas mache, weil es eine 24-Stunden-Pflege war.“

Sie habe das akzeptiert, aber auch nachts sei sie von der Seniorin mehrfach geweckt worden. Nachdem sie ihre Firma telefonisch nicht habe erreichen können, habe sie sich entschieden, von der Arbeitsstelle wegzugehen. „Ich habe sie verlassen, als sie im Rollstuhl saß. Ich habe meine Freiheit gespürt und etwas getrunken, als ich auf den Bus gewartet habe“, fuhr sie fort. An den angeklagten Vorfall könne sie sich nicht erinnern: „Ich habe der Frau überhaupt nichts getan.“

„Ich habe da nur sehr kurz gearbeitet“

Ein Blutalkoholtest am selben Nachmittag ergab bei der Angeklagten 3,04 Promille. Sie erinnerte sich nicht daran, von der Polizei mitgenommen worden zu sein und Blut abgenommen bekommen zu haben. „Ich habe da nur sehr kurz gearbeitet“, sagte die 49-Jährige auf Nachfrage der Staatsanwältin. Sie habe Strafe bezahlt, weil sie die Arbeitsstelle vorzeitig verlassen habe. Im Anschluss an das Verlassen der Fehntjer Wohnung habe sie eine große Flasche Wodka gekauft und „sehr viel getrunken“. Sonst habe sie damals kein Alkohol konsumiert.

Einziger Zeuge war ein 62-jähriger Polizist im Ruhestand. Der zur Tatzeit in Wiesmoor Bedienstete berichtete, er sei zum Tatort beordert worden, weil laut Notruf um 16.24 Uhr einer pflegebedürftigen Person von ihrer Pflegerin Tränengas in die Augen gesprüht worden sei.

„Ich weiß nicht, was damals passiert ist“

„Der Rettungsdienst und ihr Bruder waren vor Ort. Einer der Sanitäter übergab eine Tränengasflasche“, sagte der Zeuge. Die Pflegekraft im Nebenraum sei in aggressiver Stimmung und stark alkoholisiert gewesen. Man habe sie mit Handschellen zur Blutentnahme ins Krankenhaus bringen müssen. Anschließend habe sie sich geordnet verhalten. Man habe sie zurückgefahren, sie habe ihre Sachen gepackt und versichert, in der Lage zu sein, sich selbst eine Unterkunft zu besorgen. „Weil sie so aggressiv war, konnte keine Befragung durchgeführt werden“, meinte der Polizist. Die Angeklagte habe aufgrund des Alkoholeinflusses stark geschwankt. Der Bruder der Geschädigten habe damals mitgeteilt, er habe seine Schwester hilflos auf dem Küchenboden aufgefunden. Sie habe angegeben, von ihrer Pflegekraft mit Pfefferspray angegriffen worden zu sein.

Die Staatsanwältin beantragte in ihrem Plädoyer einen Freispruch. „Ich weiß nicht, was damals passiert ist“, verwies sie auf die fehlenden Aussagen der Geschädigten und ihres Bruders. Der Verteidiger schloss sich an. Er stellte die These auf, die Seniorin, „ein schwieriger Charakter“, sei erbost gewesen, verlassen worden zu sein. „Sie kann sich das Spray selbst ins Gesicht gesprüht haben“, meinte er und verwies auf die fehlenden Fingerabdrücke. Amtsrichter Schwarze urteilte aus Mangel an Beweisen auf Freispruch. „Es ist bedauerlich, dass die Seniorin und ihr Bruder nicht im Nachhinein polizeilich vernommen worden sind“, erklärte er.

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