Gericht

Vorwurf Vergewaltigung: Freispruch für 25-jährigen Leeraner

Dorothee Hoppe
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Von Dorothee Hoppe
| 04.04.2022 17:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Freispruch im Landgericht Aurich. Foto: Ortgies/Archiv
Freispruch im Landgericht Aurich. Foto: Ortgies/Archiv
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Im Herbst 2020 soll ein heute 25-jähriger Leeraner eine heute 32-jährige Frau vergewaltigt und sie sechs Wochen später erpresst haben. Er wurde nun vor dem Landgericht Aurich freigesprochen.

Leer - Ein 25-jähriger Leeraner ist vor dem Landgericht Aurich freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, im Herbst 2020 eine heute 32-jährige Frau in einer Ferienwohnung in Leer vergewaltigt zu haben.

Sechs Wochen später soll er die aus Nordrhein-Westfalen stammende Frau zudem um eine Summe von 2.500 Euro erpresst haben. Hintergrund seien Spielschulden gewesen. Der Freispruch erfolgte am dritten Verhandlungstag.

Zu viele Widersprüche

„Das Gericht hat erhebliche Zweifel“, so Raap nach erneuter Befragung der Zeugin. Eine Verurteilung sei schwierig aufgrund der Aussage, die die Nebenklägerin im Zeugenstand gemacht habe. Das „problematische Aussageverhalten der Zeugin“ ließ auch die Staatsanwältin in ihrem abschließenden Plädoyer zweifeln: „Was irritiert, ist zum einen der späte Anzeigezeitraum. Des Weiteren irritiert, dass die Zeugin den Kontakt aufrecht erhalten hat. Diese Widersprüche vermochte sie nicht auszuräumen.“ So glaube die Staatsanwältin zwar, dass es das Treffen in Leer und die Spielschulden gegeben habe. Dennoch gebe es auch beim Anklagepunkt der Erpressung zu viele Widersprüche. „Die Aussage der Zeugin halte ich hier für nicht ausreichend belastbar. Das zwingt mich dazu, einen Freispruch zu beantragen“, schließt die Staatsanwältin.

Auch die Anwälte des Angeklagten sprachen sich für einen Freispruch aus. Der Wahlverteidiger meinte, die Nebenklägerin habe sich „verrannt“ und sie sei „eine Zeugin, die nicht die Eier in der Hose hat, etwas klarzustellen“. Der Pflichtverteidiger schloss sich ihm an: „Die Zeugin kann von Glück reden, wenn sie hier rausgeht und nicht mit einem Strafverfahren belastet wird“, fand er, da sie einige Aussagen gemacht habe, die den Chat-Nachrichten zu urteilen nicht wahr sein könnten.

„Wir müssen nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt sein, sondern von der Schuld“, sagte Richter Raap in der Urteilsbegründung. Sie hätten versucht, die Nebenklägerin umfangreich zu befragen. „Wir haben uns bemüht. Es ist sehr anstrengend, mit ihr eine Geschichte zu entwickeln, damit wir uns das vorstellen können. Am Ende des Tages muss man sagen, dass uns das nicht gelungen ist“, fasst er zusammen. Er wolle „nicht unnötig auf der Zeugin herumhacken“. Bei allem Opferschutz obliege dem Gericht auch die Verantwortung gegenüber dem Angeklagten. „Im Zweifel für den Angeklagten“, schloss der Richter die Verhandlung.

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