Justiz

In der Nacht lauerte der Familienvater Frauen auf

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 11.04.2022 06:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Urteil fiel am Landgericht Oldenburg. Bild: Pixabay
Das Urteil fiel am Landgericht Oldenburg. Bild: Pixabay
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Ein 31-jähriger Familienvater lauerte nachts in Wilhelmshaven und Lüneburg Frauen auf, um sie zu vergewaltigen. Die Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichts verurteilt den Mann zu über drei Jahren Haft.

Oldenburg - Das ist der Albtraum einer jeden Frau: Nachts von der Arbeit oder einer Feier kommend, kurz vor dem Erreichen der sicheren Wohnung, auf einen Unbekannten zu treffen, der ihr auflauert und sie vergewaltigen will. Das ist vier Frauen aus Wilhelmshaven so ergangen. Sie alle sind seit der Tat schwerst traumatisiert. Die 4. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm schickte jetzt den Täter, einen 31-jährigen Familienvater, für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die Kammer sprach den Angeklagten der versuchten Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung in mehreren Fällen schuldig. Früher wohnte der Angeklagte mit seiner Familie in Wilhelmshaven. Dort fand dann auch die erste Serie von versuchten Vergewaltigungen statt. Dann zog der Angeklagte nach Lüneburg, wo er die zweite Serie von versuchten Vergewaltigungen startete. Die Fälle ähnelten sich – und auch die DNA-Spuren aus Wilhelmshaven und Lüneburg.

So konnte das böse Treiben des Angeklagten gestoppt werden. Der Angeklagte hat den Feststellungen zufolge viel Leid über die Opfer gebracht. Er habe großes Unrecht auf sich geladen. Ein Leben lang hätten die Frauen nun das Gefühl der Sicherheit verloren, sagte Richterin Blohm. Die Taten waren perfide, gemein und hinterhältig. In Wilhelmshaven hatte der Angeklagte den Frauen im Alter zwischen 22 und 56 Jahren tief in der Nacht vor ihren jeweiligen Wohnungen und Häusern aufgelauert, sie zu Boden gerissen und versucht, sie zu vergewaltigen. Eine Frau zerrte er in einen Keller, eine andere in eine Hausnische. Alle Frauen, sowohl in Wilhelmshaven als später auch in Lüneburg, hatten sich erfolgreich zur Wehr gesetzt und laut um Hilfe gerufen. Dann war der Angeklagte geflohen. Eine der Frauen aus Wilhelmshaven hatte eine Nahkampfausbildung. Auch bei einer anderen Frau aus Wilhelmshaven tat es weh. Sie hatte den Angeklagten gebissen und ihm wuchtig in den Genitalbereich getreten.

Die Wilhelmshavenerinnen sagten als Zeuginnen aus. Ihr großer Schmerz war ihnen anzumerken, einige mussten viel weinen. Die Opfer scheuen nun die Nacht, das Alleinsein, gingen lange nicht mehr raus. Richterin Blohm nannte das Urteil „relativ milde“. Es sei dem umfassenden Geständnis des Angeklagten geschuldet, das nicht nur eine intensive Befragung der Zeuginnen entbehrlich gemacht habe. Der Angeklagte habe die Schuld auf sich genommen, auch das sei für die Opfer wichtig. Das Geständnis müsse sich strafmindernd auswirken, so die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte, der von seiner Ehefrau verlassen worden ist, sagte, er schäme sich. „Mit Schämen ist das hier nicht getan, jetzt geht es ins Gefängnis“, sagte Richterin Blohm zum Angeklagten.

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