Justiz
Corona-Test mit Tipp-Ex gefälscht: 18-Jähriger vor Gericht
Er hatte keine Zeit für einen Corona-Test, darum nahm er ein älteres Zertifikat und überschrieb das Datum: Damit hat sich ein 18-Jähriger aus Aurich der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Das hat Folgen.
Aurich/Großefehn - Das gute alte Tipp-Ex hat ein 18-Jähriger aus Aurich im vergangenen Dezember benutzt, um ein Corona-Testzertifikat zu fälschen. Das brachte ihm Ärger mit der Justiz ein. Wegen Urkundenfälschung saß der junge Mann am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts Aurich.
Der 18-Jährige nimmt an einer Bildungsmaßnahme der Kreisvolkshochschule Aurich teil. Weil er nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, musste er dort seinerzeit regelmäßig negative Tests vorlegen, die nicht älter als 24 Stunden sein durften. Am 8. Dezember zeigte er laut Anklageschrift eine Bescheinigung vom 6. Dezember vor, bei der er das Datum mit Tipp-Ex überdeckt und in 7. Dezember geändert hatte. Gut eine Woche später bearbeitete er ein Zertifikat mit dem Laptop und änderte auch dort das Datum. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daher Urkundenfälschung in zwei Fällen vor.
„Ich weiß, dass es blöd war“
Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe unumwunden ein und zeigte sich reumütig. „Ich erkenne meine Taten als Fehler an“, sagte er. „Ich weiß, dass es blöd war.“ Er habe nicht darüber nachgedacht, was er tue. Jugendrichter Simon Breuker fragte nach, weshalb der 18-Jährige so gehandelt habe. Es tue doch nicht weh, sich testen zu lassen.
Der Angeklagte, der zur Tatzeit in Großefehn wohnte, schilderte die Situation: Er habe um 18.30 Uhr das Testzentrum aufgesucht. Vor dem Eingang habe eine lange Autoschlange gestanden. Ihm sei sofort klar gewesen, dass er es bis zur Schließung um 19 Uhr nicht mehr schaffen würde, sich testen zu lassen. Vergeblich habe er versucht, sich mit dem Fahrrad vorzudrängeln. Es sei auch zu spät gewesen, ein anderes Testzentrum aufzusuchen. Daher habe er sich nicht anders zu helfen gewusst. Beim zweiten Mal habe er einen Freund besucht und dann die Uhrzeit aus dem Blick verloren.
„Jetzt gibt′s einen Schuss vor den Bug“
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bescheinigte dem 18-Jährigen, noch nicht ganz im Erwachsenenleben angekommen zu sein. Daher empfahl sie die Anwendung des Jugendstrafrechts. Ihrem Vorschlag, das Verfahren einzustellen, folgte das Gericht allerdings nicht. Der Angeklagte sei zwar nicht vorbestraft und zeige Reue, sagte Jugendrichter Breuker, doch die Tat sei „nicht ohne“. Es sei erstens „saugefährlich“, sich als negativ Getesteter auszugeben. Zweitens führe es dazu, „dass die Einschränkungen länger bleiben“.
Nach dem Jugendstrafrecht erteilte Breuker dem 18-Jährigen eine Verwarnung. „Mehr ist hier nicht notwendig, weil wir davon ausgehen, dass Sie keine weiteren Straftaten begehen.“ Zugleich machte der Richter deutlich, dass Urkundenfälschung nach dem Erwachsenenstrafrecht wesentlich härter bestraft würde, mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
„Jetzt gibt′s einen Schuss vor den Bug. Das war nicht nur keine Heldentat, das war echt daneben.“ Die Verwarnung sei als Gelbe Karte einzustufen, wie beim Fußball. „Wenn ich Sie hier wiedersehe, werde ich mich an Sie erinnern.“ Der Angeklagte akzeptierte das Urteil umgehend, ebenso der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Damit ist es rechtskräftig.