Justiz

Schläge und Parolen: Auricher Gericht verhängt satte Geldstrafe

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 19.04.2022 19:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Das Gericht hat eine Entscheidung getroffen. Bild: Pixabay
Das Gericht hat eine Entscheidung getroffen. Bild: Pixabay
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Er hat vermutlich zugeschlagen und Parolen gerufen: Ein Wiesmoorer muss eine satte Geldstrafe zahlen. Zum Prozess ist er nicht erschienen.

Aurich/Wiesmoor - Bei einem 58-jährigen Wiesmoorer standen am Dienstag gleich zwei Vergehen zur Verhandlung am Auricher Amtsgericht an. Im Mai vergangenen Jahres soll er betrunken die Tochter seiner Ex-Partnerin mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Zwei Monate später ist er erneut unangenehm aufgefallen, indem er die Parolen „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ gerufen haben soll. Gegen die beiden Geldstrafen, die ihm per Strafbefehl ins Haus geflattert sind, hat der 58-Jährige Einspruch eingelegt.

Ernst schien es ihm damit nicht gewesen zu sein, denn er blieb am Dienstag dem Prozess fern. Als Konsequenz hat der Strafrichter den Einspruch des Angeklagten verworfen. Nun muss der Wiesmoorer zur Strafe für sein Handeln ordentliche Summen berappen. Für die Körperverletzung hat ihm das Amtsgericht eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro auferlegt. Für die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen muss der Mann 70 Tagessätze zu je 15 Euro bezahlen. Die Summe beträgt insgesamt 1650 Euro.

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