Internetbetrug
Von mehr als 34.000 Euro fehlt fast jede Spur
Ein Friedeburger hat ein Konto eröffnet, mit dem dubiose Transaktionen getätigt wurden. Doch von Überweisungen ins Ausland oder einer Auszahlung in Fremdwährung will der nichts gewusst haben.
Wittmund - Hat ein Mann aus der Gemeinde Friedeburg mithilfe eines Kontos bei einer Onlinebank Menschen um ihr Geld betrogen – oder fiel er im Internet durch Datendiebstahl selbst der Cyberkriminalität zum Opfer? Diese Frage wollte Richter Sven Wöhrmann in einer Verhandlung am Amtsgericht Wittmund klären. Rund 34.400 Euro gingen bei dem 44 Jahre alten Angeklagten ein – und wurden in kleinen Summen an verschiedene Konten, teils im europäischen Ausland, weitergeleitet. Laut Oberamtsanwältin Andrea Goldenstein von der Staatanwaltschaft Aurich handelte es sich bei dem von Mitte 2019 bis Ende 2021 aktiven Account um ein typisches Durchlaufkonto für die vielseitige Internetbetrugsmasche Scamming.
Zweifelsfrei gehörte das dem Angeklagten, der sich dem Vorwurf der Geldwäsche ohne Verteidiger stellte. Er hatte es eröffnet und durch ein Videoident-Verfahren bestätigt. Doch dann wird die ganze Sache schwierig. Der Angeklagte schilderte es so: Er habe das Konto eigentlich für seine Spargroschen eröffnet. Da er vorübergehend nichts zurücklegen habe können, wurde es nicht genutzt. „Ich hab gar keinen Zugriff mehr auf das Konto gehabt.“ Gemerkt habe er das aber erst, als die Polizei ins Spiel kam. Die Personen, von denen die verbuchten Summen kamen beziehungsweise die, an die sie gingen, kenne er nicht. „Wo ist das Geld hin?“, wollte der Richter wissen. Der 44-Jährige versicherte: „Keine Ahnung. Echt nicht.“
Angeklagte zahlte selbst auf Betrugskonto ein
Der Angeklagte hatte selbst dreimal Geld auf sein Konto eingezahlt, insgesamt rund 400 Euro. Eigentlich nichts ungewöhnliches. Wenn man aber davon ausgeht, dass es gekapert wurde, vielleicht doch. Die Erklärung des 44-Jährigen nahm die Justiz nicht ohne Verwunderung zur Kenntnis: Er habe ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten. An die Anweisungen habe er sich gehalten. Dass es sein eigenes Konto war, sei ihm nicht aufgefallen.
Aufgeflogen war der Schwindel, nachdem ein Betrogener aus Nürnberg Anzeige erstattet hatte. Im übrigen als Einziger in einer laut Polizei längeren Liste. Vorwiegend dreistellige Beträge gingen auf das Konto des Friedeburgers ein. Der Betrogene gab an, er sei mit einem Kredit gelockt worden. Als Vorauszahlung sollte er Geld auf dieses Konto überwiesen, erläuterte Kriminaloberkommissarin Ines Michael von der Polizeiinspektion Osnabrück den Anlass für die Ermittlungen. Parallel hatte auch die Onlinebank den Verdacht gemeldet, dass mit diesem und einem weiteren Konto des Angeklagten betrogen werde. Von dem zweiten Konto wusste der gar nichts, versicherte er daraufhin.
Den Fluss der Finanzen nachzuvollziehen, war für die Polizeibeamten „sehr aufwändig“, erläuterte die Zeugin. Darum wurde es nur ein wenigen Fällen getan: Eine Auszahlung beispielsweise sei „in einer westafrikanischen Währung“ gemacht worden. Wo das Geld also hin ist, blieb für die Ermittler offen. Auch die Rolle des Angeklagten in der Betrugsmasche: Der habe auf ihre Kollegen in der Vernehmung gewirkt, als würde er etwas verschweigen. Zweifel an seiner Geschichte wurden auch im Gerichtssaal deutlich. „Es ist fraglich, was richtig und was falsch ist“, resümierte die Staatsanwältin das Gehörte. Sie forderte dennoch Freispruch: Die Tat könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Der Richter schloss sich an. Er ermahnte den Mann in Zukunft zu mehr Vorsicht im Netz: „Sie sind noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen.“