Justiz

Nach Schlägerei in Auricher Kino: Brüder verurteilt

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 21.04.2022 18:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Aurich. Foto: Ortgies/Archiv
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Aurich. Foto: Ortgies/Archiv
Artikel teilen:

Zwei Brüder wurden nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit zwei weiteren jungen Männern im Foyer des Auricher Kinocenters vom Amtsgericht verurteilt. Die Verteidigung plädierte auf Notwehr.

Aurich - Glimpflich kamen drei Auricher Angeklagte bei einem Prozess um gefährliche Körperverletzung im Auricher Kinocenter an der Emder Straße davon. Sie sollten im Juli vergangenen Jahres zwei Jungs nach verbalen Provokationen geschubst, geschlagen und getreten haben. Jugendrichter Simon Breuker stufte den Vorfall lediglich als einfache Körperverletzung ein. Neben einer Verwarnung schickte er die beiden Brüdern im Alter von 18 und 19 Jahren zu einem Gewaltpräventionskurs. Gegen ihren 18-jährigen Cousin, der sich an der Auseinandersetzung nachweislich nicht beteiligt hat, wurde das Verfahren eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft legte dem Trio gefährliche Körperverletzung zur Last. Der Vorfall soll am 23. Juli gegen 22.45 Uhr an der Jet-Tankstelle begonnen haben, indem es zwischen den Angeklagten und zwei Zeugen zu Beleidigungen gekommen ist. Im Kinofoyer soll es nach einer Schubserei zu den Schlägen und Tritten gekommen sein. Die Opfer erlitten Schmerzen und Schwellungen im Gesicht. Alle drei Angeklagten ließen sich zu dem Tatvorwurf ein. Der 19-Jährige gestand ebenso wie sein Bruder die angeklagten Tathandlungen. „Die beiden anderen kamen aggressiv auf uns zu“, beschrieb er die Situation im Bereich der Kinokasse. Er habe seinen Bruder und seinen Cousin schützen wollen. „Die anderen sahen aus wie 25. Wir wussten nicht, wie wir reagieren sollten“, sagte der Schüler. Warum er sich nicht an die Kino-Mitarbeiter gewandt hätte, wollte der Richter wissen. „Es ging zu schnell. Ich hatte richtig Angst“, antwortete der 19-Jährige.

Verteidigung plädierte auf Notwehr

„Er hat seine Tasche fallenlassen, sich umgedreht und zack“, schilderte ein Kino-Kassierer seine Beobachtungen. Das Opfer habe sich anschließend „ziemlich daneben benommen“ und die ganze Zeit komische Kommentare abgelassen. Es habe gesagt, es sei auf Bewährung und habe sich extra nicht gewehrt, erzählte der 20-jährige Zeuge. Die Opfer waren nicht geladen, weil es der Richter aufgrund einer vorherigen Einlassung der Verteidigung und den vorhandenen Bildern nicht für nötig erachtete. „Es gab eine Auseinandersetzung mit Verletzungen“, war Breuker überzeugt.

Das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin. Sie verurteilte die Tritte, aber hielt dem 19-Jährigen eine Überreaktion zugute. Die Verteidigung plädierte auf Notwehr und Freispruch.

Ähnliche Artikel