Gericht
Friesoythe: 75-Jährige schlägt Ur-Enkel mit Brennnesseln
Eine unfassbare Tat hat sich in Friesoythe ereignet: Dort hat eine Ur-Oma (75) ihren Ur-Enkel (4) mit Brennnesseln geschlagen. Nun wurde die ältere Frau dafür verurteilt.
Friesoythe/Cloppenburg - Die angeklagte Tat ist kaum zu fassen. Eine Ur-Oma (75) aus Friesoythe soll ihren Ur-Enkel (4) nicht mit Schokolade besucht haben, sondern mit Brennnesseln. Dann soll sie dem kleinen Jungen mit den Brennnesseln Verbrennungen am Körper zugefügt haben.
Das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht war am Donnerstag von dieser unglaublichen Geschichte überzeugt gewesen und hat die Ur-Oma wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro verurteilt. Das Jugendgericht war für den Fall zuständig, weil das Opfer der Tat ein Kind ist. Die Angeklagte und ihre Enkelin mit deren Kindern wohnen in einem Haus – die 75-Jährige unten, die Enkelin mit ihren Kindern oben. Am Tattag soll sich die Angeklagte über die Kinder geärgert haben. Laut Anklage ging sie nun in den Garten und holte etliche Brennnesseln. Mit diesen soll sie dann in die Wohnung der Enkelin gestiefelt sein. Im Wohnzimmer saßen die Kinder, deren Mutter hielt sich in einem Nebenraum auf.
Das Kind schrie vor Schmerzen
Auf einem Stuhl saß der vierjährige Ur-Enkel. Die Angeklagte soll nun dem Kind die Brennnesseln auf den nackten Bauch und auf die Arme geschlagen haben. Das Kind schrie vor Schmerzen. Die Mutter eilte herbei – da war die Angeklagte aber schon wieder gegangen.
Die Mutter wollte von ihren Kindern wissen, was passiert sei. Der ältere Bruder des Vierjährigen soll dann erklärt haben, dass die Ur-Oma mit Brennnesseln da gewesen sei und den Vierjährigen mit den Brennnesseln geschlagen habe.
Bauch und Arme mit Quaddeln übersät
Bauch und Arme des Vierjährigen waren übersät von Quaddeln, unter dem Stuhl des Kleinen lagen Brennnesselblätter. Die Mutter der Kinder hat im Verfahren den Sachverhalt so auch glaubhaft geschildert. Für das Gericht stand somit fest, dass die Ur-Oma den Ur-Enkel tatsächlich mit den Brennnesseln geschlagen und ihm so schmerzhafte Verbrennungen zugefügt hat. Die Kinder wurden nicht mehr als Zeugen gehört.
Im Verfahren hat die Angeklagte nichts gesagt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Doch das kam für das Gericht keineswegs infrage. Der Angeklagten war zuvor allerdings angeboten worden, aufgrund ihres Alters das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1500 Euro einzustellen. Das aber wollte die Ur-Oma nicht. So wurde sie dann verurteilt zu einer Geldstrafe von 1600 Euro, 100 Euro mehr als die angebotene Geldauflage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kann noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Dann müsste der Fall vor dem Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz neu aufgerollt werden.