Justiz
Kinderpornos auf dem Handy: „Ein ganz großer Fehler“
Bei einem 23 Jahre alten Mann wurden bereits zum zweiten Mal Videos und Bilder von nackten Kindern gefunden. Er hat sich Hilfe gesucht. Doch das ist gar nicht so leicht, sagt sein Therapeut.
Wittmund - Eigentlich war es eine ganz klare Sache. „Es gibt nichts zu beschönigen“, stellte Rechtsanwalt Marcus Hartwig diese Woche vor dem Wittmunder Amtsgericht fest. Der Verteidiger stand einem 23 Jahre alten Bewohner einer Insel im Kreis Wittmund zur Seite, auf dessen Handy die Polizei Videos und Fotos mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gefunden hatte. Vor Richter Benjamin Heimann zeigte der Angeklagte sich geständig und reuig. Es war allerdings bereits das zweite Mal, dass der Angeklagte aus diesem Grund vor Gericht erscheinen musste.
Vor zwei Jahren hatte ihn das Jugendgericht bereits zu Therapiestunden geschickt. Jetzt fand die Polizei erneut 56 illegale Dateien auf dem Smartphone des Angeklagten und kassierte es ein. „Es war ein ganz großer Fehler“, bewertete der seinen Rückfall. Es täte ihm leid und solle nicht wieder vorkommen. Wie das gelingen soll, dafür gibt es laut seinem Verteidiger auch einen konkreten Plan: „Er stellt sich seinen pädophilen Neigungen.“ Das ist für Täter generell kein leichter Weg, erklärte Christian Spoden dieser Zeitung auf Nachfrage. Im ländlichen Raum ist es eigentlich unmöglich, ein qualifiziertes Hilfsangebot zu finden, bedauert der Geschäftsführer und fachlicher Leiter der Fachstelle für Gewaltprävention in Bremen. Er ist auf die Arbeit mit Sexualstraftätern spezialisiert.
Zu wenige Therapieangebote für Täter
Der Angeklagte war bereits in Folge seiner ersten Verurteilung für zehn Sitzungen bei Spoden. „Unser Einzugsbereich ist riesig.“ Weite Teile Niedersachsens gehörten dazu. „Die Leute sind so verzweifelt, dass sie große Strecken auf sich nehmen.“ Nach seinem Rückfall nahm der 23-Jährige erneut Kontakt zu ihm auf, begann aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten eine weitere Reihe von Therapiestunden, schilderte Hartwig vor Gericht.
Konkret behandelt die Fachstelle nur Personen, die bereits straffällig geworden sind oder bei denen die Gefahr dazu besteht. Und solche, die nicht als psychisch krank eingestuft werden. Von Fachstellen wie diesen gibt es laut dem Diplom-Sozialpädagogen und Tätertherapeuten viel zu wenige. Meist sind sie zudem unbekannt, moniert er. Täter würden somit oft durch das Versorgungssystem fallen. Insgesamt betrachtet gibt es in Deutschland „einen großen Mangel“ an Therapieplätzen. Der 64-Jährige sammelte Mitte der 1980er Jahre erste therapeutische Erfahrungen mit sexuell missbrauchten Kindern und Sexualtätern. Aktuell betreut er eigenen Aussagen zufolge etwa 30 Personen. Der Bedarf liege deutlich höher. Er suche dringend Unterstützung.
Tätertherapie als Opferschutz
Opfer von Gewalttaten findet man unter den Klienten der Fachstelle nicht. Meist werde hier klar getrennt, erläutert Spoden. Nur wenige seiner Kollegen behandelten Täter. Dafür sieht er verschiedene Gründe. Einer davon ist die Qualifikation: „Es gibt in Deutschland nur zwei Ausbildungsgänge zur Behandlung von Sexualstraftätern.“ Dann falle für viele Kollegen der Umgang mit Tätern und Opfern ins Gewicht: Zufällige Begegnungen im Wartezimmer sollen vermieden werden, vermutet er. Allerdings sehe man niemandem an, warum er dort sitze.
Für ihn sei wichtig, dass ein Täter die Folgen seines Handelns überblickt und die Verantwortung dafür übernimmt. Auch das sei Opferschutz. Beispielsweise müsse der Konsument von kinder- und jugendpornografischen Inhalten verstehen, wie die illegalen Dateien entstanden sind, die im Internet oft so leicht zugänglich sind. Neigungen wie die des Angeklagten gehören für ihn zum Tagesgeschäft: Die Hälfte seiner Klienten sind Konsumenten solcher Inhalte, schätzt er. „Die allermeisten sind ganz normale heterosexuelle Männer.“
Den Angeklagten wird er wohl in Zukunft noch mehrmals in Bremen begrüßen können. Denn das Fortsetzen und Nachweisen von Therapiestunden machte Richter Heimann ihm zur Pflichtaufgabe. Hier waren sich Staatsanwältin, Verteidiger und Richter einig. Und auch beim Strafmaß gab es keine zwei Meinungen: Der 23-Jährige bekam eine einjährige Bewährungsstrafe. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich muss er 200 Euro an die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer Weißer Ring zahlen. Damit blieb Heimann am unteren Ende des Strafspektrums – vor allem darum, weil der Angeklagte an „dem zugrundeliegenden Problem“ arbeite.