Bandenkriminalität

Mehr als 150 Mähroboter gestohlen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 28.04.2022 15:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mehr als 150 Mähroboter stahl der Angeklagte mit seinen Kumpanen aus Baumärkten im norddeutschen Raum, darunter auch Leer und Aurich. Foto: pixabay
Mehr als 150 Mähroboter stahl der Angeklagte mit seinen Kumpanen aus Baumärkten im norddeutschen Raum, darunter auch Leer und Aurich. Foto: pixabay
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Wegen schweren Bandendiebstahls hat das Landgericht Aurich einen 46-Jährigen zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Zusammen mit anderen stahl er mehr als 150 Mähroboter. Es half eine Angelkonstruktion.

Aurich - Mähroboter im großen Stil stahl ein 46-Jähriger als Mitglied einer im norddeutschen Raum aktiven Bande. Am Donnerstag wurde er von der dritten Großen Strafkammer des Auricher Landgerichts wegen schweren Bandendiebstahls zu der hohen Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Der Angeklagte hat bei dem Prozess eingeräumt, im März 2020 zusammen mit drei weiteren Tätern im großen Stil Mähroboter aus Baumärkten in Aurich und Leer gestohlen zu haben – insgesamt 27 Stück im Wert von 26.591 Euro.

Zuvor bereits in Hannover verurteilt

In die Gesamtfreiheitsstrafe floss ein Urteil des Landgerichts Hannover von Januar 2021 wegen schweren Bandendiebstahls über viereinhalb Jahre ein. Zwischen November 2019 und Juli 2020 war der Angeklagte zusammen mit mindestens drei Kollegen neun Mal in Baumärkte und Gartencenter in Hannover, Hamm, Langenhagen und andernorts eingebrochen.

Ihre damalige Beute: insgesamt 138 Mähroboter, dazu Werkzeug und Elektrogeräte, im Gesamtwert von 129.733 Euro. Einen Großteil der automatischen Mäher erbeutete die Bande bei einem Coup in Wolfsburg, wobei sie sich mithilfe einer Handdoppelhacke eine Angelkonstruktion gebaut hat. Damit angelte sie auf dem Dach des Baumarkts mittels Hereinrammen der drei Zacken in Kartons 66 Mähroboter herauf.

„Verkaufserlös wurde aufgeteilt“

Das Auricher Urteil kam im Rahmen einer verfahrensverkürzenden Verständigung zustande. Die Kammer hatte dem 46-Jährigen ohne festen Wohnsitz in Deutschland bei einem umfassenden Geständnis eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und sechs Jahren in Aussicht gestellt. Sein Verteidiger gab für ihn eine detaillierte Erklärung ab. Die Bande habe die Baumärkte auskundschaftet und sei nach Ladenschluss eingebrochen. „Der Verkaufserlös wurde unter den Bandenmitgliedern aufgeteilt“, schloss er.

Ein Zeuge von der Polizei berichtete, damals sei aufgrund der Serientaten eine Ermittlungsgruppe eingerichtet worden. Die Hannoveraner Kollegen hätten die Telefonnummer des Angeklagten ermitteln können, die sich am Tattag in den jeweiligen Funkzellen befunden hätte – so auch in Aurich und Leer. Die beiden Einbruchsdiebstähle in Ostfriesland hätten denjenigen in der Hannoveraner Gegend geähnelt.

Angeklagter bat um milde Strafe

Darüber hinaus hat der Angeklagte seine Schuhabdrücke an den Tatorten hinterlassen. Er bezeichnete sich selbst als spielsüchtig und alkoholabhängig: „Deshalb habe ich angefangen zu klauen“, sagte er. Im letzten Wort bat er um eine milde Strafe. „Ich bin inzwischen 46 Jahre alt und hoffe auf ein besseres Leben“, meinte der Angeklagte, der bereits in Strafhaft sitzt.

Das Urteil entspricht dem Antrag seines Verteidigers. Der Staatsanwalt hatte drei Monate mehr gefordert. „Er war für die telefonische Organisation der Taten verantwortlich“, stellte er in seinem Plädoyer fest. Das ließe eine hohe kriminelle Energie erkennen.

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