Justiz

Barßeler Bootsunglück: Akten nun in Hamburg

Franz-J. Höffmann
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Von Franz-J. Höffmann
| 02.05.2022 16:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Bei dem Bootsunfall wurden zwei junge Menschen getötet. Archivfoto: Nonstopnews
Bei dem Bootsunfall wurden zwei junge Menschen getötet. Archivfoto: Nonstopnews
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Ein Ende im Verfahren um den Barßeler Bootsunfall ist vorerst nicht in Sicht. Die Akten sind erst jetzt auf dem Weg nach Hamburg. Dort wird es eine Berufungsverhandlung geben, der Termin ist offen.

Barßel/Emden/Aurich/Hamburg - Das Verfahren um den Barßeler Bootsunfall mit zwei Toten und mehreren Schwerverletzten dreht vor den Gerichten und den Staatsanwaltschaften eine neue Schleife. Erst jetzt sind die Akten des Falles in Hamburg - zwar noch nicht beim zuständigen Hanseatischen Oberlandesgericht, aber laut Aussage der Pressestelle der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft von Montag auf dem Weg dorthin.

Das Schifffahrtsgericht am Amtsgericht in Emden hatte den überlebenden Bootsführer nach einem fünfjährigen Zuständigkeitsgerangel unter verschiedenen Gerichten im September vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung, gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte (30) will für die grauenvolle Tat aber nicht verantwortlich sein. Der Cloppenburger Rechtsanwalt Reinhard Nollmann, der Verteidiger des Angeklagten, hatte sofort nach dem Urteil Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ist zuständig

Eine weitere Besonderheit des Verfahrens ist der „Instanzenzug“ des Falles. Zuständig für die Berufungsverhandlung ist nämlich nicht das Landgericht in Aurich, sondern das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. Das hat mit dem Schifffahrtsrecht zu tun. Nachdem das Urteil in Emden im September vorigen Jahres verkündet und anschließend schriftlich abgesetzt war, schickte Emden die Akten des Falles an die Staatsanwaltschaft in Aurich. Da Hamburg zuständig ist, hat die Staatsanwaltschaft in Aurich vor vierzehn Tagen die Akten weiter an die Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg geschickt. Dieser Weg ist vorgegeben.

Am vergangenen Donnerstag seien die Akten dann an das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg weitergeleitet worden, so die Pressestelle der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft am Montag. Die Akten seien zwar noch nicht angekommen, das dürfte aber in Kürze passieren, so die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg ebenfalls am Montag.

Jetzt wird der Fall in Hamburg geprüft und vorbereitet. Welche Zeugen, welche Gutachter benötigt man für die Berufungsverhandlung ?. Das alles muss geklärt werden, das alles wird dauern. Außerdem sitzen Richter aus dem Senat, der für den Bootsunfall zuständig ist, parallel in dem Staatsschutz-Senat. Und der hat zurzeit mit IS-Heimkehrern zu tun. Wann nun der Bootsunfall verhandelt werden kann, ist völlig offen. Ob es in diesem Jahr überhaupt noch etwas wird, bleibt abzuwarten.

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