Hamburg
Neunjähriger stirbt nach OP – jetzt steht der Arzt vor Gericht
Der Fall aus dem Jahr 2007 wird seit Mittwoch vor dem Landgericht verhandelt. Angeklagt sind ein Operateur und der Mitinhaber der Praxis. Sie sollen die mangelhafte Ausstattung ihrer Praxis bewusst verschwiegen haben.
Vor 15 Jahren starb ein neunjähriger Junge nach einer Routine-Operation in einer Praxis in Hamburg-Harburg. Zwei Hamburger Ärzte müssen sich seit Mittwoch vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 64-jährigen Mediziner Körperverletzung mit Todesfolge vor, dem 68-jährigen Mitbetreiber der Praxis Beihilfe durch Unterlassen. Zum Prozessauftakt schwiegen die beiden Angeklagten – während einer der Strafverteidiger in einer Erklärung die schier endlose Vorgeschichte des Prozesses aus Sicht der Beschuldigten aufrollte.
Bei dem Eingriff sollten dem Jungen unter Narkose Polypen entfernt werden, um die Atmung durch die Nase zu verbessern. Nach der OP bemerkte der Vater, dass sein Kind im Aufwachraum schnarchte. Er soll die Arzthelferinnen darauf aufmerksam gemacht haben, doch die beruhigten ihn. Kurze Zeit später setzte die Atmung des Jungen aus. Der Grund: eine unbemerkte Nachblutung. Das Kind starb eine Woche später in der Altonaer Kinderklinik.
Die zuständige Anästhesistin war bereits zwei Jahre nach dem Vorfall zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Die Frau hatte damals die Verantwortung von sich gewiesen: Der operierende HNO-Arzt sei für die Überwachung im Aufwachraum zuständig. Der Besitzer der Praxis war 2009 nur als Zeuge geladen. Ein Verfahren gegen ihn kam nicht zustande – bis zum vergangenen September, als schließlich doch Anklage erhoben wurde.
Ein Kunstfehler während der Operation habe nicht vorgelegen, stellte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklageschrift am Mittwoch klar. Die Vorwürfe sind stattdessen: Der kleine Patient sei im Aufwachraum nach der Operation nicht ausreichend betreut worden – auch weil die Harburger HNO-Praxis „personell und apparativ“ nicht ausreichend für solche Eingriffe ausgestattet gewesen sei. Die Ärzte hätten diese Mängel jedoch bewusst verschwiegen, auch als sie bei den Eltern die Einwilligung für den Eingriff eingeholt hätten, so die Staatsanwaltschaft.
Der Verteidiger des Operateurs, Leon Kruse, bezeichnete den Tod des Jungen in seiner Erklärung am Mittwoch als „tragischen Unfall“ und betonte, auch 15 Jahre nach dem Tod des Neunjährigen gebe es keine Beweise, dass die Ärzte absichtlich Mängel in ihrer Praxis verschleiert hätten. Nachdem das Verfahren 2009 eingestellt wurde, sei „die Sache für alle Beteiligten abgeschlossen gewesen“.
Dann sei jedoch ein Nachwuchsjurist auf den Plan getreten, der bei der Arbeit an seiner Doktorarbeit auf den Fall gestoßen sei und die Verantwortung doch beim operierenden Mediziner sah. Dieser Doktorand habe erneut Anzeige erstattet und auch Kontakt zu den – am Mittwoch abwesenden – Eltern des Kindes aufgenommen. Mehrfach hätten Staatsanwälte den Fall wieder aufgenommen und die Ermittlungen dann eingestellt, bis der Doktorand und die Eltern des Jungen bis vor das Bundesverfassungsgericht zogen.
Kruse kritisierte, dass sein Mandant an einem frühen Sonnabendmorgen von einer Hausdurchsuchung überrascht worden sei. Dort sei er ohne Beratung durch einen Anwalt auch gefragt worden, welche Fachzeitschriften er regelmäßig lese. Aus seinen Anworten wolle die Staatsanwaltschaft nun herleiten, dass der Mediziner sehr wohl über den Zustand seiner Praxis im Bilde war – er habe sich ja regelmäßig fortgebildet.
Die Verhandlung wird am 16. Mai fortgesetzt.